Der Brexit und die ungewisse Zukunft von EU sowie Euro, dazu immer neue grausame Terrorattentate in verschiedenen Ländern beunruhigen viele Menschen. Das Vertrauen in die EU-Bürokratie und die nationalen Regierungen ist schwer erschüttert. Da hilft auch „König Fußball“ kaum noch. Doch Auflösungserscheinungen gibt es nicht nur in Brüssel, Berlin, London oder Madrid. Verstärkt beschäftigen sich auch im krisengeschüttelten Ruhrgebiet und nicht zuletzt in Wülheim a.d. Ruhr die meist ratlosen Ratsvertreter hauptsächlich mit sich selbst und mit Machtspielen um Pöstchen oder Eitelkeiten.
Die MBI versuchen dagegen seit Jahren, die Gremien lieber mit Anliegen und Problemen der Stadt und ihrer Bürger zu befassen. Dafür werden sie in den Lokalmedien häufig geschnitten oder arg verkürzt wiedergegeben. Neuestes Beispiel und vorläufiger Tiefpunkt einer schwerwiegenden Demokratiekrise vor Ort: Die Ratssitzung am 7. Juli 2016, fast nur beschäftigt mit der nochmaligen Auflösung und Neubildung aller Ausschüsse, was zuletzt im Dez. 15 erfolgte wegen der auseinander gefallenen AfD-Fraktion. Kurz später dann die erneute Re-Konstituierung, nun für die neue Überläuferfraktion BAMH, der sog. „Bürgerlicher Aufbruch Mülheim“. Der MBI-Antrag zur ÖPNV-Zukunft wird dagegen von der Tagesordnung gestimmt und der MBI-Antrag für Interimslösungen zur akuten Raumnot an der Realschule Broich ist praktisch hinfällig dadurch, dass der Immoservice nun urplötzlich das gesamte Schulzentrum Broich zum Sanierungsfall erklärte. Es passt aber ins Bild, dass solche „Nebensächlichkeiten“ im Rat nicht behandelt werden und schon überhaupt nicht, wenn „lebenswichtige“ Ausschussbesetzungen anstehen und dann auch noch Deutschland im Halbfinale gegen Frankreich spielt!
BAMH zieht wegen bedeutungslosen Pöstchen
vor Gericht – mit unzulässigen Anträgen!! – und
stürzt die bereits kränkelnde Mülheimer Demokratie
in eine noch tiefere Krise!
Die neue Ratsfraktion BAMH aus 5 Exen (1 ex-AfD, 3 ex-CDU, 1 ex-MBI) hatte Klage beim Verwaltungsgericht (VG) eingereicht, weil sie bei der einzig wegen ihr notwendigen Neukonstituierung aller Ausschüsse überall 2 Sitze beansprucht. Das Gericht hat wenig überraschend alle 3 BAMH-Anträge in Bausch und Bogen abgelehnt. Im Hauptantrag auf einstweilige Anordnung (e.A.) verweist das Gericht auf die juristisch einzige Möglichkeit, nämlich nach einer Beschlussfassung im Rat ggfs. ein gerichtliches Hauptverfahren zu beantragen.
Zu dem weiteren BAMH-Antrag, hilfsweise bei Ablehnung der e.A. festzustellen, dass eine Verkleinerung der Ausschüsse rechtswidrig sei, schreibt das VG: „Der hilfsweise gestellte Feststellungsantrag ist unstatthaft und damit ebenfalls unzulässig„.
Der dritte BAMH-Antrag, das VG möge für den Fall der Ablehnung der e.A. und des Feststellungsantrags „hilfsweise dem Antragsgegner (sprich dem Rat) untersagen, die Neukonstituierung bereits in seiner Sitzung am 7. Juli 2016 vorzunehmen“ wird begründet damit, dass 3 der 5 BAMH-ler am 7. Juli in Urlaub seien. Zu diesem dreisten Antrag sagt das VG nur „Dieser hilfsweise Antrag … ist unbegründet“ – mehr nicht, denn alles weitere wäre hochnotpeinlich!
Zudem macht das VG in seiner Begründung deutlich, wie aussichtslos auch eine evtl. neue BAMH-Klage nach der Ratssitzung wäre. Das alles musste auch der BAMH-Chef als Volljurist vorher wissen. Doch es ging ihm wohl nur darum, sich öffentlichkeitswirksam als Opfer hinzustellen. Dabei sind er und seine Überläufer die Täter, die durch Mandatswechsel Wahlergebnisse verfälschten, der Demokratie weiteren Vertrauensverlust bescherten und den Stadtrat zwingen, dauernd Neukonstituierungen durchzuführen. Dabei ist es ziemlich nebensächlich, ob die BAMH 1 oder 2 Sitze in den Ausschüssen hat. Das ändert nämlich nichts an den Mehrheitsverhältnissen und wird die Arbeit in den Ratsausschüssen nur unwesentlich beeinflussen.
Unabhängig davon bleibt nur zu hoffen, dass demnächst nicht schon wieder alle Ratsausschüsse aufgelöst und neu konstituiert werden müssen, weil irgendwelche Ratsleute glauben, ihr Mandat woanders hin mitnehmen zu sollen oder neue Fraktionen gründen oder weil z.B. eine/r der Überläufer/innen aus Mülheim wegzieht, sein Mandat dann aber auf eine ganz andere Ratsfraktion zurückfällt, oder was auch immer.