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Die schwierige Wiederbelebung des toten B-Plans Tinkrath-/ Velauerstr./Diepenbeck

Kann der überhitzte Immobilienmarkt
selbst mausetote Bauvorhaben wie auf dem
Acker in Heißen wieder möglich machen?

Seit Immobilienblasendie Zinsen niedrig sind wie noch nie und massenhafte Zuwanderung auch Leerstände im Wohnungsmarkt füllt, herrscht Goldgräberstimmung bei Immobilien-spekulanten. Aktuell gibt es viele Beispiele insbesondere in den grünen oder den Außenbereichen von Mülheim, wo die Immobilienhändler Pläne schmieden für immer neue Bebauung, meist für Luxuswohnungen. Auch Bauprojekte, die vor Jahren aus diversen Gründen nicht umsetzbar waren, werden jetzt erneut ins Auge gefasst. So z.B. die Bebauung des Ackers fast im Außenbereich zwischen Tinkrath-, Velauerstr. und Diepenbeck, wo im Übrigen große Bergbauschäden existieren. Unabhängig davon gab es Anfang der 2000er Jahre massiven Widerstand der Anwohner, die sich mit der BI „Luftnot Heißen“ massiv und erfolgreich gegen die Baupläne wehrten. Mehr dazu auch hier.
Doch auch der erneute Anlauf 2016 ff. erweist sich als höchst problematisch für die Bauwilligen.

Im Frühjahr 2016 wurden Probebohrungen wegen der Bergbauschäden durchgeführt und der WAZ war zu entnehmen, dass man dort doch noch bauen wolle. In der Sitzung des Planungsausschusses am 28. Juni sollte nichtöffentlich eine Vorankündigung über die weitere Bauleitplanung im Bereich dieses ehemaligen G 12 stattfinden. Deshalb hatten die MBI beantragt, diese Vorankündigung im öffentlichen Teil auf die Tagesordnung zu nehmen, was eigentlich bei einem B-Plan das Normale sein sollte. Zum Planungsausschuss am 28. Juni 16 waren auch bereits etliche besorgte Bürger/innen erschienen, denen öffentlich dann folgendes mitgeteilt wurde: Die Untersuchungen seien abgeschlossen und die hohen Kosten für Bergbauschäden und Entwässerung könnten durch die zu erwartenden Immobilienpreise gedeckt werden. 60 bis 80 Häuser seien geplant. Die Investoren müssten aber ein städtebauliches Konzept vorlegen und danach werde ein ganz neuer B-Plan eingeleitet in städtischer Regie, d.h. kein investorenbezogener B-Plan!

Ein erstes, sehr gut besuchtes Bürgertreffen zur Wiederbelebung der einstigen BI fand statt am 5. Juli 2016 um 19.30 Uhr im Jugendzentrum Friedrich Wennmann Haus an der Tinkrathstr. 68. MBI und Anwohner sagten ein nächstes Treffen zu, wenn genaue Pläne vorlägen.

Die dann angekündigte Einleitung des Bebauungsplans Diepenbeck/Velauerstr/Tinkrathstr. sollte in der Bezirksvertretung 1 am 3.11. sowie im Planungsausschuss am 8.11.16 erfolgen, doch wurde der Punkt überraschend kurzfristig wieder von der Tagesordnung genommen. Auch im Planungsamt weiß man schließlich, wie heikel das gesamte Vorhaben ist und dass es nicht ohne gehörigen Widerstand durchgezogen werden könnte. Die von MBI und Anwohnern anberaumte Bürgerversammlung zur Information über die bevorstehende Einleitung des B-Plans Ende Okt. konnte kurzfristig nicht mehr abgesagt werden.

Viele Menschen waren gekommen, der Raum war gut gefüllt, obwohl einige sich vorher abgemeldet hatten, aber großes Interesse bekundeten. Auch Herr Schulten-Baumer als der mit Abstand größte der Bauwilligen war gekommen. Auf Nachfrage berichtete er, dass bereits im Frühsommer ein Architektenbüro beauftragt worden sei, der Stadt Planungen vorzulegen. Es gäbe 4 verschiedene Entwürfe, doch man hätte sich noch nicht mit der Stadt einigen können. Anscheinend sah das 1 Woche zuvor noch anders aus, als die Tagesordnung für die BV erstellt wurde. Vielleicht hat ja auch die Ankündigung der Bürgerversammlung mitgeholfen, dass man sich noch nicht auf eine Planungsvariante einigen konnte bzw. wollte.

Dann sollte die Einleitung des B-Plans in der BV am 10. März und dem Planungsausschuss am 6. April erfolgen. Ende Februar aber konnten die MBI in Erfahrung bringen, dass auch diese Termine erneut verschoben wurden. Es scheint also immer noch kein Konzept vorzuliegen, auf das sich Schulten-Baumer &Co mit der Stadt hätte einigen können, warum auch immer. Die bereits geplante nächste Bürgerversammlung für den 8. März konnte damit entfallen. Gut so!

Die Einleitung des B-Plans kann nun frühestens in der Sitzungsfolge BV 1 am 27. April und Planungsausschuss am 30. April erfolgen. Wenn dem so sein wird, wird zu einem erneuten Treffen im Vorfeld der BV-Sitzung eingeladen, wenn dann auch die konkrete Planungsvariante auch auf dem Tisch liegt. Mehr auch in

  • Ende Juni 16: „Wie der B-Plan G 12 – ”Diepenbeck/Velauerstr./Tinkrathstr.” 2002/3 scheiterte und nun wiederbelebt werden könnte“ hier

Allgemeines zu B-Plan-Verfahren:
Auf den Einleitungsbeschluss eines B-Plans folgt als nächster Schritt der Auslegungsbeschluss, für den die Bürgereingaben und die Stellungnahmen der sog. Träger öffentlicher Belange (RWE, Medl/SEM, Oberbergamt, Kampfmittelräumdienst, Feuerwehr, Verkehrs- und Umweltbehörden usw.) bearbeitet und ggfs. berücksichtigt sein müssen. Danach muss eine 1-monatige öffentliche Auslegung aller Pläne erfolgen, bei der weitere Eingaben gemacht werden können. Wenn diese bearbeitet sind, kann der Satzungsbeschluss für den B-Plan vom Rat der Stadt gefällt werden, womit der B-Plan rechtskräftig wird. Dagegen kann ggfs. beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht werden, d.h. nur gegen den rechtsgültigen Satzungsbeschluss kann geklagt werden.

Wer einen B-Plan in Teilen oder ganz verhindern oder abändern will, sollte auf jeden Fall versuchen, das bereits in dem o.g. Verfahren zu erreichen. Gerichtsverfahren sollten aus verschiedenen Gründen nur das allerletzte Mittel sein.