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Autobahn-Privatisierung: Nach dem PPP-Desaster mit der A1 die GG-Änderung korrigieren!

PPP-GoldeselIm folgenden ein Musterbrief von GIB (Gemeingut in Bürgerhand) an Abgeordnete der CDU/CSU und der SPD im Bundestag mit der Aufforderung zur Wiederholung der Abstimmung zur GG-Änderung vom 1.6.2017 im Deutschen Bundestag! Denn welche Gültigkeit hat eine Grundgesetzänderung, bei der relevante Informationen wie das Desaster um das ÖPP-Pilotprojekt A1 vor der Abstimmung geheimgehalten worden waren?

Das müsste eigentlich ein zentrales Thema im Merkel-Schulz-„Duell“ bzw. im gesamten Bundestagswahlkampf sein. Doch …………….

Aus: GiB-Infobrief: Liebe Große Koalition: Dreh das ÖPP-Rad zurück – nächste Woche!
„… Im Zusammenhang mit der möglichen A1-mobil-Insolvenz kommen weitere hochinteressante Fakten ans Tageslicht: So war wohl von Anfang an von Staat und Privaten gemeinschaftlich akzeptiert, dass die Zinszahlungen an die Banken höher liegen als die eigentliche Investitionssumme (519 Millionen Euro für Zinsen gegenüber knapp 400 Millionen Euro für den Ausbau von vier auf sechs Spuren). Was wäre gewesen, wenn diese Meldung schon im Mai in die Presse gekommen wäre? Das Grundgesetz wäre kaum in der vorliegenden Form geändert worden. Daher fordern wir: Die Abstimmung muss sofort wiederholt werden! Es darf nicht sein, dass die Einzelinteressen von zwei, drei Ministern dazu führen, dass unser Grundgesetz im Sinne der großen Kapitalanleger derart deformiert bleibt.

Sie können helfen, dieser Forderung Nachdruck zu verleihen. Schreiben Sie noch heute an Ihre Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD. Am Ende dieses Infobriefes haben wir einen Musterbrief bereitgestellt. Statt blumige Wahlkampfversprechen zu machen, können CDU/CSU und SPD schon nächste Woche im Bundestag das ÖPP-Rad zurückdrehen! ….“

MUSTERBRIEF

an Abgeordnete der CDU/CSU und der SPD im Bundestag

Eine Adressliste finden Sie hier.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete ….
Sehr geehrter Herr Abgeordneter …

wie vor wenigen Tagen bekannt wurde und überall der aktuellen Presse zu entnehmen ist, steht bei den privaten Betreibern, die in öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP) das Autobahn-Teilstück der A1 zwischen Hamburg und Bremen (Länge 72,5 km) ausgebaut haben, der Konkurs bevor. Das private Konsortium A 1 mobil klagt gegen die Bundesrepublik Deutschland mit Nachforderungen von über 800 Millionen Euro.

Bisher wurde genau dieses ÖPP-Projekt gern als Vorzeige-Pilotprojekt dargestellt, mit dem von Regierungsseite auf die angebliche Effizienz öffentlich-privater Partnerschaften hingewiesen wurde.

Wider besseres Wissen, wie sich erst jetzt auch für die Öffentlichkeit herausstellt, denn die Schwierigkeiten beim Konsortium A 1 mobil sind keineswegs neu: Sie bestehen seit mindestens 2009, sie waren der seit 2013 amtierenden Bundesregierung von Anfang an bekannt. Seit 2013 hat das Bundesverkehrsministerium  bereits zwei Schlichtungsprozesse vor einem nicht-öffentlichen Schiedsgericht geführt: „Alexander Dobrindt weiß seit vier Jahren davon, dass das Konsortium A 1 mobil am Rand der Pleite steht“, schreibt die Berliner Zeitung vom 28.8.2017.

Dieses Wissen hat der Verkehrsminister nicht nur der allgemeinen Öffentlichkeit verschwiegen, er hat es offenbar auch den Abgeordneten des Deutschen Bundestages vorenthalten. Anders kann man sich das Abstimmungsverhalten kaum erklären, mit dem die Mehrheit Ihrer Fraktion am 1. Juni 2017 der Grundgesetzänderung von Art. 90 zugestimmt hat, mit der ÖPP-Projekte nun sogar Eingang ins Grundgesetz gefunden haben: Es dürfen ja jetzt laut Grundgesetz Autobahnstrecken bis zu 100 km in öffentlich-privater Partnerschaft gebaut und betrieben werden.

Ihre Fraktion hat bei der Zustimmung zu dieser Grundgesetzänderung und den weiteren Gesetzesvorlagen am 1.6.2017 offenkundig der Bundesregierung bzw. dem Verkehrsminister vertraut, der ÖPP trotz gegenteiligen Wissens stets weiter als effizient und kostensparend angepriesen hat. Sie haben ihm mehr vertraut als der informierten Öffentlichkeit, die immer wieder vor diesem für das Gemeinwohl stets schädlichen Geschäftsmodell gewarnt hat.

Er hat Ihnen dabei aber wesentliche Informationen vorenthalten und  Sachverhalte unzulässig geschönt. Die Bundesregierung hat Sie als MdB einfach nicht redlich informiert!

Die neue Infrastrukturgesellschaft ist so angelegt, dass für beliebig viele Autobahnteilstücke von 100 km Länge gigantische Mehrkosten für die öffentliche Hand, also für die Bevölkerung insgesamt, vorprogrammiert sind! Denn entgegen Regierungsbehauptungen erzeugen ÖPP-Projekte ausnahmslos gewaltige Mehrkosten, die bei der geplanten Maut schnell eingepreist werden.

Ich fordere Sie als Mitglied des Bundestages auf:

Verlangen Sie die Wiederholung der Abstimmung vom 1.6.2017 im Deutschen Bundestag!
Denn welche Gültigkeit hat eine Grundgesetzänderung, bei der relevante Informationen vor der Abstimmung geheimgehalten worden waren?

Verlangen Sie von der Bundesregierung vollständige Offenlegung aller einschlägigen Informationen zu den vier in Schieflage geratenen Autobahn-ÖPP-Projekten!

Mit freundlichen Grüßen
……………………

Autobahn-Privatisierung: Wusste die SPD vom A1-Desaster?

Berliner Zeitung 30.08.17, hier

Öffentlich-Private Partnerschaften zum Bau und Betrieb von Autobahnen sind ein Lieblingsprojekt von Bundesverkehrsminister Dobrindt.

Leitende Angestellte der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr waren in die Schlichtungsgespräche eingebunden, die wegen der drohenden Pleite des privaten Autobahnbetreibers A1 Mobil 2013 initiiert wurden. Die Schlichtung fand sogar in den Räumen der Behörde statt, die dem Ministerium für Wirtschaft und Verkehr unterstellt ist. Minister ist Olaf Lies, ein Sozialdemokrat.

Dass leitende Angestellte seiner Straßenbaubehörde anderthalb Jahre bei einer Schlichtung mit dem Konsortium anwesend sind, ohne den Minister zu informieren, ist schwer vorstellbar. Der Minister aber ließ am Mittwoch kurzfristig über seinen Sprecher mitteilen, dass er sich in der Kürze der Zeit nicht daran erinnern könne, mit der Frage A1 Mobil befasst gewesen zu sein. Die niedersächsische Staatskanzlei teilte mit, dass Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) keine Kenntnis von der Schlichtung gehabt habe. Im Zuge der drohenden Insolvenz von A1 Mobil drohen dem Bund Belastungen bis zu einer Höhe von 1,3 Milliarden Euro. Das wäre dem Ministerpräsidenten verschwiegen worden.

Drohende Pleite

Der private Betreiber des Autobahnabschnitts1 A1 zwischen hamburg und Bremen, A1 Mobil, besteht aus Baufirmen und finanzierenden Banken und betreibt einen 72 Kilometer langen Bauabschnitt als Öffentlich-Private Partnerschaft.

Auf rund 645 Millionen Euro verklagen die Betreiber die Bundesrepublik Deutschland, da sich die ursprünglich geplanten Mauteinnahmen durch den abnehmenden Lkw-Verkehr nicht realisieren ließen. A1 mobil droht die Insolvenz.

Weil Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) die drohende Pleite verschwieg, forderten Abgeordnete bereits seinen Rücktritt.

Es gibt drei weitere private Betreiber, die durch die Lkw-Maut finanziert werden.  

Wäre die SPD von der drohenden Pleite des Konsortiums informiert gewesen, wäre das spannend. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) war für sein Schweigen scharf kritisiert worden.

Die Genossen in Niedersachsen verstehen sich als Gegner von Öffentlich-Privaten Partnerschaften, unter anderem wegen drastischer Kostensteigerungen bei einem ÖPP-Projekt an der A7, das der Bund gegen ihren Widerstand dort durchgesetzt hatte. Lies sagte vor wenigen Tagen: „Dobrindt hat einen Fehler gemacht. ÖPP ist eben nicht das geeignete Mittel.“ Lies betonte, er sehe sich angesichts der A1 Mobil in seiner „Kritik gegenüber ÖPP-Projekten voll bestätigt“.

Kündigungsklausel unwirksam

Drastischer jedoch dürfte die Sache für Alexander Dobrindt werden, wenn sich bewahrheitet, was der Geschäftsführer des Konsortiums A1 Mobil, Ralf Schmitz, am Mittwoch der Berliner Zeitung mitteilte. Demnach soll die Kündigungsklausel, mit der der Bund aus dem Vertrag mit dem Konsortium aussteigen könnte, unwirksam sein. Dem Konsortium lägen drei Gutachten von renommierten Kanzleien vor, die dieses Ergebnis untermauerten, sagte der Geschäftsführer. Schmitz bestätigte auch, dass „dies den Vertretern des Bundes bekannt“ sei.

Demnach dürfte es für den Bund schwerer werden, den Vertrag zu kündigen. Das könnte gravierende Folgen für die drei anderen Projekte haben, die sich wie A1 Mobil über die Lkw-Maut finanzieren. In einem Dokument das der Berliner Zeitung vorliegt, heißt es, der Bund habe für diese „Musterverträge entwerfen lassen und diese bei allen vier Projekten verwendet“. Also bei allen Projekten, die mit einer Lkw-Maut finanziert werden. Aufgrund des Einbruchs des Warenverkehrs durch die Finanzkrise reichten die prognostizierten Einnahmen aus der Maut seit 2009 nicht, um A 1 Mobil zu finanzieren. Es könnten daher weitere Klagen drohen, bei denen der Bund juristisch ins Hintertreffen geraten könnte.

Das Bundesverkehrsministerium widersprach unterdessen dem Bericht der Berliner Zeitung, dass die Behörde seit 2013 von der drohenden Pleite gewusst habe. Von einer Insolvenzgefahr des Betreibers sei bislang nicht die Rede gewesen, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Montag in Berlin.

Geschäftsführer bestätigt Treffen

Der A1-Mobil-Geschäftsführer Ralf Schmitz bestätigte jedoch der Berliner Zeitung die Treffen mit Enak Ferlemann (CDU), dem Parlamentarischen Geschäftsführer von Dobrindt im Jahr 2013. Die Treffen sind auch in Dokumenten beschrieben, die der Berliner Zeitung vorliegen. Dort heißt es etwa, aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage“ bestünde seitens des Konsortiums „ein Kündigungsgrund für den Kreditvertrag“. Als dies dem Ministerium mitgeteilt wurde, sei man dort zu einem Gespräch „mit dem Staatssekretär Ferlemann vom Bundesverkehrsministerium bereit“ gewesen. Das Gespräch soll am 29. November 2013 stattgefunden haben.

Von einem Manager, der namentlich nicht genannt werden wollte, heißt es, „wenn Dobrindt sagt, er habe mit seinem Staatssekretär nicht darüber gesprochen, dann wäre das noch peinlicher“