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Riesenzwischenerfolg des Bürgerbegehrens zum VHS-Erhalt!

25.3.19: Mündliche Verhandlung zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens um 11.15 am Verwaltungsgericht Düsseldorf in der Bastionsstr. 39 in Düsseldorf, Raum 243.

Lasst bitteschön die MülEineRundeWeiterheimer Bevölkerung entscheiden, ob das denkmalgeschützte VHS-Gebäude am Rande der MüGa in Zukunft wieder als Volkshochschule genutzt werden soll oder ob das Denkmal durch Untätigkeit mutwillig zur Ruine gemacht werden soll!

Die vhsBürgerinitiative “Erhalt unserer VHS in der MüGa” hat im Mai ein  Bürgerbegehren gestartet, womit der Verkauf des VHS-Grundstücks verunmöglicht und die zukünftige Nutzung des VHS-Denkmals als Volkshochschule gesichert werden soll. Bis Mitte Juni wurden bereits über 4400 in der MBI-Geschäftsstelle abgegeben, die unvollständigen nicht mitgezählt. Das war bereits bis dahin beeindruckend! Am 13. Juli zu Beginn der Sommerferien wurden 9415 Unterschriften beim OB eingereicht. Ca. 6700 gültige Unterschriften werden benötigt. Der Riesenerfolg in nur knapp über 2 Monaten ist nicht zuletzt auch deshalb so beeindruckend, weil das Ganze ohne Unterstützung durch die lokalen Medien geschah!

VoExif_JPEG_PICTUREn 18.FotoHuette Juni bis 14. Juli war eine Holzhütte auf dem Kurt-Schumacher-Platz vor dem Forum für das Bürgerbegehren aufgebaut. Am Samstag, dem 14.7.18, machte die BI vor dem Forum an der Hütte ein kleines Fest als Dankeschön an die Bevölkerung für die zahlreiche Unterstützung zum VHS-Erhalt. Weil wir keine Frist für dieses Bürgerbegehren beachten müssen, können wir theoretisch auch noch Listen nachreichen, denn es sind bereits bis Samstag Nachmittag noch weitere 338 Unterschriften nach Abgabe eingetroffen, macht zusammen bereits über 9750 Unterschriften von Mülheimer/innen, die ihre Volkshochschule wiederhaben wollen, ohne Wenn und Aber!  

  • Flyer zum Erfolg des Bürgerbegehrens als pdf-Datei (979 KB)
  • Bürgerbegehren im Rat am 30.8.18: Politik vs. Bürgerwillen? hier

Zwischenmeldungen zum Bürgerbegehren

  • 4.5.18: Bürgerbegehren zum VHS-Erhalt in der MüGa wird gestartet: Jetzt erst recht! hier
  • 17.5.18: Bürgerbegehren zum VHS-Erhalt erfolgreich angelaufen! hier
  • 1.6.18: Bürgerbegehren zum VHS-Erhalt läuft hervorragend! hier
  • 17.6.18: VHS-Bürgerbegehren läuft weiter hervorragend! hier

Wie geht es nun weiter?

Die Stadtverwaltung prüft die Unterschriften auf Gültigkeit, wird aber kaum unter die nötige Zahl von 6700 kommen können, selbst bei bösem Willen. Dann erstellt die Verwaltung eine Beschlussvorlage für die folgende Ratssitzung, voraussichtlich am 30. August. Als erstes wird der Rat abstimmen müssen, ob er das Begehren für zulässig erachtet. Die Verwaltung wird vorschlagen, für Unzulässigkeit zu stimmen, was sie bisher fast immer getan hat. Folgt die Ratsmehrheit der Verwaltung, wird die BI zeitnah Klage dagegen beim Verwaltungsgericht einlegen. Die Chancen stehen zweifelsohne gut, ähnlich wie beim letzten Mal zur HS Bruchstr., als das VG die Mülheimer Verwaltungsmeinung in Bausch und Bogen für falsch beurteilte.

Folgt aber die Ratsmehrheit nicht der Verwaltung und stimmt für Zulässigkeit, so muss der Rat dann als nächste darüber entscheiden, ob er sich dem Anliegen des Bürgerbegehrens anschließt oder nicht. Folgt der Rat dem Bürgerbegehren, gilt dies wie ein Ratsbeschluss und die Verwaltung muss es umsetzen.

Schließt die Ratsmehrheit sich dem Anliegen des Bürgerbegehrens nicht an, muss innerhalb von 3 Monaten ein Bürgerentscheid zu der Frage des BB durchgeführt werden, d.h. ein Urnengang ähnlich einer Kommunalwahl mit Briefwahl, Wahlbüro im Rathaus und Wahllokalen im gesamten Stadtgebiet.

Zur Frage “Sollen VHS-Grundstück und -Gebäude in der MüGa in Eigentum und Besitz der Stadt Mülheim bleiben und der VHS-Betrieb dort wieder aufgenommen werden?” können die Bürger auf dem Wahlschein Ja oder Nein ankreuzen.

Kreuzen dann mehr als 10% der Kommunalwahlberechtigten (ca. 13.500) Ja an, gilt der Entscheid als gewonnen – falls nicht noch mehr Wahlberechtigte Nein ankreuzen, was aber in der Frage über den VHS-Erhalt als sehr unwahrscheinlich anzusehen ist.

In NRW ist das gesamte Verfahren direkter Demokratie – anders als z.B. in Bayern oder Hamburg – sehr bürokratisiert. Es ist nicht hier immer noch nicht richtig gewollt, dass die Bevölkerung (laut Grundgesetz der Souverän!) außer an Wahltagen Entscheidungen treffen kann, Weichen anders stellen kann als die Parteien oder auch nur Fehlentscheidungen und -entwicklungen rückgängig machen oder abändern kann.