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Bürgerbegehren zum VHS-Erhalt: Politik vs. Bürgerwillen?

25.3.19: Mündliche Verhandlung zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens um 11.15 am Verwaltungsgericht Düsseldorf in der Bastionsstr. 39 in Düsseldorf, Raum 243.

8.10.18: Die Klage beim VerwaLogoBürgerbegehrenltungsgericht Düsseldorf gegen die Ratsentscheidung vom 30.8., das Bürgerbegehren zum Erhalt der VHS in der MüGa für unzulässig zu erklären, wurde heute eingereicht, nachdem endlich der förmliche Bescheid über diese Ratsentscheidung den Initiatoren zugeschickt wurde. Zur Erinnerung: „Die Stadt“ hat das vorbeugende Bürgerbegehren „Erhalt unserer VHS in der MüGa“ als unzulässig bewertet, wenig überraschend bei der hochgradig skandalösen Vorgeschichte. Außerdem gibt die Stadt als Kostenschätzung 16 bis 20 Mio. € an, völlig aus der Luft gegriffen und hochgradig unseriös. Architekt Herr Teich schätzte die Kosten für die notwendigen Brandschutzmaßnahmen auf ca. 2 Mio. €. Er bot zudem an, die Kosten für ein unabhängiges Gutachten durch das renommierte Büro Pfeiffer selbst zu tragen, doch die Stadt schlug sein Angebot barsch aus und verweigerte kategorisch jeden Zutritt zum Gebäude. Das Bürgerbegehren ist sehr wohl zulässig, ohne große juristische Spitzfindigkeiten! Über 11.000 Bürger in kurzer Zeit sahen das genauso, weshalb sie für das Begehren unterschrieben! Mehr in: Bürgerbegehren zum VHS-Erhalt unzulässig? Von wegen!

gallierschreckAm 30. August 2018 war Ratssitzung der Stadt Mülheim. Der Punkt „Bürgerbegehren gemäß § 26 GO NRW – „Erhalt unserer VHS in der MüGa“; Entscheidung über die Zulässigkeit – Vorlage V 18/0609-01″ war TOP 6.  Die MBI beantragten vergeblich, den Punkt vorzuziehen, denn TOP 5 „Einbringung des Etatentwurfs für 2019“ dauerte länger durch einen üblicherweise langen Vortrag des Kämmerers zu dem unseriösen Katastrophenhaushalt.

Die Sitzung war öffentlich und begann um 16 Uhr. Wer sich das Spektakel anschauen wollte, brauchte nach neuestem Stand keine Eintrittskarte mehr.
Je mehr Menschen zuschauten, je besser, wenn auch zur VHS-Zukunft wenig Überraschendes zu erwarten war.

Kurze Bemerkungen zur Ratsvorlage zum Bürgerbegehren:

10.573 Unterschriften wurden vorgelegt, die Verwaltung beendete ihre Überprüfung, als die notwendige Zahl von 6.603 gültigen Unterschriften erreicht war. Weitere hunderte Unterschriften trudelten noch nach Abgabe bei MBI oder BI ein.

Das ist bereits ein erster Riesenerfolg, denn nach nur 2 Monaten derart deutlich über dem Quorum zu liegen und das ohne große Unterstützung auch der Lokalmedien beweist mehr als deutlich, dass große Teile der Bevölkerung sehr wohl verstanden haben, welch ein böses, abgekartetes Spiel insbesondere die Haupt-(Un-)Verantwortlichen aus den Dezernaten von Mendack und Ernst mit der bewährten und beliebten VHS in der MüGa getrieben haben.

Obelix-toc-tocDie Verwaltung empfahl in der Vorlage dem Rat, für die Unzulässigkeit zu stimmen. Dem musste der Rat sich nicht anschließen, doch wer sich das völlig orientierungslose Durcheinander der Mülheimer Ratspolitik seit vielen Monaten vor Augen führt, konnte sich schwer vorstellen, dass SPD oder CDU neuerdings das Allgemeinwohl oder die Meinung des Großteils der Bevölkerung stärker berücksichtigen würden. Auch bei Grünen, BAMH und FDP ist nicht wirklich mit Wohlwollen für unsere VHS in der MüGa zu rechnen, doch käme eine Ratsmehrheit für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ohnehin nur zustande, wenn eine der beiden großen Fraktionen ihre Haltung ändern würde. Grüne und BAMH (bis auf Hartmann) enthielten sich schließlich, was logischerweise folgenlos blieb.

Es wäre ohnehin ehrlicher anstatt über die Zulässigkeit darüber abzustimmen, ob die Bevölkerung (laut Grundgesetz der Souverän) zur VHS-Zukunft entscheiden soll oder nur Verwaltung+Rat. Deshalb:

Lasst bitteschön die Mülheimer Bevölkerung entscheiden, ob das denkmalgeschützte VHS-Gebäude am Rande der MüGa in Zukunft wieder als Volkshochschule genutzt werden soll oder ob das Denkmal durch Untätigkeit mutwillig zur Ruine gemacht werden soll!

Selbst die Zulässigkeit des von großen Teilen der Bevölkerung unterstützten Bürgerbegehrens muss also erst noch vor Gericht erstritten werden. Die Chancen dafür stehen gut. Dafür und für den danach folgenden Bürgerentscheid an der Wahlurne braucht die BIallerdings Geld.

Deshalb rufen die MBI zu Spenden für den Kampf um unsere VHS auf. Um Spendenquittungen zu ermöglichen, hat die MBI-Wählergemeinschaft nur dafür ein Sonderkonto eingerichtet, und zwar unter

IBAN DE82 3606 0591 0010 9334 16 

Mehr zur VHS-Saga u.a. in

  • 14.7.18: Riesenzwischenerfolg des Bürgerbegehrens zum VHS-Erhalt! hier
  • 25.4.18: Bürgerbegehren zum VHS-Erhalt unzulässig? Mitnichten! hier
  • 1.4.18: Leider nur zum 1. April: Stadt revidiert VHS-Schließung – leider doch nicht! Schade! hier
  • 17.2.18: Der VHS-Skandal ffff. hier
  • 1.2.18: Die VHS-Saga – ein Riesenskandal! hier
  • 1.12.17: VHS: Städtebauliches Juwel wurde Denkmal und kurz später abgängig? Wie bitte?! hier