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Evtl. unbedachte Auswirkungen der Erhöhungsorgie bei der Grundsteuer B in Mülheim

GrundsteuerwachstumInwieweit die fantasie- und perspektivlose Mülheimer Erhöhungsorgie bei der Grundsteuer B um völlig unverhältnismäßige 39% überhaupt die erhofften ca. 16 Mio. Mehreinnahmen erbringen wird, ist unklar, denn sowohl bei der Sozialagentur wie bei städtischen Anmietungen wird wohl evtl. die Stadt selber für die erhöhte Grundsteuer aufkommen müssen. Deshalb haben die MBI unten stehende Anfragen an den Finanz- und den Sozialausschuss gestellt.
Die gravierendsten Folgen der Erhöhungsorgie bei der Grundsteuer ist allerdings ein anderer, weil nämlich nach wiederholtem Verfassungsgerichtsurteil die Bundesregierung verpflichtet ist, in 2019 das bisherige Modell mit den Einheitswerten für Immobilien grundlegend ändern muss. Da sich dann auch die Bemessungsgrundlagen für die Stadt verändern werden, auf die der kommunale Steuersatz angewendet wird, wird der bundesweite Spitzenwert von 890 viele Mülheimer, Eigenheimnutzer wie Mieter, noch mehr aus allen Wolken fallen lassen als die jetzige Aktion der Abzocke durch diese finanziell vor die Wand gefahrene Stadt der organisierten Misswirtschaft. Was aber könnte mit der Grundsteuerreform auf die Bundesbürger zukommen? Bisher weiß das noch niemand so genau. Nur eines aber scheint gewiss: Die Grundsteuerreform wird uns in Mülheim besonders betreffen und nicht wenige besonders hart!

  • Treffen am 22. Jan. zum Thema: Was tun zu der unverhältnismäßigen Erhöhungsorgie bei der Grundsteuer B? Einladung als pdf-Datei (411 KB). Bericht zur Bürgerversammlung in der Mülheimer Woche hier
  • Petition: „Wir fordern die Rücknahme der Grundsteuererhöhung B von 39 %“ hier
  • Textbausteine für Widerspruchsschreiben zu Grundsteuerbescheid 2019 der Stadt Mülheim als doc-Datei (68 KB)
  • Demo für die Abänderung der Grundsteuererhöhung vor der Ratssitzung am 14.2.19 um 15 Uhr vor dem Rathaus und zugehöriger MBI-Ratsantrag hier

I.) MBI-Anfrage für den Finanzausschuss am 5. 2. 2019
TO öffentlich

Steuertraglast der Grundsteuer bei Nutzung nichtstädtischer Gebäude

Die Verwaltung möge die folgenden Fragen beantworten:

1)      Die Stadt Mülheim hat zahlreiche Flächen in privaten Immobilien bzw. sogar ganze Gebäude angemietet, wie z.B. das Rathaus, Feuerwehren, KiTas, VHS Aktienstraße, Büroräume.
a)      Trifft es zu, dass in diesen Fällen der private Eigentümer – wie es zu vermuten ist – die erhöhte Grundsteuer zahlen muss und diese dann an die Stadt als Mieter weitergibt?
b)      Falls a) zutrifft: wieviel Grundsteuer muss die Stadt auf diesem Umweg selbst zusätzlich zahlen?

2)      Neben angemieteten Gebäuden gibt es noch zahlreiche große Objekte, für die PPP-Verträge abgeschlossen wurden, nicht zuletzt Schulen und das Medienhaus.
a)      Muss in diesen Fällen das beauftragte Unternehmen Grundsteuer zahlen?
b)      Falls a) zutrifft: ist es vertraglich geregelt, ob die Grundsteuer an die Stadt weitergegeben werden kann?
c)       Wieviel Grundsteuer wäre in diesem Fall zusätzlich durch die Stadt zu zahlen?

3)      Auch städtische Gesellschaften und vor allem auch die teilprivatisierten Gesellschaften besitzen teilweise sogar große Grundstücke und Gebäude. Vom SWB, an dem die Stadt über die BHM sowie indirekt über die medl beteiligt ist, ist bereits bekannt, dass dieser Grundsteuer zahlen muss und die Erhöhung in diesem Fall an die Mieter weitergibt.
a)      Müssen auch 100 % städtische ausgegliederte Gesellschaften als Grundeigentümer Grundsteuer zahlen?
b)      Wieviel Grundsteuererhöhung ist letztendlich hier von der Stadt selbst zu tragen, nachdem ggfs. Weiterbelastungen an Mieter und Anteile privater Mitgesellschafter herausgerechnet wurden?

II.) MBI-Anfrage für den Sozialausschuss am 8.2.19
TO öffentlich

Auswirkungen der Grundsteuer B-Erhöhung auf den Haushalt der Sozialagentur

Sachverhalt:

In der Ratssitzung am 06.12.2018 wurde beschlossen, die Grundsteuer B auf 890% anzuheben. Da die Grundsteuer über die Nebenkosten an die Mieter weiter gegeben werden kann, wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  • Werden die erhöhten Nebenkosten für Aufstocker nach Hartz IV bei der Berechnung der Zuschüsse berücksichtigt?
  • Wirken sich die erhöhten Nebenkosten bei der Berechnung des Regelsatzes für die Bezieher von ALG II aus, oder müssen diese Kosten aus den bisherigen Regelsätzen beglichen werden?
  • Wird der Mülheimer Mietspiegel entsprechend der Grundsteuer B- Erhöhung angepasst?
  • Mit welchen zusätzlichen Kosten wird der Haushalt der Sozialagentur durch die Erhöhung der Grundsteuer B belastet?

Gez. L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher,
Thomas Grell, MBI-Sprecher im AGS