Inwieweit die fantasie- und perspektivlose Mülheimer Erhöhungsorgie bei der Grundsteuer B um völlig unverhältnismäßige 39% überhaupt die erhofften ca. 16 Mio. Mehreinnahmen erbringen wird, ist unklar, denn sowohl bei der Sozialagentur wie bei städtischen Anmietungen wird wohl evtl. die Stadt selber für die erhöhte Grundsteuer aufkommen müssen. Noch gravierender dürfte sein, dass in 2019 die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer bundesweit geändert werden muss. Das kann bei dem bundesweiten Spitzensatz für viele Mülheimer erst recht für weitere böse Überraschungen sorgen!
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