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An der Zeppelinstr. in Mülheim/Ruhr wurde kürzlich mit den Bauarbeiten für den sog. „Bürgerradweg“ begonnen, aber nicht, wie seit 7 Jahren immer wieder angekündigt auf der Trasse der illegal stillgelegten Straßenbahnstrecke zwischen Hauptfriedhof und Flughafen. Stattdessen wird nun anscheinend zwischen der Einfahrt zur Parsevalstr. (Ri. Liebfrauenhof) bis zu deren Wiedereinfahrt kurz vor dem Flughafen an der Nordseite der Zeppelinstr. dieser Radweg angelegt. Der heutige Gehweg dort ist in Teilen aber nicht breit genug. Man glaubt das alles nicht so richtig. Die MBI haben deshalb für die Sondersitzung des Planungsausschusses am 19. Juni detaillierte Aufklärung beantragt.
Der “Bürger”-Radweg Zeppelinstraße (Landesstr.
L 442) als Schildbürgerstreich, bei dem jahrelang getrickst wurde, losgelöst von Vorschriften und erschreckend demokratiefern?
Seltsamkeiten aus Mülheim wie der nicht wirklich notwendige „Bürger“radweg entlang der Zeppelinstraße, um die unrechtmäßige Straßenbahnstilllegung nachträglich zu legalisieren?
Im Planungsausschuss am 24.9.2019 wurde mit der Nr. V 19/0520-01 der Baubeschluss gefasst zu einem sog. „straßenbegleitenden „Bürgerradweg“ auf den stillgelegten Straßenbahngleisen entlang der Zeppelinstr.“ einschließlich barrierefreier Bushaltestellen zwischen Hauptfriedhof und Flughafen Essen/Mülheim für die Ersatzbuslinie 130 anstatt der Straßenbahn. Als voraussichtliche Kosten wurden 1,021 Mio. € für den Ausbau der Haltestellen und 586.000 € für den sog. Bürgerradweg angegeben – vorbehaltlich der vollständigen Finanzierung durch den Landesbetrieb Straßen NRW und der landschaftsrechtlichen Genehmigung. Mehr hier
Soweit die Beschlussvorlage, gegen die einzig die MBI stimmten, unabhängig von der Frage, ob das Land alles zu 100% bezahlt und wider geltendes Recht doch eine landschaftsrechtliche Genehmigung erteilt würde. (Übrigens hat die Stadt unseres Wissens bis heute keine Einstellung des 2012 bei Nacht und Nebel stillgelegten StraBa-Stücks überhaupt beantragt!) Auch die sehr teuren Bus-Haltestellen für die wenig sinnvolle Buslinie 130 als Nachfolger der illegal stillgelegten StraBa-Strecke sind Geldverschwendung. Diese Busverbindung ist auch deshalb bedenklich, weil z.B. zwischen Hauptfriedhof und RRZ auch noch ein 2-Wabenticket bezahlt werden müsste, weil ein Stück über Essen-Haarzopf verlaufend. Ergebnis: fast keine Fahrgäste! Wieder und wieder wollten die MBI auch dieses unnötige Waben-Chaos geändert haben, doch sie liefen in MH nur gegen Wände der Unvernunft!
Was sich seit dem Baubeschluss im Sept. 19 ergeben bzw. geändert hat, darüber ist die Mülheimer Öffentlichkeit nicht informiert worden. Es scheint aber offensichtlich, dass zumindest die landesrechtliche Genehmigung für einen Radweg auf der StraBa-Trasse nicht erteilt werden durfte. Doch dann hätte zumindest im Planungsausschuss der o.g. Baubeschluss aufgehoben und ggfs. ein völlig neuer gefasst werden müssen. War aber nicht und nun wird gebaut, und zwar vollständig anders als beschlossen! Doch das ist nicht das einzig Bedenkliche an diesem Projekt, bei dem eine Seltsamkeit die nächste regelrecht jagte. Und nun im Corona-Stillstand schaffte die verselbständigte Verwaltung anscheinend erneut Fakten. Fazit: Manche Wege der Mülheimer Stadtplanung sind verworren, eigentlich nicht erlaubt und vor allem teuer und kontraproduktiv.
Hintergrundinformationen zu dem Projekt eines „Bürgerradwegs“ auf dem unrechtmäßig
stillgelegten Flughafenast der Linie 104
Ein fast „genialer“ Schildbürgerstreich ist und war der o.g. sog. „Bürger“radweg auf der illegal stillgelegten Straßenbahntrasse. Natürlich fragt man sich zuvorderst, warum „Bürger“radweg. Unseres Wissens gibt es keine Radwege, die nicht für Bürger da sind, zumindest, solange es noch keine selbstfahrenden Fahrräder gibt und auch von einem Radweg etwa nur für Tiere oder, oder … ist bisher nichts bis ins MBI-Büro vorgedrungen.
Neben der Zeppelinstr. verlaufen die beiden Straßenbahngleise des Flughafenasts der Linie 104. In allen Plänen des Landes und des RVR ist dieses Teilstück Bestandteil der städteübergreifenden Straßenbahnverbindung, die zukünftig über Bredeney bis nach Witten verlaufen soll. Ein nicht nur für die überfällige Verkehrswende notwendiges Projekt, dass auch unabhängig von einer zukünftigen Nutzung des Flughafengeländes von bedeutender Wichtigkeit zur zukünftigen Entwicklung der Ruhrmetropole sein soll und könnte, wenn da nicht die Mülheimer Kirchturms“idylle“ wäre. Mehr zu der hochgradig skandalösen Geschichte ganz unten in einer Stellungnahme der Aufsichtsbehörde.
Zur Erklärung der bisherigen, unglaublichen Vorgänge: Der o.g. Flughafenast wurde 2012 bei Nacht und Nebel einfach stillgelegt. Über eineinhalb Jahre wollte die RP-Aufsichtsbehörde in Düsseldorf das nicht akzeptieren, auch weil die Betriebserlaubnis bis Ende 2019 für die damalige MVG sogar eine Betriebspflicht darstellte und bis 2027 erteilt worden war. Ultimatum nach Ultimatum verstrich, bis dann Rot-Grün in NRW wiedergewählt worden war, mit der Mülheimerin Kraft (SPD) als Ministerpräsidentin, der grünen Mülheimer Gesundheitsministerin Steffen und den beiden Sozis Jäger aus Duisburg als Innenminister (damals zuständig für Kommunen) sowie Groschek aus Oberhausen als Verkehrsminister.
Und da passierte folgendes Unglaubliche: Die für Verkehr nicht zuständige Staatskanzlei der Ministerpräsidentin schickte Mitte 2013 der Stadt Mülheim quasi eine Ministerpräsidentinnenerlaubnis für die unrechtmäßige Stilllegung des ca. 2 km langen Flughafenasts. Der RP kuschte und die zuständigen Minister Groschek und Jäger hielten sich ganz heraus und bevorzugten die vollständige Tauchstation.
Und dann am 7.4.2014 die nächste Überraschung als Zeitungsmeldung. Auf der stillgelegten Straßenbahntrasse sollte noch in jenem Jahr 2014(!) ein Radweg entstehen. Angeblich würden die Landesgelder dafür bereit stehen. Die Stadtverwaltung habe den Antrag gestellt. Vgl.: „Mülheim erhält einen Bürgerradweg Richtung Flughafen“ – WAZ vom 7.4.14, der ganze Artikel hier
Doch 2014 passierte nichts. Dann WAZ 20.4.15: „Landeszuschuss für Radweg neben der Zeppelinstraße genehmigt“, der ganze Artikel hier. Wieder wurde der baldige Baubeginn angekündigt. Doch über Jahre geschah nichts.
Dann 2019 schien es wieder soweit sein zu sollen. Am 24. Sept. wurde der Baubeschluss (s.u.) dann doch gefasst, was 2014/5 noch als nicht notwendig dargestellt worden war.
Und nun im Mai 2020 begannen die Bauarbeiten, aber nicht wie beschlossen „auf einer Strecke von rd. 1,9 km (als) Bau eines straßenbegleitenden „Bürgerradwegs“ auf der brachliegenden Straßenbahntrasse zwischen dem Flughafen und dem Hauptfriedhof“ (Vorlage V 19/0520-01 auf S. 2 der Beschlussvorlage)
L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher
Zur Erinnerung folgende MBI-Stellungnahmen aus 2014/15, als das gleiche Projekt bereits angeblich kurz vor Baubeginn war.
- 30.6.14: Radweg auf unrechtmässig stillgelegtem Flughafenast der 104? RP bestätigt Unrecht und genehmigt später! Unglaublich!
- 3.5.15: Demokratieferne, Unrechtmäßigkeit, alles egal?? Beispiel Fahrradweg Zeppelinstraße
- 2.9.19: “Bürger”-Radweg Zeppelinstraße eine Lachnummer, wenn es nicht so traurig wäre?
Und aus einer Antwort des RP vom 10. Mai 2014 auf eine MBI-Anfrage:
Am 10. Mai erhielten die MBI die Antwort des RP zu dieser MBI-Anfrage. Auf über 4 Seiten erläutert das Verkehrsdezernat der Bewilligungsbehörde den korrekten Verfahrensstand zu der unrechtmäßigen Stilllegung und den Anfang April über Presse verkündeten „Bürgerradweg Richtung Flughafen“. Die RP-Stellungnahme besagt folgendes:
- Der stillgelegte Flughafenast ist Bestandteil der regionalen Entwicklungsachse Rhein-Ruhr, die in Zukunft durchgängig meterspurig von Sterkrade bis Witten verlaufen soll, um gemeinsam mit 4 Stadtbahnlinien die Hauptlast des Personennahverkehrs zu bewältigen für die Städte OB, MH, E, GE, Bo, Herne, Hattingen und Witten. Das ist im Landesentwicklungsplan (LEP), im Gebietsentwicklungsplan (GEP) und im Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) so festgeschrieben. Auch im interkommunalen B-Plan H 17 „Wohn- und Gewerbepark am Flughafen“ von 2009 wird die Anbindung an die Straßenbahn explizit als wichtige Voraussetzung aufgeführt.
- Der RP hat die Konzession für die Betriebsgenehmigung der MVG erteilt. Die Genehmigung für den stillgelegten Flughafenast läuft bis 2027. Die ordnungsgemäße Instandhaltung hat die MVG pflichtwidrig unterlassen. Den mehrmaligen Aufforderungen zur Wiederherstellung folgte die MVG nicht. Sie stellten nachträglich den Antrag auf Entbindung von der Betriebspflicht und Genehmigung der Streckenstilllegung, den der RP im März 2013 ablehnen musste. Der Widerspruch dagegen ist bis heute nicht endgültig entschieden wegen der Aufstellung eines Nahverkehrsplans, welcher erst im Dez. 13 verabschiedet wurde. Die Beurteilung des NVP durch den RP wird auch Basis für den Bescheid zum Widerspruch bzgl. des Flughafenasts sein.
- Der Flughafenast der 104 ist weiter konzessionierte Straßenbahnstrecke, was andere Nutzungen wie die Errichtung eines Fahrradwegs nicht zulässt.
- Selbst wenn das Stilllegungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen wäre, um überhaupt Baurecht schaffen zu können, müsste dann auch die Finanzierung eines Radwegs erst vom Regionalrat des RVR beschlossen werden.
Mit anderen Worten: Die von Mülheim gewollte, endgültige Stilllegung des Flughafenasts der 104 würde zentrale Landes- und Regionalpläne torpedieren.