Mit einem sog. Haushaltsbegleitantrag beschloss Schwarz-Grün am 19.2. u.a. die Schließung der Mülheimer Stadtteilbüchereien, ohne vorher auch nur mit den Betroffenen zu sprechen. Die Empörung darüber ist groß und kommt von vielen Seiten.
Der „Haushaltsbegleitantrag“ enthält viele vage Punkte, konkret neben der Schließung von Stadtteil- und Schulbibliotheken nur noch die Beendigung der eigentlich nach §93 SGB IV gesetzlich vorgeschriebenen Rentenberatung. Deshalb hatten die MBI für den folgenden Sozialausschuss die Anfrage eingereicht, wann denn die Stadt gedenke, als Konsequenz des Beschlusses das Versicherungsamt aufzulösen und welches Amt dessen Aufgaben denn dann übernehmen werde.
Die MBI hatten am 19.2. beantragt, die diversen Punkte des schwarz-grünen Sammelsuriums-Antrags einzeln abzustimmen, doch CDU+Grüne+FDP schmetterten das ab! Diese beiden kurzsichtigen schwarz-grünen+FDP-Sparbeschlüsse sanieren den maroden Haushalt mitnichten, zerstören aber wichtige Infrastruktur!
Am 16.3. fand der Sozialausschuss statt. Zu der MBI-Anfrage behauptete Kämmerer Mendack sinngemäß folgendes:
Die MBI-Vertreterin habe dies bereits im Finanzausschuss (FA) beanstandet und deshalb sei dann im FA beschlossen worden, die Rentenberatung nicht ganz zu streichen, sondern nur zu kürzen.
Nur: Der FA fand am 16.2. statt, der schwarz-grüne „Haushaltsbegleitantrag“ stammt vom 18.2. und der Beschluss dazu in der Etatsitzung des Hauptausschusses als Ratsersatz am 19.2.. Dort hatte der MBI-Vertreter nachgefragt, ob denn gesetzlich eine Einstellung der Rentenberatung überhaupt erlaubt sei. Der Kämmerer behauptete, das sei unproblematisch und er wiederholte dann exakt das, was dann beschlossen wurde. Deshalb hier der genaue Wortlaut des schwarz-grünen Antrags zu dem Unterpunkt:
„Einstellung der Rentenberatung vor Ort: Einsparvolumen 200.000 Euro p.a.
Durch die Einstellung der Rentenberatung vor Ort wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Rentenversicherungsträger mittlerweile umfangreich informieren. Darüber hinaus wird mit Blick auf die Digitalisierung von einer Reduzierung der persönlichen Beratungsbedürfnisse ausgegangen. Als HSP-Maßnahme werden 60.000 Euro p.a. ab dem Jahr 2022 etatisiert. Darüber hinausgehende Konsolidierungs-Beträge werden zur Kompensation neuer freiwilliger Maßnahmen (s.u.) herangezogen.“
Unabhängig von dem unangebracht arroganten Ton der Antragsbegründung sehen nicht wenige Rentner das völlig entgegengesetzt und sie berichten von sehr wichtiger Hilfestellung durch die Rentenberatung.