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Die bedrohte Demokratie bis herunter zur kommunalen Ebene

Nachdem Deutschland monatelang wie erstarrt schien – ergeben in eine neue obrigkeitliche Regierungsform, gegen die kein Kraut gewachsen war, weil wegen Pandemiebekämpfung angeblich alternativlos – werden die Staatsbürger langsam wieder ein wenig wach, reiben sich die Augen, wundern sich, was mit ihnen und ihrem Land passiert ist, und merken, dass sie gegen diese Pandemie doch lieber mit demokratischen, sprich verhandelbaren Methoden kämpfen möchten als mit autoritären. Sprich: Der Dauerlockdown ist keine gute Antwort mehr.

Nach dem unverzeihlichen Impfchaos kommen nun unweigerlich auch noch unfassbare Serien von Bereicherungsorgien im Zuge der Pandemiemaßnahmen ans Tageslicht, ob Budestagsabgeordnete bei Maskenbeschaffung oder Millionen-, wenn nicht gar Milliardenbetrug bei Coronahilfen.

Insgesamt ein Drunter und Drüber
wie in einer Bananenrepublik?

Der Dauer-Ausnamezustand fast ein ganzes Jahr lang hat der Exekutive auf allen Ebenen bereits die Willkürmaßnahmen mehr als schmackhaft gemacht. Das aber ist eine schwere Bedrohung der Demokratie! Mehr u.a. in: Corona als Einfallstor für staatliche Willkürmaßnahmen?

Natürlich ist das Fehlverhalten einzelner Politiker oder privater Betrüger beklagenswert, doch schon Margaret Thatcher wusste: „Das Rückgrat ist bei manchen Politikern unterentwickelt – vielleicht, weil es so wenig benutzt wird.“ Das viel größere Problem aber ist das Versagen von Kontrollen durch durch die fast völlige Ausschaltung der Demokratie und deren Degradierung zu teuren Abnickveranstaltungen, weil ja alles so „alternativlos“ ist und wer das nicht einsehen will, wird als gefährlicher Verschwörungstheoretiker, wenn nicht sogar als Rechtradikaler gebranntmarkt!

Wie weit die Erosion der Grundlagen unserer demokratischen Grundordnung bereits fortgeschritten ist, läßt sich besonders gut auf der untersten Ebene, der Kommune feststellen. Ein paar Beispiele aus Mülheim:

Viele weitere Beispiel der letzten Zeit waren ähnlich. Hier noch Folgendes:

Am Donnerstag, dem 11.3.21, fand die Sitzung der Bezirksvertretung 1 statt, die zur Kenntnis nehmen musste, dass die Mülheimer Verwaltung zwei ihrer Beschlüsse für ungültig erklärte, weil sie angeblich gegen geltendes Recht verstoßen würden. Es geht um
1.) den BV-Beschluss vom 12.8.20 zur Beauftragung der Verwaltung, für die südöstliche Altstadt (zwischen Kaiser- und Kämpchenstr.) Anwohnerparken umzusetzen und
2.) den Beschluss vom 14.5.20, für die Paul-Kosmallastr. in Heißen zwei Schilder mit „Durchfahrt für Fahrzeuge über 3,5 t verboten, Anlieger frei“ anzubringen. Die kurze Straße zwischen Kreisverkehr und B 1 wird nämlich auch von LKWs als Abkürzung genutzt.
Beides sind keine ungewöhnlichen oder heiklen Beschlüsse, nur die Mülheimer Verwaltung will das halt nicht und demonstriert, wer in Wirklichkeit regiert, nämlich die Exekutive, die sich mit Corona in weiten Teilen noch stärker verselbständigt hat. Hoffentlich läßt die gewählte Volksvertretung diese Geschichten von der Kommunalaufsicht korrigieren. Wenn diese kneift, sollte die BV oder einzelne Fraktionen mit Organklage vor das Verwaltungsgericht  ziehen! Es geht hier um das grundlegende Verständnis von kommunaler Demokratie!

Doch wie zu befürchten war, verschob die BV die Behandlung der Punkte auf die nächste Sitzung. Genau diese Feigheit ist die andere Seite der bedenklichen Demokratieaushöhlung. Um noch einmal M. Thatcher zu zitieren, deren Bemerkung voll auf Mülheim zutrifft:

„Das Rückgrat ist bei manchen Politikern unterentwickelt – vielleicht,
weil es so wenig benutzt wird.“