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Verkauf am Schlippenweg war ökologisch und stadtplanerisch ein schwerer Fehler

In der Bezirksvertretung 1 am 26. Januar fragte die MBI-Vertreterin Annette Klövekorn nach, warum auf der Fläche am Schlippenweg seit dem Verkauf im Aug. 2020 noch nichts passiert sei. Die Verwaltung antwortete, dass die seinerzeitige Planung der Firma nach § 35 (Außenbereich) als nicht genehmigungsfähig abgelehnt worden sei und seither habe der Speldorfer Investor nichts mehr von sich hören lassen.

Mit anderen Worten: Es scheint genau das eingetreten zu sein, was die MBI bereits im Sommer 2020 befürchteten, nämlich dass es der Firma wohl doch nicht vorrangig um den angeblichen landwirtschaftlichen Forschungsbetrieb mit digitalisierter landwirtschaftlichen Nutzung auf dem ehemaligen Bauernhof auf städtischem Gelände ging. Sie erwarb das attraktive Gelände im Außenbereich und hofft wohl darauf, dies demnächst als Bauland vergolden zu können. Nachdem die Stadt kürzlich beschlossen hat, das Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei unweit der o.g. Schlippenwegfläche dem MWB per Erbpachtvertrag zu übertragen, damit dieser dort ein Flüchtlingsdorf für bis zu 700 Menschen errichtet, sehen die Chancen für Bauland auf dem Acker am Schlippenweg sicherlich besser aus, denn die Beschränkungen für Außenbereich werden dann bald aufgehoben werden können, wenn entlang der Zeppelinstr. wie auf den 14000 qm der ehemaligen Stadtgärtnerei große Flüchtlingsdörfer entstehen.

Hier zur Erinnerung die MBI-Stellungnahme von Aug. 2020 mit den Begründungen, warum die MBI den Verkauf dieser sensiblen Fläche damals ablehnten, nachzulesen auch unter MBI » Ackerfläche Schlippenweg wird verkauft: Und wieder sind Stadt und Natur ein Stück ärmer – MBI (mbi-mh.de).

„Das Grundstück am Schlippenweg in Mülheim wird verkauft. Die künftige digitalisierte landwirtschaftliche Nutzung soll im Kaufvertrag und im Grundbuch festgelegt werden. Ortspolitiker von SPD, CDU, FDP stimmten dem Verkauf der Hofstelle am Schlippenweg für den angeblichen landwirtschaftlichen Forschungsbetrieb zu. WAZ: „Mülheim: Breite Koalition stimmt Verkauf am Schlippenweg zu“. Der MBI-Antrag für die BV1, das sensible Gelände am Schlippenweg zu verpachten anstatt es zu verkaufen, wurde leider mit großer Mehrheit abgelehnt.

Die Frage, was denn ist, wenn der Betrieb sich z.B. nicht rentiert, die Firma demnächst ganz andere Pläne hat oder, und …. interessierte die Mehrheit nicht. Die Argumentation der Firma, ohne den Grundbesitz würden sie keine Kredite bekommen, ist vorgeschoben und macht eher verdächtig.Die Fläche am Schlippenweg liegt im Außenbereich, ist Teil des Landschafts-schutzgebietes „Oppspring und Rumbachtal“ und grenzt an den ökologisch besonders sensiblen Hang zum Rumbachtal. Außerdem liegt das Gelände der Förderschule an der Rembergstraße, die in den Schlippenweg übergeht, in direkter Nähe. Die Fläche sollte aus verschiedenen Aspekten heraus von zusätzlicher Bebauung freigehalten werden, s.u.. Es war Glück, dass sie nicht für ein Flüchtlingsdorf genutzt wurde, wie es in der heißen Phase der Flüchtlingskrise in 2016 geplant und leider damals einzig gegen die MBI-Stimmen beschlossen worden war, als auch wesentliche ökologische Problemstellungen nur eine untergeordnete Rolle spielten.

Am Schlippenweg liegt die alte, von Bäumen umsäumte Hofstelle. Auf der einen Seite der o.g. Acker von 47 ha und auf der anderen Seite das Ackerland, das planerisch immer noch für Wohnbebauung vorgesehen ist mit dem B-Plan G 15 „Schlippenweg/ Zeppelinstr.“. Der MBI-Antrag von Ende 2018, den  Schlippenweg im Regionalen Grünzug vor Bebauung zu schützen und ein Änderungsverfahren im Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) dahingehend in die Wege zu leiten, wurde damals ebenfalls mit großer Mehrheit abgelehnt.

Neben den bekannten Problemen von Zersiedelung der Landschaft, Verlust von wichtigen Ackerflächen und Verringerung der Naherholungsmöglichkeiten sind in den letzten Jahren zwei weitere wichtige Aspekte mit einer möglichen Bebauung dieses Gebietes immer stärker in den Fokus gelangt wegen der Lage des Gebietes am Rande und im Anstrom des Rumbachtals:

Zum einen wurde mit der Festlegung des Rumbachtals als notwendigem Überschwemmungsgebiet zum Schutz der Innenstadt die zusätzliche Bebauung an den Rändern als problematisch und kontraproduktiv erkannt – eigentlich.

Zum zweiten  ist die Bedeutung des Rumbachtals für die Durchlüftung der östlichen Innenstadt immer stärker in den Blickpunkt gelangt, auch wegen der bereits spürbaren Klimaveränderung mit heißeren Phasen. Dafür muss der Schutz der verbliebenen Kaltluftentstehungsgebiete sowie der Hänge zum Rumbachtal größere Bedeutung erlangen. 

Anfrage der MBI Fraktion zum Kaufvertrag Schlippenweg in der BV1 am 7.3. 2023

Die Verwaltung wird um Stellungnahme zu folgenden 3 Fragen gebeten.

Auf Nachfrage wurde ich in der BV1-Sizung am 26.01.2023 darüber informiert, dass das Forschungsvorhaben auf der Grundlage von §35BauGB nicht genehmigt wurde.

  1. Es bestehen 2 Willenserklärungen .Mülheim verkauft das Grundstück zu dem Zweck, dass auf diesem ein Forschungsvorhaben errichtet und betrieben wird .Und der Erwerber kauft das Grundstück, um darauf das Forschungsvorhaben zu errichten und zu betreiben.
  • Die Willenserklärung des Erwerbers entfaltet keine Wirkung. Somit liegt kein wirksamer Vertrag vor.
  • Falls ein Leistungsaustausch stattgefunden hat ,kommt eine Rückabwicklung des gescheiterten Vertrages nach Bereicherungsrecht §812ff BGB in Betracht. Daher muss grundsätzlich jeder, der etwas im Rahmen des gescheiterten Vertrages erhalten hat, wieder herausgeben.
  • Die Rückabwicklung wäre zum Vorteil für die Stadt Mülheim, weil sich die Grundstückspreise zwischenzeitlich beträchtlich erhöht haben.

2. Warum wurde dieses nicht vor dem Verkauf geprüft? Welche bedeutsamen Umstände standen dagegen.

3. Vertraglich war vorgesehen, die dauerhafte landwirtschaftliche Nutzung durch den Grundbucheintrag abzusichern.

Ist diese Eintragung durchgeführt worden?

gez. Annette Klövekorn