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Senkung Hebesatz Grundsteuer über zu erwartende deutlich höhere RWE-Dividende

Ergänzung zum MBI-Antrag unter

TOP 7.3.1 der Ratssitzung am 14.12.2023: „Keine Erhöhung der Grundsteuer B für Privathaushalte um die Grundsteuer für Wirtschaftsflächen zu reduzieren – Vorlage: A 23/0839-01“

Ursprünglicher MBI-Antrag für den Finanzausschuss am 13.11.2023 und den Rat der Stadt am 14.12.2023

Zu TOP 7.3 „Hebesatzsatzung 2024 – Vorlage: V 23/0773-01“ der Ratssitzung am 14.12.23

Der MBI-Antrag A 23/0839-01 wurde im Finanzausschuss am 13.11.2023 mit der Begründung abgelehnt, weil keine Gegenfinanzierung im MBI-Antrag enthalten sei. Diese wird hiermit nachgereicht als Punkt 3.) in der ergänzten Beschlussvorlage:

Der Rat der Stadt beschließt:

  1. ) Der Rat der Stadt fordert den OB auf, sich zusammen mit anderen Kommunen und dem Städtetag dafür stark zu machen, dass bei der Grundsteuerreform ab 2025 die vorgesehene Entlastung der Wirtschaftsflächen auf Kosten der Privathaushalte von Bund und/oder Land eindeutig wieder abgeschafft wird, wie es z.B. bereits in Sachsen beschlossen wurde.

Für den Fall dass die in 1.) geforderte Abschaffung der Entlastung für Wirtschaftsflächen nicht bewirkt werden kann:

  1. ) Beschlussvorlage:
    Der bekanntermaßen sehr hohe Mülheimer Hebesatz für die Grundsteuer B wird im Vorfeld der ab 2025 gültigen neuen Bemessungsgrundlagen nach Möglichkeit bereits ab 2024 von jetzt 890% auf 800% gesenkt, einzig und alleine um die geplante Umverteilung zu Gunsten der Wirtschaftsflächen nicht durch Privathaushalte bezahlen zu lassen!
  2. ) Die benötigten ca. 6 Millionen € zur Finanzierung der Senkung des Hebesatzes von 890 auf 800% wird finanziert durch die in 2024 zu erwartende deutlich höhere Ausschüttung der RWE auf die von Mülheim gehaltenen ca. 9,8 Mio. RWE-Aktien.

Begründung zu der als 3.) ergänzten Beschlussvorlage A 23/0839-01

Mülheim an der Ruhr hält über die Mülheimer Beteiligungsholding ca. 9,8 Mio. RWE-Aktien. Mülheim besitzt damit ca. 1,5% der RWE-Anteile und ist nach Dortmund und Essen der drittgrößte kommunale RWE-Aktionär.
Mit der Energiewende  und dem ursprünglich für 2038 beschlossenen Kohleausstieg kletterte die RWE-Aktie bereits 2020 auf ein 7-Jahres-Hoch, wodurch alleine die städtische Bilanz damals einen Gewinn von ca. 70 Mio. € verbuchen konnte.
Doch auch das operative Geschäft der RWE vermeldete seither deutlich steigende Gewinne. Mitte November 2023 verkündete z.B. Finanzvorstand Michael Müller in einer Telefonkonferenz: „Mit Stromerzeugung und -handel hat der Energiekonzern RWE in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2023 satte Gewinne eingefahren. Das bereinigte Nettoergebnis lag Ende September bei knapp 3,4 Milliarden Euro – das ist mehr als doppelt so viel wie im Vorjahreszeitraum. „RWE wächst, und das sehr profitabel“ Am heutigen 11.12.23 wurde zudem bekannt, dass Deutschland dem Energiekonzern RWE 2,6 Milliarden Euro staatliche Hilfe für den von der Berliner Ampel auf 2030 vorgezogenen  Kohleausstieg zahlen darf. „Mit der Beihilfe wird dem RWE für die vorzeitige Stilllegung seiner Braunkohlekraftwerke im rheinischen Revier entschädigt“, teilte die EU-Kommission am Montag in Brüssel mit.
Es ist also zu erwarten, dass die RWE die Dividende deutlich erhöhen wird. Mülheim wird davon bereits 2024 höchst wahrscheinlich von einem zweistelligen Millionenbetrag profitieren, jedenfalls deutlich mehr als zur Gegenfinanzierung der relativ bescheidenen Grundsteuersenkung aus dem MBI-Antrag erforderlich wäre.

Mülheim, den 11.12.2023
L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

Der ursprüngliche MBI-Antrag A 23/0839-01 in
“Vermurkste Grundsteuerreform darf Mülheimer Haushalte nicht doppelt benachteiligen!“