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Vermurkste Grundsteuerreform darf Mülheimer Haushalte nicht doppelt benachteiligen!

MBI-Antrag für den Finanzausschuss am 13.11.2023 und den Rat der Stadt am 14.12.2023

Zum TOP „Hebesatzsatzung 2024 – Vorlage: V 23/0773-01“, im Finanzausschuss TOP 5

Keine Erhöhung der Grundsteuer B für Privathaushalte, um die Grundsteuer für Wirtschaftsflächen zu reduzieren!

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen,

der Rat der Stadt beschließt:

  1. ) Der Rat der Stadt fordert den OB auf, sich zusammen mit anderen Kommunen und dem Städtetag dafür stark zu machen, dass bei der Grundsteuerreform ab 2025 die vorgesehene Entlastung der Wirtschaftsflächen auf Kosten der Privathaushalte von Bund und/oder Land eindeutig wieder abgeschafft wird, wie es z.B. bereits in Sachsen beschlossen wurde.

Für den Fall dass die in 1.) geforderte Abschaffung der Entlastung für Wirtschaftsflächen nicht bewirkt werden kann:

  1. Beschlussvorlage:
    Der bekanntermaßen sehr hohe Mülheimer Hebesatz für die Grundsteuer B wird im Vorfeld der ab 2025 gültigen neuen Bemessungsgrundlagen nach Möglichkeit bereits ab 2024 von jetzt 890% auf 800% gesenkt, einzig und alleine um die geplante Umverteilung zu Gunsten der Wirtschaftsflächen nicht durch Privathaushalte bezahlen zu lassen!

Begründung:

Seit Jahren wurde im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform immer wieder behauptet, dass die Stadt verpflichtet ist, die gleichen Gesamteinnahmen durch die neuen Grundsteuern bei dem gleichen Hebesatz anzusetzen wie zuvor mit den alten Einheitswerten. Nie wurde darüber gesprochen, dass es in dem Zusammenhang möglich sein sollte, dass der gesamte Bereich der Wirtschaftsflächen deutlich entlastet werden solle zu Ungunsten der Eigenheimbesitzer und Mieter. Es hat daher nicht nur die MBI erschreckt, genau das in dem WAZ-Artikel vom 31.10.23 “Gundsteuer-Reform: Zahlen Mülheims Hauseigentümer drauf“? als Vorgabe des Landes zur Grundsteuerreform zu lesen! Gerade weil die Mülheimer Eigentümer und Mieter bereits in der bundesdeutschen Spitzengruppe exorbitant hohe Grundsteuern zahlen müssen, wäre es umso bedenklicher, wenn zusätzlich auch noch die Sondererhöhung zu Gunsten der Wirtschaftsflächen zu zahlen wäre.

Es ist aber auch unabhängig von der Höhe der zu zahlenden Steuer eines demokratischen Rechtstaats unwürdig, dass das Vorhaben der Umverteilung der Grundsteuer einfach lange verschwiegen wurde und das obwohl sich das gesamte Verfahren zur Grundsteuerreform bis heute als ziemlich undurchschaubar und fehlerhaft entpuppte. Doch die absichtlich verschwiegene Umverteilung der Steuerlast setzte dem Ganzen eine bitterböse Krone auf. Wenn, wie die WAZ es schildert, OB Buchholz und Kämmerer Mendack angeblich deshalb auf die vorher nicht erwähnte Umverteilung der Grundsteuerlasten hinweisen, weil die Kommunalwahlen 2025 dann von dem Thema dominiert werden könnte, so ist auch diese Erkenntnis kein Ruhmesblatt.

Angeblich hat bereits jede siebte deutsche Kommune die Grundsteuerreform noch schnell genutzt, um im Vorgriff auf die Grundsteuerreform den jeweiligen Hebesatz zu erhöhen. Ein weiterer Beleg, warum bei einer Mehrheit der Deutschen das Vertrauen in unseren Staat gelitten hat.

Mülheim hat bereits 2019 mit der seinerzeitigen unverhältnismäßigen Erhöhung des Hebesatzes Grundsteuer B von 700 auf 890% um unfassbare 39% sein Soll übererfüllt, so dass eine weitere Erhöhung des Hebesatzes offensichtlich nicht geht.

Wenn die seinerzeitige Hebesatzerhöhung um 39% dem Kämmerer Mehreinnahmen von ca. 12 Mio. € jährlich einbrachte und die Reduzierung der Steuer für die Wirtschaftsflächen laut WAZ ca. 6 Mio. € beträgt, so müsste bei der Berechnung der Grundsteuer für Privathauhalte der Hebesatz zumindest um etwa 90 bis 100 gesenkt werden, um die geplante o.g. Umverteilung unwirksam zu machen. Das würde bedeuten, den Hebesatz auf 800 zu reduzieren.

Zusammengefasst: Diese Senkung des Hebesatzes für die Grundsteuer B soll lediglich die Ungerechtigkeit mit der Umverteilung von Steuerlast aufheben. Sie schließt aber keine weitergehenden Absenkungen der in Mülheim übermäßig hohen Hebesätze aus, im Gegenteil. Hier könnte man sich an Duisburg orientieren,  bekanntlich die Hebesätze reduziert werden.

H. Godbersen, MBI-Vertreterin im Finanzausschuss
L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

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Proppevoll war der Rathausmarkt am 17. Feb. 2019 bei der Kundgebung gegen die exorbitante Erhöhung der Mülheimer Grundsteuer um sage und schreibe 39%