Soll der geschasste Flughafen-Geschäftsführer Eismann als Beamter und dann Freigänger in den Vorruhestand? Nach Beamtenrecht die billigste Lösung, doch hat Eismann noch Leichen im Keller wie der seit 2010 unaufgeklärte Korruptionsverdacht durch den Landesrechnungshof. Und danach machte er sich selbst auch noch zum Korruptionsbeauftragten! Oh, oh ….
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