Seit Jan. 2010 gilt in NRW das sog. „Transparenz-Gesetz“. Danach müssen Sparkassen, Stadtwerke und andere öffentliche Unternehmen die Gehälter ihrer Vorstände veröffentlichen. In Mülheim wurde das Gesetz seither mit verschiedenen Begründungen aber nicht umgesetzt. Deshalb der MBI-Antrag in 2012 bereits im 3. Versuch, dies nun umzusetzen und zusätzlich auch die Zuwendungen der Betriebsleiter der Eigenbetriebe offenzulegen. Dieses Mal war der Antrag erfolgreich, noch bevor er behandelt werden Konnte!
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