Die Überläuferliste BAMH („Bürgerlicher Aufbruch Mülheim“) hat Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht, um bei der wegen ihr nötigen Neukonstituierung der Ausschüsse in jedem Ausschuss 2 Sitze zu bekommen. Zwar kann das VG der einstweiligen Verfügung nicht recht geben, weil unzulässig, doch Volljurist Hartmann war das wohl egal, denn er konnte sich in den Zeitungen groß in Szene setzen. Dem ohnehin stark in Mitleidenschaft gezogenen Ansehen von Rat und Demokratie aber hat das weiteren Schaden zugefügt!
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