Im Mai 2013 musste das Verfahren zum Strafbefehl gegen die MBI-Bezirksvertreterin A. Klövekorn eingestellt werden, weil der im Strafbefehl angeblich Beleidigte Beisiegel in der Strafanzeige der OB nicht als solcher angegeben war. Irgendwie peinlich. Im erneuten Strafbefehl wurde der Name des Beleidigten ausgetauscht und das Strafmaß gleich noch um 20% erhöht! Die MBI-Frau legte Widerspruch ein, logisch, denn das ihr vorgeworfene „Sinngemäße“ hatte sie so nicht gesagt und in der Sitzung bereits richtig gestellt! Nach 2 Gerichtsverhandlungen mit der Anhörung von 11 Zeugen musste die MBI-Frau freigesprochen werden. Nun findet am Do., dem 28. August 2014, die inzwischen bereits 4. öffentliche Gerichtsverhandlung zu der leidigen bis peinlichen Geschichte statt, dieses Mal als Berufung gegen den Freispruch des Mülheimer Amtsgericht. Die Verhandlung beginnt um 9 Uhr am Landgericht Duisburg und ist wegen der vielen Zeugenbefragungen bis ca. 13 Uhr(!) angesetzt.
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