Das Bundeskabinett beschloss, den Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft für ALG II-Empfänger um 1,5 Prozentpunkte zu erhöhen. Endlich! Auch das Kita-Urteil des NRW-Verfassungsgerichts und der vorgelegte Nachtragshaushalt der Landesregierung bringen etwas Entlastung für die notleidenden Kommunen in NRW. Die Mehreinnahmen dürfen jetzt aber nicht in weitere Prestigeprojekte fließen.
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