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Widerspruch gegen Gaspreise nach Wegfall der Ölpreisbindung

  • Vorschlag für einen Widerspruchsbrief gegen überhöhte Gaspreise, nachdem der BGH die Ölpreisbindung kippte, als word-Datei (25 KB) unter Widerspruch-Medl6
  • Nächstes Treffen der BI “gaspreise-runter-mh” am Mittwoch, dem 14. April 2010, um 19 Uhr im Alten Schilderhaus an der Südstraße

Der Bundesgerichtshof (BGH) kippte Ende März die Ölpreisbindung für Gaspreise. Bundesweit melden sich jetzt die Politiker und begrüßen das, obwohl genau sie es über Jahre versäumten, diese anachronistische und lange überholte Begründung für Verbraucherabzocke politisch zu beenden. Mehr zur BGH-Entscheidung hier

Was aber bedeutet das Ende der Ölpreisbindung für die Gaskunden etwa der medl in Mülheim?

Wie die Preiskurven für Gas und Heizöl im Diagramm zeigen, sind die Gaspreise seit dem Ölpreishoch im Sommer 2008 auch nicht im gleichen Maße gefallen, wie der Ölpreis mit der Wirtschaftskrise abstürzte, vgl. dazu auch die Entwicklung der medl-Preise seit 2004 hier. Doch egal: Dieser künstliche Zusammenhang gehört endlich der Vergangenheit an!

Auch die MEDL (Mülheimer EnergieDiensleistungsGesellschaft, 51% Stadt, 49% RWE-Rhenag) hat sich bei den vielen Preisänderungen der letzten Jahre immer wieder und fast ausschließlich auf die Ölpreisbindung bezogen.

Da der Ölpreis sich zuletzt wieder etwas erholt hat, wäre die Ölpreisbindung sicher die Begründung für Gaspreiserhöhungen in den kommenden Monaten gewesen, wenn eben nicht der BGH als alleroberste Gerichtsinstanz nun …
Doch zurück nach Mülheim:

Alle alten Rhenag- und medl-Sonderverträge beinhalteten ohnehin unwirksame Preisanpassungsklauseln, so dass nicht zuletzt die Preiserhöhungsorgien seit 2004 gerichtlich ausgeurteilt unrechtmäßig waren (mehr dazu hier). Die medl zahlte dennoch nur den Klägern die unrechtmäßigen Gelder zurück und schrieb die Gelder bei Nicht-Klägern ab, die diese einbehalten hatten. Im letzten Jahr kündigte die medl bei etlichen Kunden die Sonderverträge. Die angebotenen neuen Sonderverträge enthalten wahrscheinlich wiederum unwirksame Klauseln, was auf Dauer gerichtlich zu klären sein wird.

Ein direkter Bezug zur Ölpreisbindung ist im neuen medl-Sondervertrag aber nicht enthalten. Deshalb hat dieses neue BGH-Urteil keine direkte, juristisch verwertbare Auswirkung für die medl-Kunden. Allerdings wird die medl Schwierigkeiten bekommen, eine weitere Preiserhöhung zu begründen. Die Ölpreise dürfen nun nicht mehr dafür herhalten!

Unabhängig davon kann man nur fordern, dass die medl die Gaspreise wieder senkt, denn die Begründungen waren unzulässig. Insbesondere die letzte Erhöhung zum 1. Feb. ist ausschließlich durch den Ölpreis begründet, während es am Markt sogar eine Gasschwemme gab. Die Forderung an die medl kann deshalb nur lauten: Senkt die Preise endlich entsprechend der wirklichen Kosten, und zwar ungefähr auf das Niveau von Okt. 2004 vor Beginn der Preiserhöhungen, d.h. z.B. für „Behaglich warm“ ein Arbeitspreis von 3,32 Cts netto, also 3,95 Cts/kWh brutto. Heute liegt der medl-Gaspreis um 35% höher bei 5,33 Cts brutto. Wenn sie höhere Preise geltend machen will, sollte die medl dies an realen Kosten nachweisen, weil sie es mit der virtuellen Ölpreisbindung nicht mehr begründen darf!

Durch den unverhältnismäßig langen und strengeren Winter dieses Jahr werden viele medl-Kunden ohnehin heftige Nachzahlungen erhalten, auch wegen der ungerechtfertigten Preiserhöhung zum 1. Feb.! Es sei denn, die medl zieht zumindest diese Erhöhung nach dem BGH-Urteil freiwillig zurück und lässt diese bei der Jahresabrechnung im Juni/Juli außer acht!

Deshalb sollte jede/r medl-Kunde/Kundin, der/die es auch bleiben will, Widerspruch einlegen und zumindest diese rückwirkende Preissenkung fordern. Mieter sollten den Vermieter auffordern, im gleichen Sinne für sie tätig zu werden.

Oben ein Vorschlag für einen Musterbrief

Das BGH-Urteil hat endlich die anachronistische Ölpreisbindung erledigt. Auf Dauer werden die Gasversorger nicht umhin kommen, ihre wirklichen Kalkulationen mehr offenzulegen! Genau das war die Hauptforderung bei Gründung der Mülheimer Gaspreisinitiative.