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Vorzeitige Verlängerung der RWE-Stromkonzession: Kirchturmshandeln und RWE-Hörigkeit!

Mülheim, den 15.07.2010

Gerichtliche Notbremse zur vorzeitigen Verlängerung der RWE-Stromkonzession verweigert! Grundlegende Weichen werden damit vorzeitig falsch gestellt – gegen die erklärten Ziele der neuen Landesregierung und als erneutes Beispiel für Kirchturmshandeln und RWE-Hörigkeit!

Wie zu befürchten war, hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf den MBI-Antrag auf Einstweilige Anordnung abgelehnt und der Stadt Mülheim nicht untersagt, die vorzeitige Konzessionsvergabe des Stromnetzes am heutigen 15. Juli in Bundesanzeiger und im EU-Amtsblatt auszuschreiben (bzw. juristisch korrekt „bekanntzugeben“). Der ganze MBI-Antrag hier.
Das VG begründet dies damit, dass damit keine endgültigen Fakten geschaffen würden. Es schreibt weiter „Ungeachtet dessen steht es gerade auch den … lokalen bzw. regionalen Unternehmen frei, sich an dem Verfahren zu beteiligen und innerhalb der in der Veröffentlichung genannten Frist ihr eigenes Interesse …. zu bekunden.“ Und weiter „Auf das Bestehen eines Anordnungsanspruches kommt es nicht an. Insoweit kann auch offen bleiben, ob das Verfahren der Beschlussfassung in der Ratssitzung am 8. Juli 2010 im Hinblick auf die Rechte der Antragstellerin in Ordnung war …….“ Auch zu dem Punkt, dass Frau Mühlenfeld als RWE-Aufsichtsrätin befangen war und die Sitzung zu dem Punkt nicht hätte leiten (und manipulieren!) dürfen, geht das VG mit keiner Silbe ein.

Na denn.

Das Gericht hat bürokratisch-theoretisch recht, liegt in der Realität aber völlig daneben. Lokalen bzw. regionalen Unternehmen mit kommunaler Beteiligung steht es eben nicht „frei“, sich am Verfahren zu beteiligen. Bei der medl z.B. war die Angelegenheit selbst im Aufsichtsrat kein Thema, obwohl in den Grundverträgen von 1997 die Erweiterung der medl zu Stadtwerken, insbesondere aber auch die Übernahme des Stromnetzes anvisiert sind. Mehr hier. Die nächste AR-Sitzung findet am 23. Sept. statt, der nächste Hauptausschuss, der für Beteiligungen wie die medl zuständig ist, am 30.Sept.. Bis spätestens 15.10. können Unternehmen ihr Interesse am Mülheimer Stromnetz anmelden. Das wäre also im Falle der medl zumindest theoretisch noch möglich. Da allerdings die RWE-Aufsichtsrätin Mühlenfeld auch Aufsichtsratsvorsitzende der medl ist, kann nicht damit gerechnet werden, dass sie den Punkt überhaupt zulässt, genau wie sie in der Ratssitzung die Anmeldung von Beratungsbedarf nicht zuließ.

Bei regionalen Lösungen etwa mit den Stadtwerken Duisburg und/oder Essen wäre das sicher noch schwieriger. Die können mitten in den Sommerferien nicht mal so eben eine Bewerbung für das benachbarte oder dazwischen liegende Stromgebiet abgeben, ohne die Zustimmung der Gremien zu haben, die sich bisher damit nicht einmal befassen konnten!

Unabhängig von den beschlussfassenden Gremien der lokalen oder regionalen Unternehmen aber sieht das Hauptproblem wie folgt aus:
Eine strategische Entscheidung wie die Stromkonzession für die nächsten 20 Jahre wird mal so eben hopplahopp gefasst und auf Wunsch des RWE im Vorgriff, denn die bestehende endet erst 2014. Eine öffentliche und breitere Diskussion darüber wurde vermieden und einzig auf die parlamentarischen Abstimmer beschränkt. Als dann Bedenken selbst aus deren Reihen kamen, wurden die parlamentarischen Regeln einfach so gedehnt bzw. gebrochen, dass oberflächlich der Schein gewahrt schien, um alles unverzüglich durchzuziehen. Nur weil diese Missachtung demokratischer Spielregeln nicht ohne Zoff ablief, wurde die Diskussion zur eigentlichen Frage überhaupt und zum ersten Mal auch in Mülheim öffentlich. Ein Trauerspiel und Armutszeugnis!

Unabhängig davon ist folgende Zeitgleichheit sicher kein Zufall: Gestern wurde die neue rot-grüne Ministerpräsidentin aus Mülheim gewählt und heute wird das Mülheimer Stromnetz für die nächsten 20 Jahre im Bundesanzeiger und im EU-Amtsblatt angeboten, 4 Jahre im Voraus und so, dass außer dem RWE kein anderer den Zuschlag bekommen können wird.

Dabei hat die neue Landesregierung in ihrem Programm sehr deutlich die Stärkung von Stadtwerken und die dezentrale Stromerzeugung u.a. über Kraft-Wärme-Koppelung zu Prioritäten erhoben. In der Heimatstadt der Ministerpräsidentin gibt es als eine der ganz wenigen Großstädte aber keine Stadtwerke, weil fast alles dem RWE gehört!

Damit dies auch in Zukunft so bleibt, dafür sorgt Frau Mühlenfeld, die damit ihrer Parteifreundin Kraft voll in den Rücken ihrer Minderheitsregierung fällt! Mehr zur neuen Landesregierung hier

Außerdem: Die SPD –MH hat zur Haushaltskatastrophe den Antrag gestellt, alle interkommunalen Möglichkeiten auszuloten. Dieser Binsenweisheit, die von den MBI seit 10 Jahren gefordert wird (u.a. „Ruhrstadt statt Ruhrbania“) stimmten auch alle zu. Nur: Immer wenn es konkret wird, blockiert genau diese SPD-MH jede Möglichkeit interkommunaler Kooperation, ob zum Flughafen mit dem Dauerversuch der Mülheimer Extra-Lösung, mehr hier, oder nun zur zukünftigen Energiewirtschaft. Das Kirchturmsdenken ist so tief verankert in der SPD-MH, dass sie anscheinend lieber den Zerfall vor Ort in Kauf nimmt, als lokale Privilegien wie die besonders enge Verknüpfung zum RWE auch nur in Frage zu stellen.

Auch dass beabsichtigt ist, noch in diesem Jahr die Rhenag-Anteile der medl ganz auf die Mutter RWE zu übertragen, stimmt bedenklich und passt zu der o.g. reinen Pro-RWE-Politik, die nicht unbedingt zum Vorteil der Stadt Mülheim und noch weniger ihrer Bürger/innen sein wird!

Die MBI behalten sich im Übrigen weitere gerichtliche Schritte vor. Sie werden überprüfen, ob es Sinn macht, bereits gegen die Ablehnung der Einstweiligen Anordnung durch das VG das OLG anzurufen, oder ob gleich ein Verfahren in der Hauptsache angestrengt wird, d.h. die Ratsentscheidung als solche für ungültig erklären zu lassen.

Unabhängig davon haben die MBI Frau Kraft und ihren grünen Koalitionspartner angeschrieben und gefragt, wie glaubwürdig sie denn ihr Koalitionsprogramm angehen wollen, wenn sie Vorgänge wie in Mülheim unwidersprochen hinnehmen. Der ganze Brief hier

Die MBI prüfen weiterhin, ob sie eine Sondersitzung des medl-Aufsichtsrates beantragen sollen.

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