Wählergemeinschaft Fraktion Programm Geschichte Kontakt
Gremientermine aktuelle Termine Sprechstunden
Bundesweit Initiativen und Verbände MH-Parteien Medien Treffpunkte
Pressemeldungen Bildmaterial
 

swaps als tops of the flops

  • 17.3.12: Die Stadt Mülheim muss der WAZ nach einem Gerichtsurteil Einsicht in das Gutachten ihres Rechtsamtes gewähren, das nach der Millionen-Pleite mit Zinswetten mögliche Haftungsansprüche gegenüber der West LB als Wettpartnerin sowie Ex-Kämmerer Gerd Bultmann und leitenden Beamten zum Gegenstand hat. Per Berufung will “die Stadt” weiter Zeit gewinnen. Bitte nicht! Klagt lieber endlich Schadensersatz ein! MBI: Keine weitere Vertuschung im swap-Debakel hier oder bei xtranews
  • 15.3.12: WAZ: „Millionen-Pleite mit Zinswetten – Stadt muss Gutachten freigeben! Die Stadt Mülheim muss der WAZ Einsicht in das Gutachten ihres Rechtsamtes gewähren …”, so das Urteil des Verwaltungsgerichts! Mehr hier

30.11.11: MBI-Anfrage für den Finanzausschuss am 5.12.11 zu „Zwischenstand Zins- und Schuldenmanagement“, nachdem erneut Zinsverluste im Nov. zugegeben werden mussten, vgl. WAZ vom 16.11.11.
16.11.11:
„Kommunen verklagen WestLB wegen Währungswetten“, lautet eine Hauptüberschrift in der WAZ. Auch Mülheim hat bei swaps u.a. mit der WestLB gedealt. Ebenso wurden Kredite in Schweizer Franken aufgenommen. Frage ist, wann auch hier endlich Konsequenzen gezogen werden! Zur Erinnerung letzte Woche: Zinsgeschäfte haben viele Städte ruiniert. Nun steht der Kämmerer von Riesa unter Untreueverdacht“. Auch die Mülheimer WAZ hat sehr ordentlich recherchiert: “Finanzen: Stadt macht weiter Wettmiese”

6.6.11: Bereits im März hatten die MBI beantragt, dem Kämmerer per Beschluss alle spekulativen Geschäfte zu untersagen, auch Kreditaufnahme in Fremdwährung, vgl. MBI-Antrag hier. Im April stimmten SPD, CDU und Grüne den Antrag von der Tagesordnung. Im Juni versuchte die SPD, dem MBI-Antrag durch ein Moratorium den Wind aus den Segeln zu nehmen. Auch der Antrag auf Klage wurde abgelehnt, dafür ein Gutachten beschlossen. Blamabel! Wie hoch z.B. das Risiko der Kreditaufnahme in Fränkli ist, zeigt auch der WAZ-Artikel vom 8.6.11: „Erst Zinswetten, dann spekulative Kreditgeschäfte“ hier Wie meistens gilt: Warum will nur keiner auf die MBI hören?

30.3.11: Im Streit um riskante Zinswetten wie swaps hat die Deutschen Bank bekanntlich eine Niederlage vor dem Bundesgerichtshof  erlitten. Ein heißer Streit ist entbrannt u.a. zwischen Verursacher Bultmann und seinen Nachfolgern. Trotz der BGH-Grundsatzentscheidung will Mülheim nämlich keinen Schadensersatz einklagen. Die WAZ bezweifelt die Professionalität: “Stadt gerät wegen Zinswette-Pleite unter Druck”. Die MBI dagegen stellten den Antrag auf generelles Spekulationsverbot und die Stadt möge klagen auch gegen die Aufsichtsbehörde des RP, die Zocken selbst im Nothaushalt erlaubte.

22.3.11: Die Deutsche Bank muss nach dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshof, der allerobersten Instanz, im Streit um riskante Zinswetten wie swaps Schadensersatz leisten. Das hat Signalwirkung: Etliche Städte, kommunale Unternehmen und Mittelständler haben mit dem Produkt Verluste gemacht und sie werden Schadensersatz einklagen. Und Mülheim?
Der Anwalt der Deutschbanker hatte vor einer „zweiten Finanzkrise“ deshalb gewarnt, doch der BGH ließ sich nicht unter Druck setzen.  Mehr zur Vorgeschichte u.a. in Spiegel online hier und weiter unten im WAZ-Artikel, in dem es auch um Mülheim geht.

Mülheim hatte bekanntlich mit Derivaten bereits bis 2008 genau 6,1 Mio. € Verluste gemacht, noch unter Kämmerer Bultmann (SPD), der dann zur MEG als Geschäftsführer abgeschoben wurde, wo er dann zum hochbezahlten Freigänger wurde, als u.a. aufflog, dass er dem Diplomfälscher und SPD-Ratsherrn Yassine die Überstundenberge in der inzwischen stillgelegten Vergärungsanlage alle absegnete, womit Yassine sein Gehalt verdreifachen konnte!

Alle Fraktionen außer den MBI hatten seinerzeit dem Bultmannschen swap-Abenteuer zugestimmt. Als die MBI 2008 endlich Aufklärung beantragten, sollte erst alles vertuscht und nichtöffentlich behandelt werden. Doch damals recherchierte die NRZ gründlich, bis Bultmann-Nachfolger Bonan den Millionen-Schaden zugeben musste.

  • Dazu die MBI-Pressemeldung vom 16.6.08 hier: „MBI-Anfrage brachte es ans Licht: Teure Zinsgeschäfte mit Swaps und Derivaten. Stadt verliert 6 Mio. Euro! Die MBI fordern endlich die schonungslose und öffentliche Bilanzierung aller Derivat- und Spekulationsgeschäfte, die schnellstmögliche Rückabwicklung und vor allem: Schluss mit der Zockerei mit Steuergeldern!“ Unglaublich: Die anderen Fraktionen wollten dem Kämmerer für die Zukunft  Spekulationsgeschäfte nicht verbieten, obwohl die swap-Verluste zugegeben wurden!

Andere Kommunen klagen gegen die Deutsche Bank! In Mülheim wurde der entsprechende MBI-Antrag damals leider abgelehnt. Wie der Stand der Dinge in 2011 zu swaps in unserer Stadtaussieht, wollten die MBI im Finanzausschuss am 21. Feb. 11 wissen. Doch nichts Neues dazu.

Und nach dem BGH-Grundsatzurteil jetzt?

Noch am 21. Feb. beteuerte der Kämmerer, dass Mülheim nicht klagen werde. Die Frage aber, warum gerade Mülheim nicht klagen will, wird neu gestellt werden müssen. Sollen etwa Mitarbeiter des Finanzmanagements geschützt werden, die bei den Spekulationsverlusten verstrickt waren oder auch nur kapitale Fehler machten? Der Kämmerer wird das spätestens im nä. Finanzausschuss am 11. April erklären müssen

Außerdem: Neben den bekannten swap-Millionen-Verlusten spekuliert auch Mülheim seit Jahren mit Schweizer Franken, hat aber laut Bonan anders als bei swaps angeblich Glück gehabt und damit laut Bonan 1,5 Mio € Gewinne gemacht. Wer`s glaubt, wird selig. Die MBI bleiben am Ball. Mehr hier

Zum Thema Zinsspekulationen  auch der folgende WAZ-Artikel. Man beachte die geradezu unverschämte Drohgebärde der Deutschen Bank gegenüber dem BGH. Nicht zu vergessen, die Milliarden-Gewinne der Deutschen Bank sind wieder explodiert!

Spekulative Zinswetten – Deutsche Bank befürchtet zweite Finanzkrise
WAZ – Wirtschaft und Finanzen, 09.02.2011, Sven Frohwein – Der ganze Artikel hier

Essen. Hochriskante Zinswetten könnten die Deutsche Bank in arge Bedrängnis bringen. Der Bundesgerichtshof entscheidet derzeit über die Haftung in derartigen Fällen. Von über einer Milliarde Euro Gesamtschaden ist die Rede.

Die Deutsche Bank könnte Geschäfte mit sogenannten hochriskanten Zinswetten teuer zu stehen kommen. Das ließ der Bundesgerichtshof am Dienstag durchblicken.

Der BGH verhandelte am Dienstag den Fall eines hessischen Hygieneartikel-Herstellers, der bei einem Ge­schäft mit dem Kreditinstitut mehr als eine halbe Million Euro verlor. Sollte die Deutsche Bank den Prozess verlieren, droht ihr noch mehr Un­ge­mach. Das Urteil hätte möglicherweise Signalwirkung.

Laut Handelsblatt verkaufte das Kreditinstitut etwa 200 Kommunen und Mittelständlern hochriskante Zinswetten, die sich negativ entwickelten. Von über einer Milliarde Euro Gesamtschaden ist die Rede. Experten schätzen den Ge­samtschaden durch die komplizierten Finanzprodukte, sogenannte Spread Ladder Swaps, sogar auf sieben Milliarden Euro. Bei den Geschäften wettet der Kunde auf die Differenz verschiedener Zinssätze. Entwickelt sich der Zins zugunsten des Kunden, macht er Gewinn. Verläuft die Zinsentwicklung gegenläufig, ge­winnt die Bank.

Der BGH muss vor allem eine Frage klären: Wurde der Kläger genügend über die Risiken der Zinswette aufgeklärt und war er überhaupt in der Lage, das Risiko wegen der Komplexität des Geschäfts richtig einzuschätzen? Kläger Willi Blatz, Chef des Hygieneartikelherstellers Ille, sagte dem Spiegel, er fühle sich „eiskalt über den Tisch gezogen“. Die Deutsche Bank weist die Anschuldigungen zurück. Sie habe Kunden über die Risiken in vollem Umfang informiert.

Bundesrichter hält Fürsorgepflicht der Bank für gleich doppelt verletzt

Das sieht der Vorsitzende Richter am BGH, Ulrich Wiechers, allerdings anders. Das Kreditinstitut habe seine Fürsorgepflicht gleich zweimal verletzt, sagte Wiechers gestern. Zum einen habe die Bank nur unzureichend auf die Risiken hingewiesen. Zum anderen habe das Institut es versäumt, den Kläger über die un­günstige Struktur des Ge­schäfts aufzuklären. Der Kläger habe erst einmal den „ne­gativen Marktwert“ des Pro­dukts von 80 000 Euro aufholen müssen, mit dem die Bank ihre Kosten und ihren Gewinn abdeckte. Die Bank habe nicht genug getan, diesen Interessengegensatz aufzulösen.

Ein Anwalt der Deutschen Bank versuchte gestern, eine Drohkulisse aufzubauen. Sollte der BGH zugunsten des Klägers richten, „dann lö­sen sie eine zweite Finanzkrise aus“.

So weit will Bankenexperte Hans-Peter Burghof nicht gehen. Der Professor für Bankwirtschaft an der Universität Hohenheim hält die Signalwirkung der BGH-Entscheidung für überschaubar. Entscheidend werde sein, ob eine Leitlinie aus dem Urteil herausgelesen werden könne.

Hagen verlor 42 Million Euro

Das Gericht muss benennen, wer in der Lage ist, ein solch komplexes Geschäft zu überblicken und wer nicht“, sagt Burghof. Manch ein Kämmerer einer Kommune sei sehr wohl in der Lage, die Tragweite eines Spread Ladder Swaps abzuschätzen, ein mittelständischer Unternehmer vielleicht nicht. Im Zweifel müsse über jeden Einzelfall entschieden werden. „Die Deutsche Bank ist sehr gut durch die Finanzkrise gekommen. Selbst wenn sie für einen Teil der entstandenen Verluste haften muss, bedeutet das noch keine zweite Finanzkrise“, so Burghof. Die Deutsche Bank sei das Kreditinstitut gewesen, das die meisten dieser Zinsgeschäfte angeboten habe.

Nicht nur Unternehmer, auch Städte haben sich auf die Zinswetten eingelassen. Mülheim verspielte rund acht Millionen Euro, Remscheid sogar 19 Millionen. Spitzenreiter ist Hagen. Die Stadt verlor durch Zinswetten 42 Millionen Eu­ro. Für sie käme ein Urteil zu ihren Gunsten zu spät. Die Kommune hat sich mit der Deutschen Bank geeinigt. Auf die Rückzahlung von fünf Millionen Euro.

  • Zum Thema auch: „Börsenprofis in den Ruhr- Rathäusern? Im Gegenteil! Keine weitere kommunale Spekulation!“ hier