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MBI-Antrag für kommunales Spekulationsverbot und Schadensersatzklagen!

Die Finanzpolitik der Heimatstadt der NRW-Ministerpräsidentin, Mülheim a.d. Ruhr, bewegt sich seit Jahren außerhalb jeglicher Seriösität. Dass alle großen Investitionen über PPP-Umwegfinanzierung im Haushalt als solche nicht auftauchen, ist nicht nur Bilanztrickserei. Es liefert die Kommune auch dem Wohl und Wehe bestimmter Firmen oder Banken schonungslos aus, über 20, 30 oder mehr Jahre und mit „Forfaitierung und Einredeverzicht“ auch ohne wirkliche Einflussnahme auf die eigenen Dienste, ob bei Schulen, Feuerwehr, Medienhaus oder Rathaus u.v.m.. Den Verkauf der nagelneuen Feuerwehr konnte die Stadt z.B. nur als Zaungast beobachten und beten, dass nichts Schlimmes passiert. Ähnlich haarsträubend ist die gesamte Ruhrbania-Finanzierung, bei der die Stadt für alles haftet, aber kaum noch Einfluss hat. Mehr auch hier

Das Tüpfelchen auf dem i bildet die Beteiligung an Finanzspekulationen, die wie bei jedem Glücksspiel meist zu Heulen und Zähneknirschen führt, von den nicht unüblichen Wettbetrügern ganz zu schweigen. Gänzlich unverständlich ist es, dass die RP-Finanzaufsicht und das Innenministerium als oberste Dienstaufsicht diese Machenschaften trotz Nothaushalt angeblich erlaubt haben.

  • 17.3.12: Die Stadt Mülheim muss der WAZ nach einem Gerichtsurteil Einsicht in das Gutachten ihres Rechtsamtes gewähren, das nach der Millionen-Pleite mit Zinswetten mögliche Haftungsansprüche gegenüber der West LB als Wettpartnerin sowie Ex-Kämmerer Gerd Bultmann und leitenden Beamten zum Gegenstand hat. Per Berufung will “die Stadt” weiter Zeit gewinnen. Bitte nicht! Klagt lieber endlich Schadensersatz ein! MBI: Keine weitere Vertuschung im swap-Debakel hier oder bei xtranews
    15.3.12: WAZ: „Millionen-Pleite mit Zinswetten – Stadt muss Gutachten freigeben! Die Stadt Mülheim muss der WAZ Einsicht in das Gutachten ihres Rechtsamtes gewähren …”, so das Urteil des Verwaltungsgerichts! Mehr hier
  • 16.11.11: „Kommunen verklagen WestLB wegen Währungswetten“, lautet eine Hauptüberschrift in der WAZ. Auch Mülheim hat bei swaps u.a. mit der WestLB gedealt. Ebenso wurden Kredite in Schweizer Franken (s.u.) aufgenommen. Frage ist, wann auch hier endlich Konsequenzen gezogen werden! Zur Erinnerung letzte Woche: Zinsgeschäfte haben viele Städte ruiniert. Nun steht der Kämmerer von Riesa unter Untreueverdacht“. Auch die Mülheimer WAZ hat sehr ordentlich recherchiert: “Finanzen: Stadt macht weiter Wettmiese” MBI-Anfrage im Finanzausschuss am 5.12.11 dazu weiter unten
  • Viele verärgerte Mülheimer Bürgerinnen und Bürger fragen sich, wie es geschehen konnte, dass ihre Stadt 6,1 Millionen Euro mit Swaps “verzockt” hat? Geld, welches die Stadt mehr als dringend braucht. Die BI “Mülheim bleibt unser” fragt in einem offenen Brief an die Fraktionen im Stadtrat, welche Verantwortung die OB bei der Angelegenheit trägt.

Im folgenden der MBI-Antrag zu Konsequenzen auch in Mülheim, nachdem der BGH im März 11 zu swaps endlich ein Grundsatzurteil gegen die Banken fällte. Darunter die MBI-Anfrage vom 30.11.11 für den Finanzausschuss am 5.12.11 zu „Zwischenstand Zins- und Schuldenmanagement“, nachdem erneut Zinsverluste im Nov. zugegeben werden mussten, vgl. “Finanzen: Stadt macht weiter Wettmiese” in WAZ vom 16.11.11. Vorab 3 Links zum Thema:

  • „Stadt gerät wegen Zinswette-Pleite unter Druck“, WAZ vom 26.3.11 hier
  • Swaps as tops of the flops?! hier
  • „Börsenprofis in den Ruhr-Rathäusern? Im Gegenteil! Keine weitere kommunale Spekulation, auch nicht mit Fremdwährungen!“ hier

Bereits im März 11 hatten die MBI beantragt, dem Kämmerer per Beschluss alle spekulativen Geschäfte zu untersagen, auch Kreditaufnahme in Fremdwährung. Im April stimmten SPD, CDU und Grüne den Antrag von der Tagesordnung. Im Juni versuchte die SPD, dem MBI-Antrag durch ein Moratorium den Wind aus den Segeln zu nehmen. Wie hoch das Risiko der Kreditaufnahme in Fränkli ist, zeigt auch der WAZ-Artikel vom 8.6.11: „Erst Zinswetten, dann spekulative Kreditgeschäfte“ hier

Wie meistens gilt: Warum will nur keiner auf die MBI hören?

MBI-Antrag für die Sitzung des Finanzausschusses am (11.4..2011) 6.6.11 und den Rat der Stadt am (14.4.11) 16.6.11 TO: Öffentlich

Stundenlang hatten Vertreter/innen aller Fraktionen am Mo. und Di., dem 23./24. Mai 11, Einsicht in Akten zu den spekulativen Geschäften der Stadt Mülheim mit swaps, die bisher bereits zu über 6 Mio. € Verlusten für die Stadt führten. Die Fragen nach Verantwortung und Schadensersatzklagen konnten weder umfassend geklärt, noch ausgeräumt werden. Deshalb wiederholen die MBI ihre Anträge von Ende März in aktualisierter Form, weil darüber im April nicht abgestimmt wurde. In der April-Ratssitzung wurde sogar Punkt 1 des Antrages von SPD, CDU und Grünen von der Tagesordnung gestimmt. Kursiv geschriebene Passagen wurden im aktualisierten Antrag weggelassen

Swaps und andere spekulative Geschäfte der Stadt

Wie die WAZ am 23. März. berichtete, … Der BGH hat als oberste gerichtliche Instanz entschieden, dass die Deutsche Bank unter bestimmten Voraussetzungen die Haftung für Verluste aus swap-Geschäften übernehmen muss. Bekanntlich hat die Stadt Mülheim bereits bis 2008 6,1 Mio. € Verluste durch swaps gemacht, die in 2003 unter Kämmerer Bultmann abgeschlossen worden waren. Auch Kämmerer Bonan betrieb noch zuletzt spekulative Geschäfte, indem Kassenkredite z.B. in Fremdwährung wie Schweizer Franken aufgenommen wurden. Zu dem gesamten Komplex beantragen die MBI:

  1. Verbot jeglicher weiterer spekulativer finanzieller Betätigung der Stadt Mülheim
  2. Klage auf Schadensersatz wegen der Zinswettenverluste gegen Verantwortliche im Sinne des BGH-Urteils

Beschlussvorschläge im einzelnen

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen, der Rat der Stadt möge beschließen:

  1. Die Stadt Mülheim beteiligt sich in Zukunft an keiner finanziellen Finanzspekulation, ob mit Derivaten, Währungsspekulation oder anderen spekulativen Finanzprodukten, mag sie kurzfristig auch noch so erfolgversprechend wirken oder sein.
    Die Abstimmung wurde im Finanzausschuss am 11.4. auf den Rat verschoben und im Rat am 14.4.11 von SPD, CDU, FDP und Grünen von der Tagesordnung gestimmt. Peinlich oder eher böswillig?
  2. Kämmerer und Rechtsamt begründen im Finanzausschuss öffentlich vor dem Hintergrund des BGH-Urteils dezidiert ihre bisherige Stellungnahme, dass eine Klage der Stadt Mülheim gegen die WestLB keine Aussicht auf Erfolg habe. Sie beziehen dabei auch Stellung zu den sehr deutlichen Vorwürfen von Herrn Kanski (Bund der Steuerzahler) und RA Dr. Weck in der WAZ vom 26. März 2011.
    Ergebnis im Finanzausschuss im April: Erst einmal erhalten alle Fraktionen Ende Mai Akteneinsicht zur Frage der Verantwortlichkeit. Also alles wieder auf die lange Bank geschoben! Die Abstimmung zur Frage, ob und gegen wen die Stadt klagt (vgl. 3. alt), ist damit auf frühestens Juni verschoben!
  3. alt=2. neu: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen, der Rat der Stadt möge beschließen:
    Die Stadt Mülheim reicht analog der Stadt Remscheid eine Klage auf Schadensersatz wegen der swap-Verluste ein entweder gegen die WestLB und/oder die Commerzbank wegen Fehlberatung oder/und gegen den ex-Kämmerer wegen zumindest mangelnder Sorgfaltspflicht oder/und gegen die Finanzaufsicht des RP bei der Bezirksregierung Düsseldorf, die die swap-Geschäfte der damaligen Nothaushaltskommune Mülheim hätte untersagen müssen.

Begründung

Die MBI schickten ihren Fraktionssprecher 2007 auf ein zweitägiges „Werkstattgespräch“ der RSBK (Rudolf-Sharping Strategie Beratung Kommunikation GmbH), auf dem die Themen PPP und „Forfaitierung mit Einredeverzicht“ kommunalen Vertretern nahegebracht werden sollten. (Mehr auch hier) Trotz der recht hohen Teilnehmergebühr nahmen ca. 20 kommunale Spitzenbeamte teil. Weil der Referent für „Forfaitierung mit Einredeverzicht“ an beiden Tagen nicht erschien, sprang ein Vertreter der Euro-Hypo AG in die Bresche und er versuchte, swaps in verschiedenen Varianten anzupreisen. Seine professionelle powerpoint-Präsentation stieß auf keine Kritik, obwohl die Grundannahmen der Zinsentwicklung eher dem Bereich der Wahrsagerei zuzuordnen war. Die MBI befassten sich damit und seither gibt es eine eindeutige Ablehnung derartig spekulativer Geschäfte. Entsprechend stellten sie in der Folge mehrmals Anfragen, um Licht in das Dunkel dieser „nichtöffentlichen“ Fehlentwicklungen zu bringen. In 2008 führte dies nach erst heftigem Widerstand aus Verwaltung und Politik zur öffentlichen Diskussion, innerhalb derer der neue Kämmerer u.a. 6,1 Mio. € Verluste zugab. Schadensersatzklagen, wie von den MBI gefordert, gab er damals keine Chancen.

§ 75 der Gemeindeordnung NRW beinhaltet ein Spekulationsverbot für Kommunen. Das ist nicht nur sinnvoll, sondern auch grundsätzlich geboten, weil öffentliches Geld verwaltet wird, das anders als bei Privatpersonen, nicht verspielt werden darf, egal welche Gewinnchancen momentan winken. Eine Kommune, die bekanntlich nicht Konkurs anmelden kann, ist nicht seriös und nachhaltig zu führen, wenn diese sich an risikobehafteten Geschäften der Spekulanten beteiligt.

Gegen dieses fundamentale Selbstverständnis und Gebot haben etliche Kämmerer in klammen Kommunen im letzten Jahrzehnt verstoßen. Zum einen wurden sie von der Beraterindustrie mit Versprechungen gelockt, zum anderen ließen die Aufsichtsbehörden des Landes dies zu, ohne einzugreifen. Wenn dann wie in Mülheim auch die Politik mehrheitlich für das eigentlich unerlaubte Ansinnen des Kämmerers votierte, so werden dadurch weder Berater, noch RP aus ihrer Verantwortung entlassen, so sehr auch die nahezu gesamte Politik in 2003, damals ohne MBI, versagt haben mag. Der damalige Zeitgeist eines ungehemmten und deregulierten Kasinokapitalismus erklärt zwar vieles, entschuldigt aber nichts.

Immobilien- und Finanzkrise ab Herbst 2008 haben zudem noch einmal deutlich gemacht, wie grundlegend wichtig der § 75 GO ist. Deshalb muss der Rat mit Antrag 1 allen zukünftigen Verlockungen einen Riegel vorschieben.

Die WAZ hat mit dem Artikel vom 26.3.11 „Zweifel an der Professionalität“ die bisherige Haltung der Stadt deutlich entkräftet. Wie und von wem die Stadt versucht, Entschädigung für den entstandenen Millionenschaden durch nicht zulässige Spekulationsgeschäfte einzuklagen, muss nach dem Grundsatzurteil des BGH möglichst schnell geklärt werden. Sicherlich trägt die Bank-Beratung die Hauptschuld. Doch auch der damalige Kämmerer, seine Vorgesetzte die OB, und ggfs. auch die demokratischen Entscheidungsträger hätten den swap-Geschäften aus Gewissensgründen und eingedenk ihres Amtseids nicht zustimmen dürfen. Inwieweit sie dafür haftbar gemacht werden können, ist ungeklärt.
Die Finanzaufsicht des RP musste damals alle Aktivitäten der Stadt Mülheim genehmigen, weil diese sich im Nothaushalt befand. Sollte also der RP seine Zustimmung gegeben haben, ist auch eine Schadensersatzklage gegen die Aufsichtsbehörde zu erwägen. Falls die RP-Zustimmung nicht eingeholt wurde, weil nicht erforderlich, müssten Landesgesetze entsprechend präzisiert werden.

Unabhängig von allen höchstrichterlich festgestellten Verantwortungen bleibt auch die Frage, warum an keiner Stelle Staatsanwaltschaften ermittelt haben, zumindest als die Verluste bekannt wurden, denn es handelt sich auch um die Veruntreuung öffentlicher Gelder entgegen der Vorgaben der Gemeindeordnung.

Mülheim, (26.3.11) 25.5.11

H. Godbersen, MBI-Sprecherin im Finanzausschuss
L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

Anfrage zu TOP 14 im Finanzausschuss am 5.12.11 „Zwischenstand Zins- und Schuldenmanagement“
TO öffentlich

Der Kämmerer möge zu folgenden Fragen Stellung beziehen und die Antworten auch in Schriftform den Fraktionen zeitnah zustellen:

  1. zum Wettgeschäft in Schweizer Franken
    Bekannt ist, dass die Währungswette auf ein Grundkreditgeschäft von 5 Mio Euro aufsetzt. Offen sind die Inhalte des Zinstausches: Welchen Festzins zahlt die West LB  an die Stadt? Wie genau berechnet sich der variable Zins, den die Stadt im Gegenzug an die West LB zahlt und der in Abhängigkeit des Schweizer Franken steht? Von wann bis wann läuft diese Wette? In welchem Rhythmus wird abgerechnet? Unter welchen exakten Kurs muss der Schweizer Franken fallen, damit die Stadt keine Verluste mehr macht? Angenommen, der Kurs bleibt konstant bei 1,20, wie von der Schweizer Notenbank im Sommer garantiert: Wie hoch wäre der Verlust der Stadt am Ende der Vertragslaufzeit?
  2. weitere laufende Derivatgeschäfte
    Bekannt ist, dass neben der Währungswette ein weiteres Geschäft mit der West LB läuft (siehe alte Ausschuss-Unterlagen). Was sind hier die genauen Vertragsbestandteile (Höhe Grundgeschäft, Höhe und Berechnungsformel Zinsen, Verlustrisiko, Vertragslaufzeit).
  3. Option 2016
    Bekannt ist, dass die West LB im Jahr 2016 über die einseitige Option verfügt, ein weiteres Derivatgeschäft mit einer Laufzeit von zehn Jahren in Gang zu setzen. Die Höhe des Grundgeschäftes dabei ist auf 20 Mio Euro taxiert. Die West LB zahlt diesmal einen variablen Zins (gemäß dem 3-Monats-Euribor – folglich wird auch vierteljährlich abgerechnet), die Stadt zahlt im Gegenzug einen Festzins. In welcher Höhe liegt dieser Festzins? Welche Zinserwartung hat die Stadt für den 3-Monats-Euribor zwischen den Jahren 2016-2026 zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gehabt und welche Zinserwartung hat sie heute?  – Wann genau war der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses?
  4. Betrachtet man alle Zinsgeschäfte: Warum ist sich der Kämmerer anscheinend so sicher, dass er mit ihnen das damalige Verlustrisiko von 16 Mio Euro nicht doch realisiert? Gibt es eine Absicherung per Vertragsklausel? Oder zahlt die Stadt im schlimmsten Fall durch das gewählte Ausstiegsszenario noch mehr drauf, als es 2006/07 nötig gewesen wäre, wenn man die alten Verträge hätte weiterlaufen lassen?
  5. Gibt es darüber hinaus weitere laufende Derivatgeschäfte der Stadt, etwa mit der Commerzbank?

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher
H. Godbersen, MBI-Sprecherin im Finanzausschuss

zum Thema auch

  • „RP lobt Nothaushalt! Wie bitte?“ hier
  • Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft, ein einziges Debakel fernab jedes geordneten Rechtsstaats hier
  • Das Haushaltsdefizit der Stadt Mülheim nur für 2010 beträgt 101,2 Mio Euro. Eine Katastrophe! Im Wahljahr 2009 und in 2010 haben Kämmerer und OB jede Haushaltssanierung umgangen, um “heilige Kühe” wie Ruhrbania, Stadionumbau oder neue Pöstchen nicht zu gefährden! Mehr zu „Bankrottania“ hier