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VHS-Gebäude denkmalwürdig?

  • „VHS muss bleiben! Mülheim braucht genau diese VHS!“ Einladung zur Veranstaltung „Zukunft von Volkshochschule, auch in Mülheim – wie und wo?“ am Dienstag, dem 23. September, ab 19 Uhr im Forum der Volkshochschule, Bergstraße, hier, auch als pdf-Datei (39 KB). Das zugehörige Plakat zur Veranstaltung als pdf-Datei (246 KB)
  • Unterschriftenliste des Intitiativ- und Fördervereins der Heinrich-Thöne-Volkshochschule “zum Erhalt der VHS am bisherigen Standort” als pdf-Datei (87 KB).

An das Rheinische Amt für Denkmalpflege, obere Denkmalbehörde
Ehrenfriedstraße 19
50259 Pulheim

Mülheim, den 21.8.2014

Antrag auf Prüfung der Denkmalwürdigkeit der Heinrich-Thöne-Volkshochschule, Bergstr. 1-3, in 45479 Mülheim an der Ruhr durch die obere Denkmalbehörde

Sehr geehrte Damen und Herren,
VHS-Luftbildmit diesem Schreiben möchten wir Sie bitten, als obere Denkmalschutz-behörde die Denkmal-würdigkeit des Gebäudes der Heinrich-Thöne-Volkshochschule in Mülheim/Ruhr zu prüfen. In jüngster Vergangenheit war häufiger im Gespräch, die Mülheimer VHS abzureißen und das Grundstück anders zu vermarkten. Wir halten dieses Gebäude auch unabhängig von seiner wichtigen Funktion als VHS in unserer Stadt jedoch für unbedingt erhaltenswert und möchten Sie bitten, dieses zu prüfen und uns Ihr Ergebnis mitzuteilen. Hierzu möchten wir folgende wenige Erläuterungen und Begründungen vorbringen:

Historisches:
Die Heinrich-Thöne-Volkshochschule ist seit Anbeginn 1979 der Grundpfeiler der Erwachsenenbildung und wichtiger Dienstleister für die Bürger/innen Mülheims. Seit den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts existierten in Mülheim erste Einrichtungen für Erwachsenenbildung. Damals konnten z.B. die häufig ungelernten Beschäftigten der Friedrich-Wilhelms-Hütte und anderer Unternehmen sich fortbilden und Ihnen auch so eine Teilnehme am Gesellschafts- und Kulturleben der Stadt gesichert werden. Später, nach Krieg und erster Montankrise war es notwendig, neue Räumlichkeiten zu schaffen. Gebaut und letztendlich eingeweiht wurde die neue, nun zentrale VHS 1979 an der Bergstraße.

Städtebauliche Lage:
Die Heinrich-Thöne-Volkshochschule – entworfen vom Architekten Dietmar Teich – befindet sich in exponierter Lage neben dem Schloß Broich und in der Nähe zur Stadthalle. Mit seiner Architektur markiert dieses Gebäude einen deutlichen Schnitt zur davor in Mülheim vorherrschenden Nachkriegsmoderne und reiht sich architektonisch in eine Reihe von bereits denkmalgeschützten Gebäuden ein wie das Rotaprint Gebäude in Berlin oder die Robarts Library in Toronto, Kanada.

Anhaltspunkte, warum das Gebäude aus unserer Sicht als denkmalwürdig bewertet werden könnte:
VHS-ErhaltDietmar Teich ist mit der Heinrich-Thöne Volks-hochschule ein Gebäudekomplex gelungen, welchen es in dieser Art kaum ein zweites Mal gibt. Teich konnte anscheinend Widersprüchliches miteinander vereinen. So befindet sich der Bau direkt in Nachbarschaft zum historisch bedeutenden Schloss Broich und seit den 90er Jahren auch am MüGa-Park der damaligen Landesgartenschau. Durch seine Einbettung in die Hanglage zur Bergstrasse unterscheidet sich dieses Gebäude sehr von anderen im Stile der fantasielosen Beton-Architektur der Nachkriegszeit. Daher wird das VHS-Gebäude auch nicht als störend empfunden wie andere Gebäude des Architekturstils der 50er bis 70er Jahre.
Beton wurde bei der Mülheimer VHS zwar ebenfalls als besonderes Gestaltungselement im Außen- wie im Innenbereich verwendet, allerdings gelang es bei dem Mülheimer VHS-Gebäude die oft ausstrahlende Kälte von Betonarchitektur nicht zur Geltung kommen zu lassen. Gemeint ist das sichtbare Baumaterial, im Besonderen Formbeton mit seinen Unebenheiten und den Abdrücken der Schalung, aber auch Metalle, Ziegel und andere Materialien. Weiterhin kennzeichnen diese Architektur reine geometrische Körper, die nicht mit einer an andere formale Lösungen angelehnten Formensprache kaschiert werden. Durch die einzigartige Anordnung der Fenster erlaubt es zudem eine gute Lichtdurchdringung der Räume.

Das architektonische Konzept weist Gegensätze auf: Es zeigt zur Bergstraße hin Präsenz (auch durch die außen liegende große Freitreppe zur Bergstraße), will sich jedoch ansonsten nicht aufdrängen und wirkt zum MüGa-Park und Schloss Broich hin nahezu unauffällig. Die VHS will die Menschen einladen und durch die einzigartige Weise des Baus und der inneren Geometrien die Menschen zum Nachdenken anregen, zu Kreativität inspirieren und ansprechen. All das ist in hervorragender Weise gelungen.
Das Gebäude der Heinrich-Thöne-Volkshochschule weist im Sinne des Denkmalschutzgesetzes eine besondere und einzigartige baukünstlerische und städtebauliche Bedeutung auf und ist daher sowohl als Einzelobjekt, wie auch als Teil des Gebäudeesembles zusammen mit Stadthalle, Schloss Broich und Ringlokschuppen, erhaltenswert. Das Gebäude ist bedeutend für die Geschichte des Menschen sowie für Städte und Siedlungen. Die Erhaltung sollte u.E. aus wissenschaftlichen und künstlerischen Gründen im öffentlichen Interesse liegen, ebenso wie seine funktionale Bedeutung für die Menschen der Stadt Mülheim. Für die Erhaltung sprechen die städtebaulichen, architektonischen und gestalterischen Qualitäten.
Pro VHS

Wir sind gespannt auf Ihr Urteil und Ihre Stellungnahme zur Denkmalwürdigkeit unseres VHS-Gebäudes. Für weitere Rückfragen oder einen Ortstermin stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, wobei eine Besichtigung im Inneren mit der Leitung der VHS abzustimmen wäre.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

Antwort des LVR-Amts für Denkmalpflege im Rheinland

Mülheim, Bergstr. 1-3, Volkshochschule: Objekt-Nr.: 88862
– Anfrage Denkmalwert, Ihr Schreiben vom 21.08.2014

Sehr geehrter Herr Reinhard,

herzlichen Dank für Ihr engagiertes Schreiben und Ihre Bitte, den Denkmalwert des o.g. Objektes zu prüfen.

Die Volkshochschule ist uns bereits bekannt. Nach einer ersten Einschätzung könnte sie die erforderlichen Kriterien gem. § 2 DSchG NW (Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen) durchaus erfüllen.

Wir werden die Prüfung so bald wie möglich vornehmen. Allerdings muss ich Sie um Verständnis dafür bitten, dass diese Prüfung wegen der hohen Anzahl von Anfragen einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Erlauben Sie mir abschließend den Hinweis, dass das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland nicht die Obere Denkmalbehörde ist. Dies ist bei den kreisfreien Städten die Bezirksregierung. Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland hat vielmehr die Aufgabe des nebengeordneten Fachamtes.

Mit freundlichen Grüßen
H. K ö h r e n – J a n s e n

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