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Nachnutzung Fallwerksgelände Jost noch in den Sternen?

Zur Erinnerung:

Nachnutzung Fallwerkgelände Jost Weseler Str. war auf der Expo Real in München im Okt.!

Neue Lagen war das Thema auf der diesjährigen Expo Real Anfang Okt. in München, wo Mülheim mehrere Projekte präsentierte, u.a. das Kaufhofareal und das ehemalige Fallwerksgelände an der Weseler Straße, wo mit der Verlagerung der Schrottverwertung Jost die umliegenden Anwohner u.a. von dem höllischen Lärm entlastet wurden. fallifinitoDas nun leere Gelände mit 33.000 qm genau an der Nahtstelle zwischen Gewerbegebiet und Broich/Speldorf ist spannend und könnte viele Möglichkeiten bieten. Leider sind Verwaltung und Politik dem MBI-Antrag vor 2 Jahren nicht gefolgt, diese großen Chancen für die Stadtentwicklung über einen B-Plan aktiv mit zu gestalten! Insbesondere die Grünen waren vehement dagegen. Wieder eine große Chance für Mülheim vertan? Man wird es sehen. Mehr dazu in

  • MBI-Antrag für die Sitzung der Bezirksvertretung 3 am 14.09.14 und des Planungsausschusses am 16.09.14 zur zügigen Weiterbearbeitung des 1996 auf Eis gelegten B-Plans Z 11 „Emmericher Str./Weseler Straße“ für die Zeit nach der anstehenden Verlagerung des schrottverarbeitenden „Fallwerks“ von der Weseler an die Timmerhellstraße hier

Nun war der Lärm nur ein großes Problem des Fallwerks Jost am Rande der Wohngebiete von Hofacker- und Eltener Straße. Das Gelände befindet sich ferner in der Wasserschutzzone IIIa im Anstrom der Trinkwasserbrunnen neben der Nordbrücke und es ist mit großen Altlasten verseucht, Falli5die über Jahrzehnte durch die Arbeiten an der freien Luft in den zumeist unversiegelten Boden gelangten, der ohnehin als Aufschüttung in der ehemaligen „Speldorfer Äu“ bereits vorbelastet war.
Deshalb wollten die MBI im Umweltausschuss Auskünfte darüber, wie weit die Untersuchungen gediehen sind und welches Sanierungskonzept entwickelt wurde. Wie nun den Antworten der Verwaltung (s.u.) entnommen werden kann, gibt es immer noch kein Konzept oder aber Stadt und Firma sind sich noch nicht einig, was und wie geschehen muss, kann, darf o.ä..

„Natürlich“ ist auch die weitere Nutzung dieses spannenden Geländes davon abhängig. Doch auch die Stadt rückt dazu bisher keine genaueren Informationen heraus, so sie denn selbst was weiß. Auch von dem Bauantrag für eine Tankstelle am Rand des Geländes gegenüber von Hagebaumarkt hat man seit Monaten nichts gehört.
Im Übrigen sind die MBI weiterhin der Überzeugung, dass das ex-Fallwerksgelände ganz sicher für Erweiterungen der Hochschule bestens geeignet sein könnte. Doch ohne die Weiterführung des B-Plans ist auch die Stadt nicht wirklich beteiligt bei der Nachnutzung, außer bei einzelnen Baugenehmigungen und natürlich bei der Genehmigung des Altlasten-Sanierungskonzepts.

MBI-Anfrage für den Umweltausschuss am 22.11.2016    TO öffentlich

Betr. : Ergebnisse der Bodenuntersuchungen auf dem ehemaligen Gelände des Fallwerks Jost und Sachstand Sanierungsmaßnahmen

Im Februar diesen Jahres berichtete die Verwaltung, Bodenuntersuchungen auf dem ehemaligen Fallwerksgelände seien vorgenommen worden, es lägen aber noch keine Ergebnisse vor. Zur Vorbereitung der gewerblichen Nachnutzung war durch den Eigentümer ein Gutachten zur Baugrund- und Bodenuntersuchung in Auftrag gegeben worden, dessen Ergebnisse ebenfalls noch nicht vorlagen. Inzwischen sind alle Anlagen auf dem Gelände abgerissen und entfernt worden, auch das Wohnhaus, Bodenaushub u. a. davon liegt noch auf dem Gelände. Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen: Im folgenden die Antworten der Verwaltung in kursiv jeweils unter der entsprechenden MBI-Frage:

(1) Welche Ergebnisse zur Bodenbelastung mit Schwermetallen und anderen Schadstoffen sind bei den Bodenuntersuchungen gefunden worden?
Seitens des Grundeigentümers wurden umfangreiche Bodenuntersuchungen auf dem Fallwerkgelände durchgeführt, die in den Gutachten des Büros Dipl.-Ing. Kügler von Februar und Mai 2016 dokumentiert sind. Im Rahmen dieser Untersuchungen wurde festgestellt, daß das gesamt Gelände angeschüttet wurde. Die Anschüttung ist ca. 3,0 bis 6,8 m mächtig und besteht aus umgelagerten Böden und anthropogenen Materialien. Die chemische Untersuchung von Boden-proben ergab teilweise deutlich erhöhte Gehalte an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasser-stoffen (PAK), Schwermetallen (Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink), Arsen, Cyaniden und Mineralölkohlenwasserstoffen. Erste Untersuchungen zur Mobilität der Schadstoffe zeigten teilweise zwar recht hohe Löslichkeiten der Schadstoffe, jedoch haben diese Belastungen lt. den vorliegenden Untersuchungsergebnissen (Grundwasseruntersuchungen des Büros Dipl.-Ing. Kügler von August 2016) bisher nicht zu einem Schaden im Grundwasser geführt. Die vor genannten Bodenbelastungen sind sowohl auf den ehem. Fallwerksbetrieb wie auch auf belastete Bestandteile in der Anschüttung zurückzuführen.
Eine detaillierte Gefährdungsabschätzung gemäß den bodenschutzrechtlichen Vorgaben ist mit den vorliegenden Untersuchungsergebnissen nicht möglich. Für eine abschließende Bewertung der Altlastensituation sind seitens des Eigentümers weitere Untersuchungen in Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde geplant. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen liegen bisher nicht vor.

(2) Sind auch die Ergebnisse des anderen Gutachtens verfügbar, und wenn ja, welche?
Bodenuntersuchungen wurden im Jahr 2016 vom Grundeigentümer durchgeführt (siehe Antwort zu Pkt. 1) und sind – soweit diese bei der Unteren Bodenschutzbehörde bekannt sind – auch verfügbar.

(3) Welche Konsequenzen ergeben sich aus den gemessenen Werten für einen evtl. weiteren Sanierungsbedarf oder andere Auflagen (z. B. Bodenversiegelung)?
Ob und welche Konsequenzen sich aus den Bodenuntersuchungen ergeben kann erst nach Abschluss der Untersuchungen beurteilt werden (siehe Antwort zu Pkt. 1).

(4) Ist auch das Material, das jetzt noch dort aufgeschüttet ist (u. a. vom Abbruch Wohnhaus und Geschäftsgebäude) beprobt worden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat das ihr zur Stilllegungsanzeige und Abbruchgenehmigung vorgelegte Rückbau- und Verwertungskonzept geprüft und die gutachterlichen Vorgaben an die Fa. Paul Jost zur Umsetzung weitergegeben. Unter Einhaltung der begleitenden Maßnahmen sieht die Bezirksregierung Düsseldorf derzeit keine Bedenken und auch keine Notwendigkeit für weitergehende Anordnungen. Ergebnisse chemischer Untersuchungen des Abbruchmaterials liegen bisher nicht vor, werden aber vor Beseitigung/Verwertung vorgelegt.

(5) Was genau ist mit den Fundamenten der beiden Falltürme bisher geschehen bzw. wie soll damit verfahren werden?
Die Fundamente der Falltürme befinden sich noch im Boden, der Fundamentabbruch soll im Zuge der Entsiegelung des Geländes erfolgen.

Mehr u.a. in

  • WAZ 6.12.16: „Verseuchter Boden auf geräumtem Areal von Mülheimer Schrottbetrieb“ hier
  • Mai 16: Hurra, das skandalöse Fallwerk ist verlagert, auch dank MBI! hier
  • Juni 13: Speldorf: Städtebauliches Fiasko sondergleichen im reichsten Mülheimer Stadtteil hier