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Die Crux mit der Demokratie

Was alles macht Demokratie aus?

Wikipedia:
Demokratie (altgriechisch δημοκρατία dēmokratía „Herrschaft des Staatsvolkes“, von δῆμος dḗmos „Staatsvolk“ und κράτος krátos „Gewalt, Macht, Herrschaft“) bezeichnet heute Herrschaftsformen, politische Ordnungen oder politische Systeme, in denen Macht und Regierung vom Volk ausgehen (Volksherrschaften).

Dieses wird Gewaltenteilungentweder unmittelbar (direkte Demokratie) oder durch Auswahl entscheidungstra-gender Repräsentanten (repräsentative Demokratie) an allen Entscheidungen, die die Allgemeinheit verbindlich betreffen, beteiligt In demokratischen Staaten und politischen Systemen geht die Regierung durch politische Wahlen aus dem Volk hervor. Da die Macht von der Allgemeinheit ausgeübt wird, sind Meinungs- und Pressefreiheit zur politischenDemokratie&Co Willensbildung unerlässlich.
Weitere wichtige Merkmale einer modernen Demokratie sind freie und gleiche Wahlen, das Mehrheits– oder das KonsensprinzipMinderheitenschutz, die Akzeptanz einer politischen OppositionGewaltenteilungVerfassungsmäßigkeit, sowie Schutz der Grund-Bürger- und Menschenrechte. Diese liberale Wertebasis, die als solche auch durch Mehrheitsentscheidung nicht antastbar ist, unterscheidet sie auch wesentlich von einer OchlokratieVolksrepublik oder Tyrannei der Mehrheit.“

Viele der existierenden Demokratien bezeichnen sich grundsätzlich als Republiken, wobei Republiken keine Demokratien sein müssen, sondern lediglich sich in Abkehr zur Monarchie definieren. Aber auch moderne Monarchien sind mit dem Demokratiebegriff in vielerlei Hinsicht vereinbar geworden – so haben sich gemischte Staatsformen wie die parlamentarische Monarchie herausgebildet, die entscheidende Elemente einer Demokratie in sich vereinen.

Es gibt verschiedene Formen der Demokratiemessung. Nach dem Demokratieindex von 2019 leben rund 5,7 % der Weltbevölkerung in „vollständigen Demokratien“, der Rest in „unvollständigen Demokratien“, teildemokratischen (teils autoritären) Systemen oder Autokratien.“

In Mülheim gab es bereits vor Corona deutliche Schwächemerkmale der kommunale Demokratie, vgl.

Wie Demokratie in Coronazeiten funktioniert,
oder eben auch nicht?!

Am 07.01.2021 um 12:42 schrieb Stadt MH, Ref.I/Vorzimmer OB <vorzimmer-ob@muelheim-ruhr.de>:

Betreff: Klärung der Übertragung einer Befugnisse vom Rat auf den Hauptausschuss für den 19.02.2021

Sehr geehrte Mitglieder des Rates und der Bezirksvertretungen,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie nicht anders zu erwarten, werden uns die Auswirkungen der Corona-Pandemie auch in den nächsten Wochen und auch Monaten weiterhin intensiv beschäftigen. Dies kann auch unsere Ratssitzung am 19.2.2021 betreffen.

Im Vorfeld Demokratiebaustelleder letzten Ratssitzung im Dezember gab es teilweise Diskussionen, dass die Sitzung in voller Besetzung stattfinden musste. Von anderen wiederum wurde darauf bestanden, dass die Sitzung in voller Besetzung durchgeführt wird.

Mit Blick auf die kaum vorherzusagende Infektionslage in Mülheim am 19.2.2021 möchte ich Ihnen heute erneut anbieten, gemäß § 60 GO NRW die Befugnisse des Rates auf den Hauptausschuss zu delegieren. Die Rahmenbedingungen dazu sind Ihnen aus den Mails von Herrn Dr. Steinfort vom Dezember des letzten Jahres bekannt. Insbesondere bedarf es einer ausdrücklichen und persönlichen Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Rates. Vorausgesetzt ist weiterhin, dass am 19.2.21 noch eine „epidemische Lage von landesweiter Tragweite“ besteht.

Ich spreche hier ausdrücklich nur von einer Delegation für den 19.2.2021. Dementsprechend könnte im Falle Ihrer Zustimmung der Text wie folgt lauten: „Für den Fall, dass am 19.02.21 noch eine „epidemische Lage von landesweiter Tragweite“ besteht, stimme ich hiermit einer Delegation der Befugnisse des Rates auf den Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW für den 19.2.2021 zu.“

Zur Planungssicherheit für alle, sowie wegen der Einladungsfristen und Versandfristen der Vorlagen für die Sitzung benötigen wir Ihre Zustimmung bis spätestens zum 24.1.2021.

Bitte senden Sie Ihre Zustimmung fristgerecht an …………….

Hinweis für die Ausschüsse und Bezirksvertretungen:
Ein Delegationsverfahren ist für Ausschüsse und Bezirksvertretungen nicht vorgesehen. Die Bezirksbürgermeisterinnen, der Bezirksbürgermeister und die Ausschussvorsitzenden entscheiden jeweils im Benehmen mit der Verwaltung, ob eine Sitzung stattfindet.

Mit freundlichen Grüßen   Marc Buchholz (Oberbürgermeister)

 Von: MBI Fraktion [mailto:mbi@mbi-mh.de]
Gesendet: Montag, 11. Januar 2021 19:46 

Betreff: Klärung der Übertragung einer Befugnisse vom Rat auf den Hauptausschuss für den 19.02.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach eingehender Beratung sind die MBI zu folgendem Standpunkt in der Angelegenheit gelangt:

Wir befürworten nicht die Übertragung der Befugnisse des Rates auf den Hauptausschuss, weil dieser nicht die Mehrheitsverhältnisse im Rat widerspiegelt und den Fraktionslosen ihr Stimmrecht nimmt.

Wir befürworten für den Fall, dass Corona am 19. Feb. keine vollzählige Ratssitzung zuläßt, eine im Vergleich zum Dezember erweiterte Drittellösung, die so aussieht:

Jede Fraktion nimmt mit einem Drittel ihrer Ratsmitglieder an der Sitzung teil, hinzu kommt 1 Vertreter der Ratsgruppe „Die Partei“ und alle 3 Fraktionslosen. Fraktionsvertreter/innen haben jeweils 3 Stimmen, der/die „Partei“-Vertreter/in 2 und Fraktionslose je 1 Stimme.

Dadurch sind bei Abstimmungen/beschlüssen genauso viele Stimmen möglich wie bei einer Ratssitzung in voller Stärke. Die Spiegelbildlichkeit bei Abstimmungen wäre also vollständig möglich, zumindest wenn man die Gewissensfreiheit jedes/jeder einzelnen Stadtverordneten außer acht läßt.

Wenn alle Ratsmitglieder das akzeptiert hätten, wäre das u.E. die sauberste „Notlösung“.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher