Folgenden Brief des Rechtsdezernenten der Stadt Mülheim in Ruhe lesen und auf der Zunge zergehen lassen! (FEM GmbH ist die Flughafengesellschaft Essen-Mülheim, Geschäftsführer Herr Eismann, Bild links)
- Mehr zum Korruptionsverdacht am Flughafen Essen-Mülheim aufgrund des Berichts des Landesrechnungshofs hier
- Auszug aus dem LRH-Bericht dazu aus dem Kapitel 27 „Förderung des Luftverkehrs“. Das ganze Kapitel LRH Jahresbericht 2010 Flugh Es Mh als pdf-Datei (104 KB)
- MBI-Brief vom 10.8.10 an den neuen NRW-Städtebauminister u.a. mit der Bitte um Einsicht in den Bericht des Landesrechnungshofs zum Flughafen Essen-Mülheim hier
Dr. Frank Steinfort, Stadtdirektor, Dez. III Recht, Sicherheit und öffentliche Ordnung, Personal und Organisation
Mülheim, 22.7.2010
Sehr geehrter Herr Reinhard,
mit Mail vom 19. Juli 2010 hatten Sie Frau Oberbürgermeisterin Mühlenfeld gebeten, Ihnen die 50-seitige Stellungnahme der FEM GmbH-Geschäftsführung zur Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofs zur Verfügung zu stellen. Frau Mühlenfeld hat mich gebeten, Ihre Mail zu beantworten. (Anm.: MBI-mail weiter unten)
Soweit Sie Frau Mühlenfeld als Leiterin der städtischen Verwaltung anschreiben, sieht die Gemeindeordnung zwar vor, dass einem Ratsmitglied vom Bürgermeister auf Verlangen Akteneinsicht zu gewähren ist (vgl. § 55 Abs. 5 GO NRW). Das Akteneinsichtsrecht bezieht sich aber nur auf bei der Stadt geführte Verwaltungsakten. Die von Ihnen erbetene FEM-Stellungnahme befindet sich nicht in den städtischen Verwaltungsakten. Auch das Akteneinsichtsrecht nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW führt insofern nicht weiter. Es soll den freien Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen gewährleisten. Es gibt aber keinen Herausgabeanspruch gegenüber Dritten (hier der FEM GmbH). Vielmehr gewährt das Gesetz (nur) ein Recht auf Zugang „zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen“ (vgl. § 4 Abs. 1 IFG NRW).
Soweit Sie Frau Oberbürgermeisterin Mühlenfeld als Aufsichtsratsmitglied der FEM GmbH anschreiben und eine Herausgabe der Stellungnahme begehren, kann sie diesem Verlangen nicht nachkommen, da sie an die gesetzlich vorgeschriebene gesellschaftsrechtliche Verschwiegenheitspflicht gebunden ist. Gemäß § 52 Abs. 1 GmbHG i. V. m. § 116 Satz 2 Aktiengesetz sind die Aufsichtsratsmitglieder insbesondere zur Verschwiegenheit über erhaltene vertrauliche Berichte und vertrauliche Beratungen verpflichtet. Die Herausgabe einer isolierten Stellungnahme in einem Prüfverfahren könnte zu einer verfälschenden negativen öffentlichen Berichterstattung führen, die dem Unternehmen FEM GmbH wirtschaftlich schaden könnte.
Überdies ist Frau Oberbürgermeisterin Mühlenfeld als Aufsichtsratsmitglied an den Beschluss des Aufsichtsrates vom 14.07.2010 gebunden, durch den die Herausgabe der Materialien schon an die Aufsichtsratsmitglieder ablehnt wurde. Dort wurde der Beschluss damit begründet, dass die Bereitstellung der isolierten Stellungnahme ohne die dazu gehörenden mehrbändigen Akten zu Fehlinterpretationen führen könnte, die vermieden werden sollten. Auch enthalten die Dokumentenanhänge wiederum teilweise vertrauliches Material, das nicht zur Weitergabe an Dritte geeignet ist. Die Aufsichtsratsmitglieder haben die Möglichkeit, sich jederzeit durch Akteneinsicht über Details der Vorgänge zu informieren. Der Geschäftsführer der FEM GmbH, Herr Eismann, steht den Aufsichtsratsmitgliedern zudem für weitergehende Erläuterungen zur Verfügung. Die gesellschaftsrechtliche Kontrolle ist also vollständig gewährleistet.
Unabhängig von der Rechtslage stellen Sie in Ihrer Mail vom 19.07. aber dar, dass es Ihnen ohne die Stellungnahme der FEM GmbH nicht möglich sei, „zu einer abschließenden Beurteilung zu gelangen“. Eine solche abschließende Beurteilung wird sicher nicht möglich sein, bevor wiederum die abschließende Stellungnahme des LRH’s und dazu noch die Positionierung des zuständigen Ministeriums vorliegt. Denn wir gehen davon aus, dass viele der Feststellungen des LRH’s nach Prüfung der Stellungnahme der FEM GmbH gegenstandslos werden. Es ist zudem selbstverständlich, dass der Aufsichtsrat der FEM GmbH ausführlich darüber informiert werden wird, welche abschließenden Positionen der LRH bzw. das zuständige Landesministerium vertreten. Der Aufsichtsrat wird dann auch, als zuständiges Gremium, darüber zu entscheiden haben, ob und ggf. welche weiteren Maßnahmen im Hinblick auf den Prüfbericht des LRH’s ergriffen werden sollen. Die von Ihnen angestrebte Aufklärung wird auf diesem Weg in gesellschaftsrechtlich konformer Weise erreicht.
Mit freundlichen Grüßen
MBI-Fraktion im Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr
– Wählergemeinschaft Mülheimer Bürger Initiativen –
Geschäftsstelle: Kohlenkamp 1, 45468 Mülheim
Tel.: 0208-3899810, Fax: 3899811, e-mail: mbi@mbi-mh.de
Mülheim, den 19. Juli 2010
An die Oberbürgermeisterin, Frau Dagmar Mühlenfeld,
nachrichtlich an die Fraktionen und Fraktionslosen im Rat der Stadt Mülheim
Stellungnahme der FEM-Geschäftsführung zu den Vorwürfen des Landesrechnungshofs
Bitte um Übersendung an die Fraktionen im Rat der Stadt
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrte Kolleg/innen der anderen Fraktionen,
die Vorwürfe des Landesrechnungshofes (LRH) im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Flughafengesellschaft (FEM) waren recht gravierend. Herr Dönnebrink versuchte diese im Hauptausschuss am 30.6. zu entkräften, ging allerdings auf keine Einzelheiten ein. Auch Herr Eismann verwies in der Ratssitzung am 8.7. immer wieder auf seine 50seitige Stellungnahme, in der alles widerlegt worden sei. Dennoch blieb der LRH laut WAZ und NRZ bei seinen Behauptungen.
Ohne die Einzelheiten zu kennen, ist es uns nicht möglich, zu einer abschließenden Beurteilung zu gelangen. Das aber ist alleine deshalb bereits vonnöten, weil es auch um potenzielle Rückzahlungen von Fördergeldern an das Land geht. Unabhängig davon sind die Vorwürfe des LRH in einigen Punkten derart massiv, dass sie der Aufklärung in jedem Fall bedürfen, unabhängig von jeglicher Frage nach evtl. finanziellen Rückforderungen des Landes.
In der Ratssitzung haben wir mehrfach nachgefragt, ob es nicht möglich sei, den Fraktionen die 50seitige Stellungnahme der FEM-Geschäftsführung zur Verfügung zu stellen. Leider ging niemand darauf ein.
Deshalb wiederholen wir hiermit dieses unser Ansinnen, von dem wir ausgehen, dass es auch im Sinne der anderen Fraktionen ist.
Wir bitten um eine baldige Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher