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Strafantrag gegen ex-Geschäftsführer Mühlenbeck

Beim Umbau des städt. Altersheims Kuhlendahl gab es bekanntlich großen Ärger. Eigentlich sollte der Umbau von Haus Kuhlendahl schon in diesem September beendet sein. Jetzt, so heißt es, würden wohl weitere sechs Monate ins Land ziehen mit hohen Einnahmeverlusten. Das mit Spanplatten verkleidete Dach hat z.B. einen Wasserschaden in einem derartigen Umfang davongetragen, dass es womöglich gar komplett abgetragen und neu aufgesetzt werden muss. Das würde noch einmal rund eine Million Euro kosten. Mit insgesamt sieben Parteien droht ein Streit um Baumängel ein juristisch aufwendiges Unterfangen zu werden. Der beklagte Schaden könnte bis zu einer Million Euro betragen. Vieles habe mehr Zeit gekostet als veranschlagt und Bauabläufe gestört, es seien Fristen der Preisbindung für andere Auftragnehmer abgelaufen uswusf. – Folge: Das Gesamtprojekt wurde teurer. Aktuell sind’s 1,5 Mio Euro mehr als kalkuliert. Der Gesamtschaden könnte 3 Mio. € betragen. Mehr in der WAZ vom 15.9.11: „Baumängel am Haus Kuhlendahl“ hier

Doch nicht genug damit: Stück für Stück kommen bedenkliche Dinge ans Licht. Deshalb hat der MBI-Vertreter im Aufsichtsrat der Sozialholding folgenden Strafantrag bei der StA Duisburg gestellt.

An die Staatsanwaltschaft Duisburg
Postfach 101510, 47057 Duisburg

Mülheim, den 23.11.2011

Ich, Friedrich-Wilhelm Lemke, bin als Mitglied im Rat der Stadt ein vom Rat entsandtes Mitglied im Aufsichtsrat der 100%igen Tochter Mülheimer Sozialholding GmbH.

Herr Stefan Mühlenbeck war bis zur Berufung eines zweiten gleichberechtigten Geschäftsführers alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft.

Als Verantwortlicher für den Umbau des Altenheims „Haus Kuhlendahl“ oblag ihm die Pflicht als Bauherr.

Nachdem bei diesem Umbau Ungereimtheiten und Falschinformationen gegenüber dem Aufsichtsrat auftraten, wurde Herr Mühlenbeck abberufen und auf die Stelle des Geschäftsführers der städt. Tochter JSG (JobServiceGmbH) gesetzt. Im Oktober dieses Jahres wurde Herr Mühlenbeck auf eigenen Wunsch von dieser Stelle abberufen. Seinen Dienst-Laptop gab er erst zu diesem Zeitpunkt ab.

Ich stelle hiermit Strafantrag gegen Herrn Stefan Mühlenbeck, Ex-Geschäftsführer bei der Mülheimer Sozialholding GmbH wegen Verletzung der § 146, 147 Abgabenordnung und Verstoßes § 370, 378 Abgabenordnung:

Schwerwiegender ist der Verstoß nach § 274, Absatz 1 StGB und § 202 a StGB.

Herr Stefan Mühlenbeck hat nach Beendigung seiner Tätigkeit als Geschäftsführer und Verantwortlicher für den Umbau des Altenheimes „Haus Kuhlendahl“ mit erheblicher Verspätung seinen Dienst-Laptop und sein Dienst-Handy überstellt. Die Datenträger des Dienst-Laptops waren professionell gelöscht und die Festplatte gereinigt worden, so dass keine Daten (e-mails, Bau-Rechnungs- sowie Vertragsunterlagen) mehr wieder hergestellt werden konnten.

Da e-mails zu beweiserheblichen Daten nach § 274, Absatz 1, Nr. 2 StGB gehören, ist für mich der Tatbestand des Betrugs und der Verschleierung von Beweismitteln gegeben. Ferner kommt für mich eine Strafbarkeit nach § 274 StGB und $ 303 a StGB in Frage.

Da ich als Aufsichtsratsmitglied der Mülheimer Sozialholdings GmbH und Stadtverordneter der MBI-Fraktion im Rat der Stadt von diesem Hergang, durch einen mündlichen Vortrag des Rechtsamtes der Stadt Mülheim an der Ruhr, Kenntnis habe, sehe ich es als meine Aufgabe an, diesen Strafantrag zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

(Friedrich-Wilhelm Lemke)

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