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Altenheim Kuhlendahl

Ostergeschenk: Kuhlendahl bleibt unser, wenigstens teilweise!

Donnerstag, 04. April 2013

Der Verkauf des frisch sanierten Altenheims Kuhlendahl (85 Plätze) an den MWB mit langfristiger Zurückmietung wird nun doch nicht getätigt, weil u.a. weil der LVR seine Zustimmung verweigerte. Die MBI hatten bereits beim Beschluss im Okt. 12 dieses “sale and lease back” als gefährliche Umwegfinanzierung abgelehnt. Nun wird als “kleine Lösung” noch der Verkauf des Restgeländes für u.a. den Bau der KiTa “Villa Kunterbunt” an den MWB angestrebt. Man wird sehen und ggfs. weiter staunen dürfen.

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Ratssitzung in Mülheim, ein erschreckendes Armutszeugnis

Samstag, 09. März 2013

Die Ratssitzung Anfang März 13 war wieder einmal eher beschämend und ein Armutszeugnis für die schwer angeschlagene Mölmsche Demokratie. Die peinliche Diskussion um den VHS-Abriss soll nicht beendet werden, das Altenheim Kuhlendahl ist noch nicht wirklich an den MWB verkauft, da beschloss der Rat bereits die langfristige Anmietung einer KiTa auf dem Gelände, wofür der MWB dann noch die nicht sanierten Altenwohnungen abreißen soll.

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Umwegfinanzierung Verkauf Altenheim Kuhlendahl an MWB mit KiTa-Bau und Rückanmietung

Donnerstag, 11. Oktober 2012

Am 4.10.12 beschloss der Rat gegen die Stimmen von MBI, Grünen und WirLinke, das städtische Altersheim Kuhlendahl nebst Grundstück an den MWB zu veräußern und den für mind. 10 Mio. € frisch modernisierten Teil auf 25 Jahre zurückzumieten. „Sale and lease back“ heißt diese Privatisierungsart, verwandt mit dem berüchtigten Crossborder-Leasing. Nun soll zusätzlich das nicht sanierte rückwärtige Altenheim abgerissen, durch eine KiTa ersetzt und ebenfalls von der Stadt vom MWB langfristig angemietet werden. Der Verkauf des Altenheim scheiterte im März am Veto des LVR! Hätte man doch auf die MBI gehört …

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Strafantrag gegen ex-Geschäftsführer Mühlenbeck

Mittwoch, 23. November 2011

Der Umbau von Haus Kuhlendahl dauert länger und kostet Mio. mehr. Schlamperei oder Korruption? Der Geschäftsführer wurde versetzt. Er hatte alle Daten vom Dienst-Laptop gelöscht. Deshalb Strafanzeige des MBI-Mitglieds im Aufsichtsrat der Sozialholding

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