Am 30. März lag mit Ferienbeginn(!) die Wahlbenachrichtigung in den Mülheimer Briefkästen zusammen mit dem offiziellen Informationsblatt für den Bürgerentscheid am 22. April zu Erhalt oder Schließung der Hauptschule Bruchstraße. Zu der Frage
“Soll die weiterführende Schule (GHS an der Bruchstr.) in Mülheim Eppinghofen auf Dauer erhalten bleiben?”
konnten die Bürger/innen Ja oder Nein ankreuzen. Da ca. 13% der Wahlberechtigten (über 17000) mit Ja abstimmten und weniger mit Nein (über 10.000), war der Entscheid erfolgreich und die Hauptschule darf zumindest in den nächsten 2 Jahren nicht geschlossen werden. Diese lange diskutierte Frage wurde damit endlich durch das Bürgervotum vorerst entschieden! Damit muss auch die Zukunft des Standorts Bruchstr. und damit der Schulentwicklungsplan neu aufgerollt werden. Mehr auch in xtranews vom 23.4.12: „Mülheim, die gerettete Hauptschule und der Schulfrieden oder: Das große Ablenkungsmanöver!?“ hier
NRZ-Mülheim von Sa., dem 14. April: „Die SPD und der gute Weg“ über den Wahlkampfstart von Frau Kraft am gleichen Tag in ihrer Heimatstadt Mülheim, letzter Abschnitt: „Und eine andere Wahl hat Kraft schon getroffen. Beim Bürgerentscheid am nächsten Sonntag, für den sie wie 130.000 weitere Mülheimer wahlberechtigt ist, stimmt sie für den Erhalt des Schulstandorts Eppinghofen. „Was denn sonst“?“ Soweit die NRZ
Aha, die NRW-Ministerpräsidentin stimmt also für etwas, was nicht zur Abstimmung steht? Da GHS in der Fragestellung (s.o.) bekanntlich GemeinschaftsHauptSchule bedeutet, konnte man/frau logischerweise nur für oder gegen den dauerhaften Erhalt dieser Hauptschule stimmen, sonst für oder gegen nichts!
Der Erhalt des Schulstandorts Eppinghofen als solcher ist zudem überhaupt nicht gefährdet (u.a. GS Zunftmeisterstr. und GS Dichterviertel) und dass die Ministerpräsidentin, die gerade erst die Hauptschule als verbindliche Schulform aus der Landesverfassung hat streichen lassen, unbedingt für den dauerhaften Erhalt einer Hauptschule mit ganz wenigen Anmeldungen (zuletzt 15) stimmen könnte, ist wenig wahrscheinlich.
Genauso unwahrscheinlich ist es, dass sie als Mülheimerin nicht weiß, um was es geht, wo etwa die Bruchstr. liegt oder was der Unterschied zwischen GHS und Gesamtschule o.ä. bedeutet.
Ebenso muss sie wissen, dass ein Bürgerentscheid absolute Bindewirkung besitzt, denn ihre Regierung hat nach langer ausführlicher Beratung gerade erst die Bedingungen für Bürgerentscheide deutlich verbessert. Gut so, dennoch gilt auch für sie dabei nur das, was auch abgestimmt wird.
Nun ist gerade Frau Kraft zur Zeit der leuchtende Stern am Politikhimmel: klug, glaubwürdig, heimat- und erdverbunden, kurzum sympathisch nicht nur in Talkshows. Was aber hat sie dazu gebracht, zum Bürgerentscheid in Mülheim eine solche Aussage zu tätigen?
Konnte sie sich bei all ihren Terminen überhaupt nicht genauer mit der Fragestellung befassen, so dass auch sie auf die Irreführung der Hauptschulbefürworter, insbesondere von den Genossen ihres heimatlichen Ortsvereins, hereinfiel?
Auch die münzen die Fragestellung nämlich einfach um, wohlwissend, dass die Hauptschule Bruchstr. ohnehin keine dauerhafte Zukunft hat! Deshalb wird so getan, als ginge es garnicht um die Hauptschule, obwohl doch genau die sich seit eineinhalb Jahren mit vielen Aktionen bis hin zu Karnevalswagen vehement gegen ihre Schließung wehrt, was ja auch ihr gutes Recht ist. Auf den Unmengen von Wahlplakaten, die alle Mülheimer Straßen an fast jeder Laterne schmücken, steht ja auch nicht zufällig: „Gemeinschaftshauptschule Bruchstr. – Nehmt uns unsere Schule nicht weg!“ Aus ihrem Dienstwagen heraus, wird Frau Kraft das wohl nicht lesen gekonnt haben. Doch egal:
Also: Am 22.4. ging es um den „Erhalt auf Dauer“ einzig von der Hauptschule, wofür Lehrer und Schüler sich auch mächtig ins Zeug gelegt hatten. Wer aber glaubt, beim Bürgerentscheid über die Zukunft einer wie auch immer gearteten weiterführenden Schule in Eppinghofen zu entscheiden, der irrte.
Da der Bürgerentscheid erfolgreich wäre, muss erst einmal die HS für mind. 2 Jahre erhalten werden und dafür die Gebäude saniert werden. Mehr nicht, aber auch nicht weniger. Ob die HS „auf Dauer“ erhalten werden kann, wie im Bürgerentscheid gefordert, ist sehr, sehr fraglich, da Hauptschulen landesweit und besonders im Ruhrgebiet von den Eltern nicht mehr nachgefragt werden, spätestens seit die Grundschulempfehlung nicht mehr verpflichtend ist!
Ob nach dem fast zwangsläufigen Aus auch für die HS Bruchstraße an dem Standort irgendeine andere weiterführende Schule in der gesamten Mülheimer Schullandschaft bei insgesamt zurückgehenden Schülerzahlen überhaupt Sinn machen kann und würde, bleibt auch nach dem Bürgerentscheid höchst fraglich. Bisher hat auch niemand ein gangbares Konzept vorlegen können. Die Befürworter sagten dazu in ihrem Flugblatt: „ Hauptschulen werden sich durch die neue Gesetzeslage schon bald weiterentwickeln zu Sekundarschulen, Profilschulen und anderen Formen.“ Die Linken der verschiedenen Schattierungen propagieren eine Gesamtschule an der Bruchstr. und die SPD machte klugerweise keinen Vorschlag. Kurzum: Nichts ist auch nur ansatzweise geklärt oder erkennbar.
Zusammengefasst:
Wenn man voraussetzt, dass Frau Kraft als Ortskundige bei ihrer Aussage nicht „den“ Schulstandort Eppinghofen meinte, sondern nur den für eine weiterführende Schule selbst am Rande von Eppinghofen, nämlich an der Bruchstr. , so muss man feststellen:
Die 1. Bürgerin des Landes NRW hat behauptet, sie stimme für einen Schulstandort („auf Dauer“), von dem auch sie nicht wissen kann, ob es dafür demnächst überhaupt noch Schüler gibt. „Was denn sonst?“ sagte sie der NRZ. Antwort müsste sein: Liebe Hannelore, erst anschauen, um was es überhaupt geht, dann urteilen oder abstimmen!
„Lassen Sie sich von Politikern keinen Sand in die Augen streuen!“ fordern die Befürworter der HS Bruchstr. in fetten Lettern in ihrem Flugblatt. Im Falle unserer Ministerpräsidentin gilt das leider im umgekehrten Fall: „Frau Politikerin Kraft, lassen Sie sich keinen Sand in die Augen streuen!“ Von wem auch immer.
Wenn aber selbst Frau Kraft bei diesem Bürgerentscheid voll irregeführt werden konnte, für was sie denn abstimmt, wie ist es erst dem/der durchschnittlichen Mülheimer/in ergangen?
Übrigens: Wenn es den Initiatoren des Bürgerbegehrens nicht um die Hauptschule, sondern um eine weiterführenden Schule, welche Schulform auch immer, am Standort Bruchstr. gegangen wäre, hätten sie einen vorbeugenden Bürgerentscheid mit entsprechender Fragestellung gemacht und nicht Unterschriften für den Erhalt der HS gesammelt!
Die Fragestellung hätte z.B. so o.ä. lauten können: Soll die HS Bruchstr. saniert und auf Dauer in eine Sekundar- oder Gesamtschule umgewandelt werden? Nur: Dabei hätten die Befürworter sich den Fragen nach der zukünftigen Schulform und den Kosten für Sanierung und Umbau auch stellen müssen!
Am sinnvollsten aber wäre ein Bürgerentscheid etwa zu dieser Frage nach dem Ende von Frau Mühlenfelds „Zukunftsschule“ gewesen. Doch da wollte die SPD nicht, sie wusste wohl ganz genau warum.
Während der „Wahlkampf“ zum Bürgerentscheid von Seiten der Befürworter mit großem Materialaufwand und vornehmlich Stimmungsmache betrieben wurde, plakatierte die SPD bereits für die NRW-Wahl das Plakat rechts. Nur: In Mülheim herrscht aber alles andere als Schulfrieden. Da wurden Schüler umgemeldet, um für die HS Bruchstr. über die magische Zahl 18 zu gelangen. Da wurden Zuweisungen genau dorthin getätigt, die sich wieder in Luft auflösten. Da wurde geworben mit einer irreführenden Fragestellung, als ginge es nicht um die ohnehin untergehende Hauptschule, sondern um den Stadtteil, an dessen Rand die Schule liegt. Viel böses Blut wurde erzeugt in einer Unsachlichkeit, wie halt Parteiengezänk im Wahlkampf üblich ist.
Es wird sicher lange dauern, den Schulfrieden in Mülheim wiederherzustellen, auch zwischen den Schulen.
Mehr zum Bürgerentscheid
- Xtranews vom 23.4.12: „„Mülheim, die gerettete Hauptschule und der Schulfrieden oder: Das große Ablenkungsmanöver!?“ hier
- Alle Stellungnahmen im offiziellen Informationsblatt zum Bürgerentscheid am 22. April, nachzulesen als pdf-Datei (1,6 MB)
- Mehr zum Bürgerentscheid am 22.4. 12 auch hier
- Gemeinsames Flugblatt von CDU, MBI, FDP und Grünen gegen den Erhalt der HS Bruchstr. als pdf-Datei (767 KB)
- MBI-Faltblatt 4/12: “Bürgerentscheid zu Erhalt oder Schließung Hauptschule Bruchstr. als Ablenkungsmanöver?” als pdf-Datei (281 KB)
- Und wenn der Entscheid erfolgreich ist? Was dann? Mehr dazu hier
Man muss wirklich staunen, wie in den Stellungnahmen der Ja-Befürworter die Fragestellung z.T. eigenmächtig in eine ganz andere Fragestellung umgemünzt wird:
Die Initiatoren selbst, u.a. Pfarrer Kämpgen, sprechen in ihrer Stellungnahme im städt. Infor-mationsblatt nur davon, „sich für den Schulstandort Eppinghofen einzusetzen“ und mit Ja zu stimmen, ebenso WirLinke, die auffordern: „Am 22. April Ja zum Schulstandort Eppinghofen“. Genauso die Stadtverordnete Rosinski (Linke).
Die SPD vermeidet das Wort Hauptschule und fordert: „Eppinghofen darf nicht „Bildungsfreie Zone“ werden! Die weiterführende Schule an der Bruchstraße muss erhalten bleiben. Deshalb ……Ja!“ Ebenso vermeidet die OB in ihrer separaten Stellungnahme das Wort Hauptschule, genau wie ihre SPD und auch sie empfiehlt das Ja.
Dabei ist die Fragestellung wirklich eindeutig. Die Bürger sollen entscheiden, ob die weiterführende Schule in Eppinghofen, nämlich die Hauptschule, die in Eppinghofen auch als einzige dort existiert, auf Dauer erhalten werden soll oder nicht.
Es geht eindeutig nicht um den Schulstandort Eppinghofen, denn die Grundschulen Zunftmeisterstr. und Bruchstr. sollen überhaupt nicht geschlossen werden. Es geht auch nicht um irgendeine weiterführende Schule, sondern um die Hauptschule.
Wenn es um eine Sekundar- oder Gesamtschule an der Bruchstr. ginge, wie suggeriert werden soll, müssten auch die zugehörigen Folgeprobleme oder Fragen mit diskutiert werden, d.h.
- Von welchen anderen Schulen sollen die Schüler kommen, denn mit 16 oder weniger Anmeldungen zur Hauptschule kann und darf man weder eine Sekundar-, noch eine Gesamtschule aufmachen!?
- Was würde es denn kosten, an der Bruchstr. eine andere Schulform zu eröffnen? Die 6 Mio. für Sanierung reichen dafür bei weitem nicht. Gesamtschulen z.B. müssen mindestens 4-zügig sein!
Da auch diese zentralen Fragen bisher nicht in der Diskussion waren und sind, ist es unredlich, die Fragestellung des Bürgerentscheids einfach umzumünzen, mal unabhängig davon, dass bei einem Bürgerentscheid grundsätzlich nur das entschieden werden darf, was auch als Frage zur Abstimmung steht!
Auch die Befürworter der HS Bruchstraße scheinen zu wissen, dass diese zweitletzte Hauptschule genauso wie viele andere HS vielerorts in NRW nicht überlebensfähig ist!
Ganz dick tragen die Befürworter der HS Bruchstraße aber in ihrem Flugblatt auf, nachzulesen als pdf-Datei (678 KB). Dieses Faltblatt des sog. „Bündnis für Bildung“ (BfB) ist eine Zumutung, umso mehr, weil der v.i.S.d.P. auch noch Pfarrer ist, nämlich Helmut Kämgken, einer der 3 Initiatoren des Bürgerbegehrens.
Das BfB-Flugblatt erhebt massive Vorwürfen gegen „die Politiker“, die den Leuten „Sand in die Augen streuen“ oder „die Großen“, die Kinder „ins Abseits gestoßen“ oder „Versprechen gebrochen“ uswusf.
Das Flugblatt behauptet in groß auf der Titelseite: „Bürgerentscheid für den Erhalt einer weiterführenden Schule in Eppinghofen“, während die Abstimmung am 22.4. zur Frage „Soll die weiterführende Schule (GHS an der Bruchstr.) in Mülheim Eppinghofen auf Dauer erhalten bleiben?“ von den Mülheimer Bürger/innen ein Ja oder ein Nein dazu, und zu sonst nichts, beim Bürgerentscheid erfahren will! (mehr s.o.). Der Vorwurf des „Sand in die Augen streuen“ fällt damit schnell voll und ganz auf das BfB zurück!
Oder: Unter der Überschrift „Wo bleibt die Gerechtigkeit?“ steht u.a. folgendes:
„ – da beschloss der Stadtrat, die früher für Renovierungen der Gebäude an der Bruchstraße eingesparten und zurückgelegten Gelder anderen Schulen zur Verfügung zu stellen. Prompt behaupteten CDU, FDP, GRÜNE und MBI, die Gelder seien gar nicht mehr da und die Initiatoren des Bürgerbegehrens wollten sie nun anderen Schulen wegnehmen.
So seien die Bürger getäuscht worden und das Bürgerbegehren sei deshalb nicht rechtmäßig. Da vernünftige Gespräche nicht möglich waren, haben wir vor dem Verwaltungsgericht geklagt und Recht bekommen.
Die Vorwürfe von CDU, FDP, GRÜNEN und MBI erwiesen sich als haltlos und der Stadtrat wurde vom Gericht angewiesen, das Bürgerbegehren für rechtmäßig zu erklären. Trotzdem wird wieder versucht, die Bürger in Konkurrenz gegeneinander aufzubringen.“
Dadurch werden etwa die MBI regelrecht diffamiert und verunglimpft. Deshalb zur Richtigstellung und Gedächtnisauffrischung:
Seit Beginn der Unterschriftensammlung durch das BfB haben die MBI bei jeder sich ergebenden Gelegenheit und auch in der Presse deutlich gemacht, dass die MBI bei ausreichend Unterschriften das Bürgerbegehren für zulässig anerkennen und entsprechend stimmen würden.
In der Ratssitzung am 6.10.11 beantragten die MBI außerdem u.a.: „Bei Bürgerentscheiden wird die gleiche Anzahl von Wahllokalen zur Verfügung gestellt wie bei Kommunalwahlen.“ Dieser Antrag wurde mit Mehrheit angenommen. Damit haben wir auch dem BfB-Bürgerbegehren bessere Bedingungen verschafft.
In der Ratssitzung am 15.12.11 hatte die Verwaltung in der Vorlage V 11/0957-01 empfohlen, das Bürgerbegehren wegen nicht ausreichendem Kostendeckungsvorschlag (nach den bis 21.12.11 geltenden Bestimmungen) als unzulässig abzulehnen. Die MBI haben dies gänzlich anders bewertet und sich massiv dafür eingesetzt, das Bürgerbegehren als zulässig abzustimmen, um möglichst bald den zugehörigen Entscheid zu ermöglichen. Die MBI haben zudem dem BfB-Sprecher R. Grohsmann Rederecht in der Ratssitzung verschafft.
Leider enthielt sich die SPD, welche das BfB ansonsten immer intensivst unterstützt, der Stimme, so dass mit den Stimmen von CDU und FDP eine Mehrheit für die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens stimmte.
Gemeinsam mit der SPD beantragten die MBI danach am 15.12. erfolgreich eine Ratssondersitzung, um einen Ratsbürgerentscheid für das BfB-Anliegen zu ermöglichen.
Die Initiatoren reichten wenig später Klage ein.
Am 16. Jan. fand die o.g. Ratssondersitzung statt, auf der die vorgeschriebene Zweidrittelmehrheit für den Ratsbürgerentscheid aber leider verfehlt wurde.
Am 21.1.12 entschied das Verwaltungsgericht, dass das Bürgerbegehren zulässig sei. Die MBI sprachen sich sofort auch öffentlich dafür aus, dagegen keine Berufung einzulegen, um schnellstmöglich einen Bürgerentscheid zu ermöglichen.
Wegen der Osterferien beantragten die MBI gemeinsam mit der SPD, den Bürgerentscheid am 25. März durchzuführen. Bei der erneuten Ratssondersitzung am 1. Feb. war dieser Termin leider nicht mehr umsetzbar, so dass der 22.4. festgelegt wurde, nachdem der Rat sich mehrheitlich und mit 6 der 7 MBI-Stimmen dem Bürgerbegehren nicht angeschlossen hatte (bei den MBI gibt es bekanntlich keinen Fraktionszwang).
Wie die Aufzählung zeigt, haben die MBI viele Aktivitäten unternommen, um das BfB-Bürgerbegehren auch in einen Entscheid münden zu lassen und das auch noch mit verbesserten Möglichkeiten. Die MBI sind zwar, was die Frage von Schließung oder Erhalt der Hauptschule betrifft, anderer Meinung als das BfB, dennoch haben die MBI sich für das BfB eingesetzt, um die Bevölkerung entscheiden zu lassen, was schließlich die Zielsetzung der Unterschriftensammlung war.
Die MBI haben dementsprechend auch nie behauptet, das BfB habe die Bürger getäuscht. Mit den MBI waren zudem „vernünftige Gespräche“ jederzeit möglich und haben auch stattgefunden, nur dass die MBI bei der gegebenen Faktenlage mit großer Mehrheit die Forderung des BfB nicht übernehmen konnten. Das ist schließlich nicht „unvernünftig“, sondern sollte in einer Demokratie mit Meinungsfreiheit normal sein dürfen bzw. müssen. Im Übrigen hat das BfB auch nicht gerichtlich geklagt wegen der „nicht möglichen vernünftigen Gespräche“, sondern wegen der vom Rat mehrheitlich bei SPD-Enthaltung abgelehnten Zulässigkeit des BB, was die MBI bekanntlich ohne Wenn und Aber anders vertreten haben.
Von daher ist es infam zu behaupten, das BfB hätte gerichtlich Recht bekommen, womit die Vorwürfe u.a. der MBI sich als haltlos erwiesen hätten. Die MBI haben dem BfB nie Vorwürfe gemacht, im Gegenteil (s.o.). Das Flugblatt behauptet ferner, es hätte zudem die Anweisung des Gerichts bedurft, so dass der Stadtrat und damit auch die MBI das Bürgerbegehren für rechtmäßig hätten erklären müssen. Auch das ist nachweislich falsch (s.o.).
Das BfB-Flugblatt attackiert bei allen seinen massiven Vorwürfen immer „ein Bündnis aus CDU, FDP, GRÜNEN und MBI“ als solches, ohne Differenzierung oder Berücksichtigung der realen Abläufe und Vorgänge! Auch bei bösen Vorwürfen wie „Trotzdem wird wieder versucht, die Bürger in Konkurrenz gegeneinander aufzubringen“ muss jede/r Leser/in des Flugblatts auch die MBI damit assoziieren.
Ebenso ist die Überschrift „Versprechen gebrochen“ ein schwerwiegender Vorwurf. Die MBI haben aber bekanntlich weder Eppinghofen noch sonst irgendwem eine „Zukunftsschule“ o.ä. versprochen. Im Gegenteil, die MBI haben bereits bei den ersten Plänen dazu von Hochtief das gesamte Konzept als unausgegoren abgelehnt. Auch als Frau Mühlenfeld nach dem Ausstieg von Hochtief die ehrgeizigen Neubaupläne kosten- und personalintensiv über Jahre weiterplante, haben die MBI dies immer abgelehnt, weil nicht einmal die Schulform geklärt werden konnte. Auch die zweistelligen Millionensummen von erhofften Fördergeldern waren nicht realisierbar. Wenn also die Schule sowie verschiedene Verbände und Vereine sich Hoffnungen gemacht hatten, so basierten dieser auf dem blinden und recht naiven Vertrauen in eine windige Luftnummer.
Es ist auch empörend, dass auch den MBI in dem Flugblatt „destruktive Machtspiele“ vorgeworfen werden, nur weil die zurückgehenden Anmeldungen für Hauptschulen keinen Bedarf für 2 Hauptschulen in Mülheim mehr hergeben, und die MBI in Verantwortung für die gesamte Stadt die Hauptschulschließung mit beschloss.
Die MBI haben zudem weder versucht, im Zusammenhang mit der HS Bruchstr. Bürger gegeneinander aufzubringen, noch haben sie für die Schließung der Hauptschule gestimmt, nur um etwa der SPD eins auszuwischen o.ä..
Das BfB kann in seinen Flugbättern jederzeit die durchaus berechtigten Argumente für den Erhalt dieser zweitletzten Mülheimer Hauptschule darlegen, das Anbringen von Gegenpositionen muss aber genauso legitim sein.
Es sollten keine erlaubten Mittel sein, jedem mit anderer Meinung unabhängig selbst von realen Gegebenheiten nur böse Absichten, Lug und Betrug vorzuwerfen. Genau das aber macht das BfB-Flugblatt, leider!
Das gesamte Flugblatt erinnert an reine Stimmungsmache wie im Wahlkampf von Parteien zu Zeiten etwa eines F.J. Strauß. Die Frage von Erhalt oder Schließung der Hauptschule ist aber weder eine Frage von „Freiheit oder Sozialismus“, noch von „Gut oder Böse“, noch ….
P.S.: Am Schluss des BfB Flugblatts fordert dieses über dem großen Ja mit Kreuz daneben auf zu „.. und protestieren Sie mit uns gegen die ungerechte Verteilung von Steuergeldern“
Unterhalb des Ja steht dann „Lassen Sie sich von Politikern keinen Sand in die Augen streuen! Für Schulsanierung stehen weit mehr Gelder zur Verfügung als nur die 8,4 Mill. des Bildungsentwicklungsplans!“
Wer ist nicht gegen ungerechte Verteilung von Steuergeldern, doch erschließt sich nicht, warum deshalb bei diesem Bürgerentscheid ein Ja angekreuzt werden sollte. Und die Haushaltsstelle des Katastrophenhaushalts der Stadt Mülheim, wo die „weit mehr Gelder“ sind, sollten das BfB der Öffentlichkeit mal aufzeigen!