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Ein erschreckend bauwütiger, rücksichtsloser Bauausschuss

„Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr merken, dass man Geld nicht essen kann.“ (Weissagung der Cree-Indianer, wahrscheinlich gemeint für Mülheimer Planungspolitiker)

Am 20.11.2012 war Planungsausschuss der Stadt Mülheim u.a. mit 3 heiklen Bebauungsplänen:

  1. “Honigsberger Straße / Fünter Weg – U 17″ Satzungsbeschluss, WAZ-Bericht hier
  2. Bebauungsplan “Tilsiter Straße/Haustadtsfeld – G 14″ Auslegungsbeschluss und
  3. Bebauungsplan “Schlippenweg/Zeppelinstraße – G 15″ Einleitungsbeschluss, WAZ-Bericht hier

Alle 3 Punkte wurden gnadenlos von SPCDFDU abgenickt. Mehr auch in „Mölmsche Bauwut soll neue zerstörerische Blüten treiben!“ Mehr auch in

  • MBI-Flugblatt Nov. 12: “Keine weitere Zerstörung der freien Landschaft in Holthausen! Nicht an Tilsiter Str./Oppspring und auch nicht am Schlippenweg! als pdf-Datei (1,6 MB)

Zu 1.) Es war erschreckend zu sehen, wie beim U 17 das Problem möglicher Notwendigkeit von Enteignung Verwaltung und Ausschussmitglieder nicht interessierte, genausowenig, wie die Bürgervorschläge bei der Offenlegung, Enteignungen durch relativ geringfügige Änderungen des B-Plans überflüssig zu machen, nicht ernsthaft untersucht wurden. Dann hätte der MWB auf das ein oder andere Häuschen verzichten müssen und das war und ist nicht gewollt. In der Print-WAZ war ein Zitat des MBI-Sprechers L. Reinhard zu den drohenden Enteignungen zu lesen: „Man kann Heimat nicht durch Geld ersetzen“. Dem ist wenig hinzuzufügen

  • Mehr zum U 17 auch in „U 17 – Fünterweg/Honigsberger Str. vom OVG aufgehoben und im Schnellverfahren heilbar?“ hier

Zu 2.+3.) konnte keines der vielen schwergewichtigen Argumente gegen das geplante Bauen im Außenbereich (=der freien Landschaft) auch nur ein einziges Ausschussmittglied zum Nach- geschweige denn Umdenken bewegen. Weder die Innenstadtdurchlüftung, noch die nicht wirklich geklärte Entwässerung auch wegen des bereits überlasteten Rumbachkanals, noch die Zerstörung bzw. Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, noch das beliebte Naherholungsgebiet am Schlippenweg, noch die bereits jetzt unzureichende Infrastruktur in Holthausen nach den vielen Neubürgern insbesondere durch die Bebauung des ex-Kasernengeländes, auch nicht das geänderte BauGesetzbuch mit den neuen ökologischen Zielsetzungen und schon überhaupt nicht die Empfehlungen des Städtetages zu Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, welche beide B-Pläne ausschließen müssten, würde man sie ernst nehmen! Genauso wie der offiziell gültige städtische Klimabericht, der eindeutig eine Bebauung beider Gebiete zum Schutz der Innenstadtbelüftung ausschließt, mit dem vom Investor bezahlten Gegengutachten einfach über Bord geworfen wird. Das von der BI „Frische Luft für Mülheim“ selbst in Auftrag gegebene Gutachten, dass dieses Gefälligkeitsgutachten eindeutig widerlegt, war ebenso nicht einmal der Rede wert. Auch die 319 Seiten mit Bürgereingaben und deren stereotype Beantwortung erschrecken, weil nichts, aber auch garnichts ernst genommen wurde. Besonders abstossend ist dann noch, dass auch noch die Grenzen des B-Plans erweitert wurden „aus beitragsrechtlichen Gründen“. Trotz mehrfacher MBI-Nachfrage wollte die Verwaltung nicht genau darlegen, was das bedeutet. Dennoch ist klar, dass damit heutige Anwohner von Tilsiter Str., Waldsaum und Teilen des Oppspring zu Erschließungskosten ebenfalls mit heran gezogen werden. Vor Jahren hatte Schulten-Baumer öffentlich behauptet, auf die Anlieger kämen keine solche Kosten (für Straßenbau und Entwässerung) zu. Nun wurde das im B-Plan einfach zu seinen Gunsten geändert, indem die Grenzen verschoben wurden. Das nennt man wie? Genau!!!!! Mehr auch in

  • Okt. 12: „Keine weitere Verschlechterung Stadtklima durch Bebauung des Ackers Tilsiter Str./Oppspring“ hier
  • Okt. 12: „Blockierte Rumbachsanierung müsste von Rechts wegen die Bebauung Tilsiter Str. auf Eis legen!“ hier

Außerdem wurde der Baubeschluss zu “Ruhrbania-Baulos 3, mit Abriss der Hochstr. Tourainer Ring und Ausbau des Klöttschen in 2-Richtungsverkehr., beschlossen. Dem stimmten neben der Ruhrbania-Koalition SPCDFU auch die Grünen zu! Unabhängig von den nächsten verballerten Millionen, die die vermurkste Verkehrsführung nicht verbessern werden, ist das Problem Klöttschen nicht dadurch zu verbessern, indem man noch mehr Verkehr durch die enge Straße leitet. Dass die angeschlagene Innenstadt sich bei einer erneuten jahrelangen Großbaustelle auf einer ihrer Hauptverkehrachsen kaum wird erholen können, interessiert genausowenig. Schlimm.

Dann war da noch die MBI-Anfrage zum Sachstand des Bauvorhabens „Ruhr 12.0“ auf Ruhrbania-Baufeld 2 (u.a. Büchereigelände), u.a. zu Ausnahmegenehmigungen für 1 Stockwerk mehr usw.. Laut Aussage des Bauträgers sollen die Arbeiten nun im April beginnen. Alle Bäume seien bereits gefällt worden. 15 Bäume sollen angeblich verbleiben. Zu den Ausnahmegenehmigungen und Änderungen des B-Plans, z.B. von 4 auf 5 Vollstockwerke, weigerte sich die Verwaltung etwas zu sagen, das ginge nur nichtöffentlich, weil Baugenehmigung. Auch auf die MBI-Nachfrage:
„Da der Verkaufspreis der ehemals städt. Gelände laut B-Plan auf 4 Stockwerke bezogen war, müsste sich bei Aufstockung um 1 Stockwerk der Grundstückspreis doch ändern, d.h. erhöhen. Musste Kondor Wessels einen Nachschlag für die B-Plan-Änderung bezahlen? Ist dies bei Baufeld 2 ggfs. vorgesehen?“
gab es keine Antwort.
Es ist schon mehr als bedenklich, wenn erst ein B-Plan mit großer Öffentlichkeitsbeteiligung aufgestellt wird, dessen Festsetzungen dann per Änderungsantrag im Bauantrag in wesentlichen Punkten aber verändert werden und das dann auch noch nichtöffentlich. Das war bei dem Wegfall der Tiefgarage für den Stadtbadumbau zu Luxuswohnungen so und das ist bei Anzahl der Geschosse und Nutzungsmöglichkeiten in den Baufeldern 1 (Kondor Wessels) und Baufeld 2 (MWB, Hoffmeister u.a.) so. Der rechtskräftige B-Plan wird so zur willkürlichen Verhandlungsmasse und die gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung wird zur totalen Farce. Von der Ausplünderung der öffentlichen Kassen für die Zerstörung und Ersatzbeschaffung intakter Infrastruktur (Rathausneubau, Stadtbadanbau, Bücherei, Entwidmung Ruhrstr. und Zerstörung des Gartendenkmals) ganz zu schweigen, ebenso zu den vielen Millionen für eine unausgegorene Verkehrsführung, die alleine für die Herausnahme der Ruhrstr. aus dem Netz vergeudet wurden.

Zusammengefasst: Mit Brachialgewalt und ohne Beachtung der eigentlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht wurde gnadenlos durchgezogen, was im Bundestagswahlkampf nächstes Jahr oder zur Kommunalwahl in 2014 unangenehm werden könnte, zumindest für die Beton- und Ruhrbaniaparteien. Das ist erschreckend und schadet der ohnehin angeschlagenen Demokratie deutlich.

Mehr zur Mölmschen Bauwut im Harakiri-Stil

  • Juli 11: “Unsere Stadt wird zugemauert” – Mölmsche Beton- und Filzpolitik hier
  • Juni 11: Heikler B-Plan Kuhlendahl hier
  • Mai 11: Aus für zerstörerischen B-Plan Menden – endlich! hier
  • Feb. 11: MBI beantragen: Baupolitik umorientieren hier
  • Feb. 11: Mülheim, die Klimastadt mit heißer Luft? hier
  • Juni 10: Die zerstörerische Mölmsche Bauwut ist Harakiri! hier