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Kein vorzeitiger Amtsverzicht der Demokratie wegen? Sonnenkönigin Dagmar Mühlenfeld?

MBI begrüßen die Wieder-Zusammenlegung von OB- und Kommunalwahlen möglichst bereits 2014. Wenn Frau Mühlenfeld das nicht will, kann man sie leider nicht zwingen, auch wenn es noch so sinnvoll wäre!
Wenn es um den/die eigenen Posten geht, spielen anscheinend auch Wahlversprechen der eigenen Landespartei keine Rolle, oder?

WAZ-Überschrift vom 6.2.13: „Vorzeitiger Amtsverzicht für die OB kein Thema.“ Worum geht es, denn anders als in Duisburg letztes Jahr hat in Mülheim niemand Frau Mühlenfeld aufgefordert, abzudanken, geschweige denn dass wie bei Sauerland in der Nachbarstadt gar ein Bürgerentscheid dazu angestrebt worden wäre. Dabei gäbe es sicher Gründe genug bei dem riesigen Scherbenhaufen, der seit ihrem Amtsantritt im Frühjahr 2003 in der Ruhrstadt entstand, ob Ruhrbania, Haushaltskatastrophe oder/und …………… In Dortmund hat das Verschweigen von Millionenlöchern im Haushalt vor den letzten Kommunalwahlen Neuwahlen notwendig gemacht wegen „Wahlbetrugs“, in Mülheim passierte zwar das gleiche, doch keine Konsequenzen …..

Aber zurück zu Frau Mühlenfeld (SPD) und „ihrem“ Amt, auf das sie nicht vorzeitig verzichten will.

Sie wurde Anfang 2003 mit wenig berauschender Wahlbeteiligung gewählt, nachdem der 99 ganz knapp gewählte Baganz (CDU) unter bis heute nicht wirklich geklärten Umständen Ende 2002 mit dem Spruch „Tut mir leid Jungs“ abgängig war. (Radikal-Privatisierer Baganz wurde dann später Staatssekretär in Düsseldorf, nagte also nicht gerade am Hungertuch)

Frau Mühlenfelds Hauptprogrammpunkt 2003 hieß Ruhrbania, das z.T. bereits unter Baganz ersonnen worden war. Daneben wollte sie ganz vehement den Flughafenausbau und den Metrorapid, also 2 Projekte, die ziemlich schnell bereits gescheitert waren, anders als das „Strategieprojekt“ mit dem Kunstnamen, das seit Jahren wie Mehltau über Mülheim hängt, vieles zerstört und alles lähmt.

Bei der Kommunalwahl 2005 brauchte Frau Mühlenfeld nicht anzutreten, weil nach den NRW-Landesbestimmungen zur Einführung der Monospitze 1999 „seltsamerweise“ ein/e nachgewählte/r OB automatisch bis zur übernächsten Wahl im Amt bleibt.

Die schwarz-grüne Landesregierung unter dem selbsternannten „Arbeiterführer“ Rüttgers (CDU) löste 2005 auch wegen des übergroßen NRW-SPD-Filzes die Regierung Steinbrück ab. Von ihren großen Wahlversprechen wie etwa die Reduzierung der RP`s auf 3 mit einem neuen RP Ruhr ließ sie alle liegen. Dafür aber schafften Rüttgers&Co das Widerspruchsrecht für die Bürger ab und setzte durch, OB- und Kommunalwahlen in Zukunft getrennt durchzuführen und die Stichwahlen bei der OB-Wahl abzuschaffen. 2009 sollten beide noch gleichzeitig gewählt, dann der Rat alle 5 Jahre und der/die OB alle 6 Jahre. Die damalige Oppositionsführerin Kraft (SPD) wetterte dagegen, weil so der Weg für „Sonnenkönige“ (bzw. sunqueens) frei gemacht würde. Mehr dazu hier. Bereits damals Ende 2006 fiel Parteifreundin Mühlenfeld ihrer Landesvorsitzenden aus der gleichen Stadt in den Rücken, denn die OB befürwortete damals vehement die Wahlrechtsänderung von CDU/FDP.

Bei den Kommunal- und OB-Wahlen 2009, bereits ohne Stichwahl, konnte Frau Mühlenfeld gegen den CDU-Kandidaten Zowislo leicht gewinnen, war selbiger sicherlich bei seiner Vorgeschichte als Baganz-Adlatus und MST-Chef in Mülheim chancenlos.

Die Landtagswahl 2010 erteilte der Rüttgers-Regierung eine Abfuhr, so dass die Mülheimerin Hannelore Kraft eine erneute rot-grüne Regierung bilden konnte, wenn auch ohne eigene Landtagsmehrheit. Frau Kraft hatte im Wahlkampf immer wieder versprochen, die o.g. Fehlentscheidungen der Vorgängerregierung rückgängig zu machen. Sie führte auch 2011 die Stichwahl bei OB-Wahlen wieder ein zusammen mit der per Bürgerentscheid nun möglichen OB-Abwahl, was neben den Verbesserungen bei Bürgerentscheiden vor Ort durch die Kraft-Regierung eine Stärkung der direkten Demokratie bedeutet, auch wenn die CDU das als „Lex Sauerland“ titulierte. 2012 wurde der Landtag aufgelöst und seit der Wahl im letzten Mai hat Rot-Grün im NRW-Landtag eine satte Mehrheit.

Mühlenfeld vs. Kraft in beider Heimatstadt Mülheim?

Nun war am gestrigen 5.2.13 den Medien zu entnehmen, dass endlich auch das Wahlversprechen der vorletzten Wahl umgesetzt werde, nämlich Kommunal- und OB-Wahl wieder zusammenzulegen.

Das ist „naturgemäß“ nicht ganz so einfach, weil die 2009 gewählten OB`s sich auf 6 Jahre Wahlperiode berufen können. Deshalb wäre juristisch durchsetzbar die gleichzeitige Wahl erst 2020 möglich. Das ist logischerweise nicht besonders toll für die Umsetzung eines Wahlversprechens bzw. die Korrektur einer Fehlentscheidung.

Also legt die Regierung Kraft den OBs nahe, freiwillig 1 Jahr vorher ihre Amtszeit zu beenden, um die gewünschte gleichzeitige Wahl bereits 2014 möglich zu machen. Das macht Sinn, weil anders leider nicht möglich. Die MBI begrüßen das, denn sie haben seit Jahren von der Kraft-Regierung neben der Wiedereinführung des Widerspruchsrechts auch die Wiederzusammenlegung von OB- und Kommunalwahlen gefordert, und zwar beides so schnell wie möglich.

Prompt und als eine/r der ersten OB`s meldete sich die Mülheimer Partei“freundin“ der Ministerpräsidentin und ließ verkünden: „Kein Thema“, sinngemäß „mit mir nicht, basta“ oder „kommt für mich nicht in die Tüte“ o.ä.. Genau das läßt erkennen, was die damalige Oppositionsführerin Kraft mit „Stärkung der Sonnenkönige“ meinte. Wie man bei Frau Mühlenfeld sieht, gilt das durchaus parteiunabhängig für verschiedene lokale „Kings“ oder „Queens“!

Frau Mühlenfeld, die nie ein Wort darüber verlor, dass ihr 2003 trotz normal „nur“ 5jähriger OB-Amtszeit sechseinhalb Jahre „geschenkt“ wurden, ohne sich den Wählern stellen zu müssen, hätte sich durchaus zurückhaltender gegenüber den Vorschlägen der Landesregierung verhalten können, selbst wenn die Ministerpräsidentin nicht aus der gleichen Stadt und der gleichen Partei käme wie sie.

Es ist höchst unwahrscheinlich, dass die OB auch nur von Wenigen vornehmlich deshalb gewählt wurde, weil die Amtszeit ab 2009 aus 6 statt 5 Jahren bestehen sollte. Die meisten wussten es wohl auch kaum. Deshalb würde sie auch kein Versprechen brechen, wenn sie 1 Jahr vorher ihr Amt abgäbe, egal ob sie sich zur Wiederwahl stellen will oder nicht. Der angeschlagenen kommunalen Demokratie hätte ein solcher Akt sicher gutgetan.

Unabhängig von der Frage des vorzeitigen Amtsverzichts der OB`s, um die demokratisch sinnvolle Zusammenlegung von OB und Kommunalwahlen zu ermöglichen, sollte die Landesregierung prüfen, ob mit der zugehörigen Gesetzesänderung nicht auch die Bestimmungen für die Länge der Amtszeit bei Nachwahlen wegen Abgängen oder Todesfällen oder Abwählens geändert werden können. In Köln z.B. verstarb der 99 gewählte OB ziemlich bald nach der Wahl. Der dann gewählte Schramma konnte bis 2009 ohne Neuwahl regieren. Ob das der Stadt Köln gut getan hat, kann man durchaus bezweifeln!

P.S.: Die MBI werden die Landesregierung erneut auch daran erinnern, dass sie bereits 2010 versprochen hat, das Widerspruchsrecht wieder einzuführen. Nach allen Erfahrungen ist es allerhöchste Zeit, das auch endlich zu tun!

Mehr zu der gesamten Thematik

  • MBI-Wahlprüfsteine für die Landtagswahl 2012 hier
  • Dez. 10: Widerspruchsrecht für die Bürger in NRW wieder einführen! hier
  • Mai 10: Forderungen an die neue NRW-Regierung hier
  • Dez. 10: Stärkung der kommunalen Sonnenkönige und Sunqueens durch Schwarz-Grün! hier