Es gibt schwerwiegende städtebauliche Fehler, die irgendwann aber auch korrigiert werden müssen, um sinnvollere Möglichkeiten der Stadtentwicklung nicht auf weitere Zukunft zu blockieren. Ein solches Urururalt-Problem ist der Standort des sog. „Fallwerk Jost“ an der Weseler Str., richtiger des schrottverarbeitenden Betrieben am Rande der Wohnbebauung Hofacker- und Eltener Str. in Mülheim-Speldorf. Mehr auch in
- WAZ 3.6.14: “Politik stellt schon Forderungen zu Jost-Fläche – MBI fordert Korrektur städtebaulicher Fehler für Jost-Areal”. hier
- 31. Mai 14: “Umstrittener Schrottbetrieb zieht zum Hafen um – Mehr als vier Jahrzehnte lang haben Bürger in Speldorf dafür gekämpft, jetzt ist es offenbar soweit: Der emissionsträchtige Schrottbetrieb Jost ist mit der Stadt handelseinig über den Kauf eines Grundstücksdirekt am Hafen. Der komplette Betrieb soll umziehen.“ Der ganze Artikel hier
- 5. Feb. 14: Zum Mehrfachskandal Fallwerk Jost Weseler Str. am Rande der Wohngebiete von Hofacker- und Eltener Str. strahlte Sat 1 jetzt einen Beitrag aus, anzuschauen hier. Der Beitrag aus ZDF Drehscheibe vom 3.2. über das unsägliche Schrottwerk Jost wurde nun in Hallo Deutschland im ZDF wiederholt, nachzuschauen hier.
- 10. Jan. 14: „Ausbau der Schrottschere vom RP gestoppt“ hier
- Aug. 13: „Schrottwerk Weseler Straße am Rande der Wohngebiete mehr als „nur“ ein Umweltskandal 1. Güte?“ hier
- WAZ 24.10.13: „Geduld der Bürger am Ende! Anwohner seit einem Jahr wegen Schrottfirma im Ungewissen“ hier
Fallwerk-Saga, Teil 1:
Die Vielfachproblematik als Folge eines gravierenden Fehlers bei der Standortzulassung eines solchen Werks am Rand der Wohngebiete und im Wasserschutzgebiet
Seit 55 Jahren bearbeitet das Werk nicht nur Schrotte aller Art und Größe (inkl. u.a. Brücken-teilen, Lokomotiven u.ä.) mit unterschiedlichen Methoden und unter freiem Himmel. Es erzeugte seit Anbeginn auch eine weltrekordverdächtige Lawine von Protesten und Beschwerden wegen Höllenlärms, unzumutbaren Erschütterungen und Belastung von Luft und Boden mit Giftstoffen. Fragt man z.B. den vor 10 Jahren altersbedingt bereits pensionierten ehemaligen Jugendamtsleiter (dem sicherlich niemand MBI-Nähe unterstellen wird), so wird er ausführlich berichten, wie schon sein Vater als seinerzeitiger Vorsitzender des Speldorfer Bürgervereins Ende der 50iger Jahre heftig gegen dieses Werk protestierte und Beschwerden verschickte, vergebens wie viele zig-tausende in de folgenden Jahrzehnten bis heute. Dabei hätt es seit Anbeginn bis heute immer Ansatzpunkte für die Behörden von Stadt und Land gegeben, die massiven Beeinträchtigungen von Bevölkerung und Umwelt zumindest deutlich zu reduzieren, so man denn gewollt hätte. Im folgenden einige Beispiele:
Bedenkliche ursprüngliche Genehmigung
Das Schrottwerk Weseler Str. ist das einzige uns bekannte Hammer- oder Fallwerk (=Zertrümmern von Schrott durch Herunterfallen schwerer Eisenkugeln aus großer Höhe) in ganz Deutschland, das am Rande von Wohngebieten zugelassen wurde. Warum gerade in Speldorf, s.u.. Weil dies bedenklich war, gab es auch keine einfache Genehmigung. Nur einer von 2 Falltürmen sollte probehalber betrieben werden und ein Gutachten sollte dann klären, ob und wie dieser weiter arbeiten dürfe und ob ein zweiter zugelassen werde. Das erfuhr die Bürgerinitiative erstmals in den 90er Jahren nach einer Akteneinsicht in die Genehmigungsunterlagen. Das geforderte Gutachten war nicht in den Unterlagen und beide Falltürme arbeiteten von Beginn an bis letztes Jahr unbehelligt von Beschränkungen o.ä.. Die Behörden argumentierten bei jeder Beschwerde mit Bestandsschutz, obwohl der ursprüngliche Bestand in dem Ausmaße alles andere als sauber zustande kam.
Haarsträubende Berechnungen zu den real unzumutbaren Lärmbelästigungen
Das letzte der BI bekannte Lärmgutachten zum Fallwerk Jost wurde Ende der 90er von der damals zuständigen STUA (Staatl. Umweltamt) in Duisburg erstellt. Das kam zum Gesamtergebnis einer zulässigen Lärmbelastung durch folgende Rechenkünste: Das Wohngebiet Hofackerstr. wurde als Mischgebiet bewertet, womit die Grenzwerte deutlich erhöht wurden. Dann wurde bei zugelassener Arbeitszeit des Werks von 6 Uhr morgens bis 9 Uhr abends festgestellt, dass das Werk nur von 7 bis 7 arbeite und entsprechend subtrahierte man vom Dauerpegel den Wert für 3 von 15 nicht genutzten Stunden. Weil das den sog. Dauerlärmpegel immer noch nicht unter den MI-Grenzwert brachte, subtrahierte man weitere 5 dBA wegen „Messungenauigkeit“ zugunsten des Werks dBA sind übrigens logarithmisch, nicht linear, 5 dBA also keine Restgröße!). Damit waren die Grenzwerte unterboten und alles „zulässig“. Dass in den 90ern bereits bekannt war, dass Impulslärm wie z.B. von den Falltürmen nicht wie Dauerlärm behandelt werden darf, berücksichtigte die STUA bei ihrem Lärmgutachten überhaupt nicht.
Auch warum just dieses lärmintensive Werk in dem breit angelegten Lärmminderungsplan der Stadt Mülheim aus 2011 gänzlich ausgespart wurde, konnte bis heute nicht nachvollziehbar begründet werden.
Unerträgliche Erschütterungen über den zulässigen Werten, doch ohne Konsequenzen
Die Erschütterungsmessungen Anfang des neuen Jahrtausends hatten dagegen Werte ergeben, die insgesamt eindeutig über dem Zulässigen lagen. Da der Betrieb sich auf keine Zugeständnisse einließ, eröffnete der RP als nun zuständige Behörde ein Gerichtsverfahren, scheiterte dort aber etwas kläglich, weil anscheinend nicht gründlich genug vorbereitet.
Woanders nicht genehmigt, in Mülheim zugelassen: Bspl. Falltürme
Die Dortmunder schrottverarbeitende RRD (hauptsächlich Tochter des Stahlimperiums von ex-RWE-Chef Großmann) wollte in Dortmund Falltürme errichten auf ihrem Gelände im Hafen neben der skandalträchtigen Envio. Als die Falltürme nicht genehmigt wurden, mietete die RRD die Türme auf dem Jostschen Werk an. RRD war seltsamerweise als Mieter mit von der Partie, als der RP 2011 den Vertrag mit der Fa. Jost (und der RRD!) unterzeichnete zur „Durchführung von Vorsorgemaßnahmen zur Anpassung der Anlage an den Stand der Technik“. 1 Jahr später verabschiedete sich RRD ganz von den Mülheimer Falltürmen, warum auch immer. Diese sind seither vorerst, möglicherweise aber nur vorübergehend stillgelegt.
Woanders nicht genehmigt, in Mülheim auch ohne Genehmigung installiert, Bspl. Schrottschere
Die sehr deutlich leistungsstärkere Schrottschere, um deren Genehmigung es u.a. beim laufenden Verfahren geht, sollte unseres Wissen eigentlich in dem Jostschen Schrottwerk in Herne aufgebaut werden. Nachdem der dort zuständige RP (wahrscheinlich Arnsberg) dies nicht genehmigte, wurde sie 2007 in Mülheim anstelle der kleineren alten aufgestellt, aber ohne eine Genehmigung auch nur zu beantragen. Das Typenschild der alten wurde auf die neue montiert und keiner schien etwas zu bemerken.
Bodenbelastungen im der Wasserschutzzone IIIa: Verharmlost, vertuscht und totgeschwiegen?
Nachdem ca. 1990 die aufgestellten Schilder „Wasserschutzzone“ deutlich machten, dass das Fallwerk Jost eindeutig innerhalb lag, kamen erste Fragen nach Alt- und Neulasten dort auf. Schließllich wurden dort über Jahrzehnte auf unbefestigtem Boden und an der freien Luft Legierungen aller Art mit Schweißen, Brennen, Zerschneiden, Zerdeppern usw. bearbeitet. Erste Bodenproben der ans Werk grenzenden Gärten zeigten deutlich überhöhte Schwermetallbelastungen, weit höher als an der westlich gelegenen Hansastr., was die städt. Behauptung widerlegte, alles käme per Westwind aus Duisburg. Auch in Nutzpflanzen und –tieren wurden überhöhte Werte festgestellt. In Bodenproben vom Werksgelände selbst wurden dann besorgniserregende Belastungen insbesondere von Blei und Cadmium nachgewiesen. Die untere Wasserbehörde versuchte noch, mit Wasserproben und ungeeigneten Schlussfolgerungen das Werk zu entlasten. Doch weder waren die Messstellen dazu richtig ausgewählt, noch waren die Schlussfolgerungen schlüssig oder nachvollziehbar und so verschwand auch dieses untaugliche Gutachten schnell wieder in der Versenkung. Der Rat beschloss 1992 einstimmig, das Werk zu verlagern. Der damalige Speldorfer NRW-Wirtschaftsminister Hombach, nebenbei auch Vorsitzender der SPD Speldorf, verkündete später, er habe zur Verlagerung nur 1 Mio. DM auftreiben können, was nicht ausreiche.
Bei den Kommunalwahlen 94 erlebte die SPD einen Einbruch und die Grünen erzielten in Speldorf mit 14,6% ein Spitzenergebnis, u.a. wegen der Fallwerkproblematik. Bevor sich in Mülheim als erster deutscher Großstadt ein schwarz-grünes Bündnis konstituieren konnte, trat Hombach zusammen mit dem damaligen RP Büssow an die Presse und beide verkündeten, mit 400.000 DM Landesgeldern ein Gutachten für das ganze Hafengebiet zu finanzieren, nicht zuletzt um die Fallwerkproblematik zu lösen. Damit war dann Jahre Ruhe zur Wasserschutzproblematik, weil immer auf das ausstehende Gutachten verwiesen wurde. Als es endlich fertig war, blieb es unter Verschluss, so dass erst eine Akteneinsicht in die 15 dicken Aktenordner vor allem eines offenbarte: Das Hafengebiet war flächendeckend untersucht worden, das Fallwerkgelände aber ausgespart worden!
Einzelne Vorstöße der BI brachten noch die Zusage des Umweltamtsleiters, dem Werk mehr versiegelte Fläche und einen Ölabscheider (90er Jahre!) verordnet zu haben. Was wirklich umgesetzt wurde, konnte nicht mehr überprüft werden, da das Werk eine hohe Sichtschutzwand zu den Anwohnern errichtet hatte und alle Versuche einer Werksbesichtigung stets strikt ablehnte. Zwischenzeitlich hatte es noch ein Schreiben des Umweltamts an die Anwohner gegeben, bestimmte Nutzpflanzen aus ihren Gärten nicht zu verzehren, ferner Empfehlungen für schadstoffreduzierende Düngemittel. Ansonsten aber wurde die sensible Wasserschutzproblematik durch das o.g. Gutachten, durch Aussitzen und Todschweigen nahezu völlig aus der Diskussion gebracht.
Staubmessungen seit 2002 mit bedenklich hohen Schadstoffwerte, lange Zeit verschwiegen und weiterhin ungelöst
Erst im Zusammenhang mit der Diskussion um die illegal aufgestellte, viel leistungsstärkere Schrottschere kam eine Problematik ans Licht, von der bis 2010/11 weder in der Mülheimer Politik, noch unter der an das Fallwerk angrenzenden Wohnbevölkerung irgendjemand wusste. Seit 2002 werden u.a. wegen neuer EU-Bestimmungen regelmäßig Staubmessungen auch im Mülheimer Hafen und rund um das Fallwerk Jost durchgeführt. Dabei lagen die Schwermetallbellastungen, insbesondere Nickel, aber auch Chrom, Blei u.a., bei der Messstelle Weseler Str. immer in der „Spitzen“gruppe, häufig auch auf Platz 1 im gesamten RP-Bezirk. Weder die Wasserberielung, noch die Stilllegung der Falltürme, wie vom RP erhofft, aber von der Sache her unwahrscheinlich, konnten einschneidende Verbesserungen bewirken.
Mehr zu den Vielfachbelastungen durch das „Fallwerk“
- NRhZ Nr. 241 vom 28.8.13: “Gravierender Fehler bei der Standortzulassung eines Werks in Mülheim – Die Fallwerk-Saga, Teil 1″ als pdf-Datei (54 KB)
- WAZ 29.6.13: “Erschreckende Nickel-Werte an Mülheimer Spielplatz Hofackerstr.” hier
- WAZ 5.4.13: “Weiter Alarmstufe Rot am Hafen” hier
- WAZ 3.12.12: “Fallwerk: Schadstoff-Konflikt spitzt sich zu” hier
- 29.11.12: xtranews: “Fallwerk Jost, Weseler Str.: RP lehnt Akteneinsicht ab und verharmlost in unverantwortlicher Weise die hohen Giftstoffwerte rund um das Werk!” hier
- Nov. 12: Fallwerk Jost: Es reicht! Akuter Handlungsbedarf für RP und Stadt! hier
- “Jost-Verlagerung nach Krefeld im Gespräch!” (WAZ vom 2.10.12)
- “Betreiber gibt Fallwerke auf – Recycling-Unternehmen RRD will Standort Mülheim aufgeben” (WAZ vom 21.8.12)
- Aug. 12: Fallwerk Jost nach Krefeld? Endlich und hoffentlich! Hoffnungsschimmer für Speldorf! hier
- Juni 12: MBI-Flugblatt: “Die Fallwerk-Saga – eine Schande für Stadt und Land!” als pdf-Datei (85 KB)
- Mai 12: MBI-Antrag, Fallwerk-Genehmigungen nur mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen hier
- WAZ-Artikel vom 15.6.12: “Leben ist unerträglich” hier
- März 12: “Das gesundheitsgefährdende Fallwerk ist auch schädlich für die Stadtentwicklung!” hier
- Okt. 11: Vertrag zwischen dem RP Düsseldorf und dem Fallwerk Jost, Weseler Str., über die “Durchführung von Vorsorgemaßnahmen zur Anpassung der Anlage an den Stand der Technik” als pdf-Datei (31 KB)
- Aug. 11: Fallwerk Jost in Speldorf: neue Messwerte – neue Auflagen? hier
- Feb. 11: Endlich Bewegung beim Fallwerk Jost in Speldorf? hier
- Nov. 10: MBI-Hilferuf an Umweltminister Remmel wegen des Dauer-Umweltskandals Fallwerk Weseler Str. im Wasserschutzgebiet und am Rande der Wohnbebauung als pdf-Datei (36 KB)
- Aug. 10: “Speldorfer Dschungelgeschichten”: Der schöne und preisgekrönte “Dschungel”spielplatz an der Hofackerstr. am Fallwerkrand in Speldorf in heikler Lage und mit bedenklicher Vorgeschichte hier
- Juli 10: Vorgeschichte des Mehrfachskandals Fallwerk Jost in Speldorf hier
- Juni 10: Skandalwerk Knall- und Fallwerk Weseler Straße hier
Verlagerung dieses massiv störenden Schrottwerks die einzig verträgliche Lösung!
Auch die zuletzt am preisgekrönten Kinderspielplatz am Fallwerksrand festgestellten besorgniserregenden Giftstäube bezeugen den akuten Handlungsbedarf und der kann insgesamt bei der Menge von Problempunkten nur nur Verlagerung dieses an dem Standort völlig unpässlichen Werks bedeuten! Dafür aber müssen Stadt, Land und Werksinhaber dies auch alle wollen und gemeinsam angehen! Der MBI-Antrag, u.a. auch wegen der Nähe zur zukünftigen FH in Broich die Verlagerung auch aus städtebaulichen Gründen zur obersten Priorität zu machen, bietet neben der Beendigung der diversen o.g. Probleme auch eine große Chance, für Speldorf und z.T. Broich Möglichkeiten einer besseren Stadtteilentwicklung zu eröffnen, vgl. Juni 13: MBI-Antrag für die Sitzung des Rates der Stadt Mülheim am 11.7.13 zur Verlagerung der Firma Jost, Fallwerksgelände Weseler Straße, der aber vertagt wurde, nachzulesen hier. Warum das insbesondere für Speldorf überfällig ist, in
Fallwerk-Saga, Teil 2
oder „Warum eine derartig krasse Fehlentscheidung wie der Fallwerk-Standort Weseler Str. , möglich war und über Jahrzehnte nicht korrigiert wurde“
Oder: Das Fallwerk Weseler Str. als ein Baustein in dem städtebaulichen Fiasko in Mülheim-Speldorf
In Teil 1 oben haben wir die Vielfachproblematik mit dem sog. „Fallwerk Jost“ als Folge eines gravierenden Fehlers bei der Standortzulassung eines solchen Werks am Rand der Wohngebiete und im Wasserschutzgebiet dargelegt. Im folgenden versuchen wir zu beleuchten, auf welchem Hintergrund und mit welchen gescheiterten Zielen von Stadtentwicklung das überhaupt möglich war.
Die Vorgeschichte oder: Die größenwahnsinnigen Planungen aus Vorkriegszeiten totalitärer Um- und Zustände
In den 20er und insbesondere den fatalen 30er Jahren der Nazi-Herrschaft setzten sich in dem gerade erst zu Mülheim gekommenen bergwerkfreien Stadtteil Speldorf Zukunftspläne durch, deren verheerende Fehleinschätzung die Grundlage aller heutigen Speldorfer Hauptprobleme bilden.
Zu den Plänen aus der unseligen totalitären Nazizeit gehörten zwei für Speldorf einschneidende Ziele:
- Zum einen eine zusätzliche Autobahn von Duisburg bis Gelsenkirchen, die quer durch Speldorf, die Innenstadt und dann über die B 1 ab Essener Straße führen sollte.
- Zum zweiten, das Gewerbe- und Industriegebiet Hafen in Zukunft bis zur Duisburger Straße auszudehnen. Die älteren Speldorfer Wohngebiete von Eltener Str., Hofacker-, Hansa-, Luther- und z.T. Baakendorfer Straße sollten dafür weichen, womit das damals florierende Stadtteilzentrum an der Duisburger Str. in unattraktivere Randlage gebracht worden wäre ähnlich wie Broich.
Das „1000jährige Reich“ verschwand zum Glück nach wenigen Jahren und nach den harten Wiederaufbaujahren setzte sich langsam die von den Westmächten verordnete Demokratie durch, welche aber die bedenklichen Pläne der Vorkriegszeit für Speldorf nahezu nahtlos übernahm. Die o.g. Autobahn-Planung quer durch Speldorf geisterte als OW 4A bis Mitte der 90er Jahre durch die Pläne, obwohl diese OW 4A mit dem Bau der viel sinnvolleren A 430 (heute A 40) als Verbindung von Kaiserberg und der A 3 zur B 1 ab Heißen ihren ursprünglichen Sinn verloren hatte. Auch die Ausdehnung des Industriegebietes bis zur Duisburger Str. wurde als Planungsziel beibehalten, d.h. u.a. auch, dass für die beiden genannten Oberziele Grundstücke systematisch von der Stadt erworben und Industrie- oder Gewerbebetriebe entsprechend angesiedelt oder zugelassen wurden. So auch das „Fallwerk Jost“, Weseler Straße, am Rande der Wohngebiete.
Die Ansiedlung des „Fallwerk Jost“ an unverträglichem Standort, der auch eine sinnvollere Stadtentwicklung blockiert
Das heutige Werksgelände war Teil der tiefer gelegenen „Speldorfer Äu“, die aufgekippt worden war und einige Jahre als Kirmesplatz diente. Für die Behörden war die Ansiedlung der Firma Jost anscheinend unproblematisch, sollte doch die angrenzende Wohnbevölkerung von Eltener und Hofackerstr. Stück für Stück ohnehin von dort verschwinden. Lediglich der letzte Stinnes-Stahlbaron in seiner damaligen Zentrale auf der anderen Seite der Weseler Str. (später Clark u.a.) soll befohlen haben, dass die Falltürme nicht direkt an die Straße vor seine Nase kommen dürften. Also wurden sie weiter hinten näher an den Wohngebieten platziert. In Erwartung der Verlagerung der Wohnbevölkerung Stück für Stück nahmen die Behörden deren dauernde Beschwerden wohl auch nicht wirklich ernst. Im Flächennutzungsplan von 1970/71 wurden sowohl die Autobahnplanung, nun als Stadtautobahn „Emmericher Straße“, als auch die Ausdehnung des Gewerbegebiets Hafen bis zur Duisburger Str. noch einmal festgeschrieben. Doch dann brachen nach und nach die Grundlagen für beides weg.
Der unrealistische und größenwahnsinnige Mülheimer Flächennutzungsplan (FNP) 1970/71, dessen Scheitern in weiten Teilen und die Folgen insbesondere für Speldorf
Im FNP prognostizierten die Stadtstrategen eine Bevölkerungszunahme von 193.000 auf 230.000 im Jahre 2010, obwohl u.a. die Pille längst weite Verbreitung gefunden hatte. Für dieses fiktive Bevölkerungswachstum plante man großzügig neue Wohnbauflächen und vor allem ein großzügiges Tangentensystem mit Stadtautobahnen und zusätzlichen 2 Ruhrbrücken. Die OW 4A-Pläne wurden Teil der Tangenten, ab Nordbrücke, die 1971 eingeweiht wurde, als „Emmericher Straße“, die auf der OW 4A-Trasse dann später Höhe Jakobstr. (ungefähr Rewe) wieder auf die Duisburger Str. stoßen sollte. Die bestehende Ausfallstr. Weseler Str. sollte am Allkauf (heute Real) abgekappt und zur reinen Anliegerstr. für Gewerbeverkehr werden. Ein insgesamt unschlüssiges Konzept, weil der Hauptverkehr zur Autobahn zwangsweise auf die Emmericher und dann wieder auf die Duisburger geleitet worden wäre, was auch nicht funktioniert hätte!
Von der überdimensionierten Tangentenplanung konnte nur der Tourainer Ring und die Nordbrücke gebaut werden (letztere zum Glück ob des Widerstands ohne die gigantische Ohrlösung in die Friedrich-Ebert-Str. hinein), die restlichen Teilstücke mussten nach und nach aufgegeben werden. Nur an der Emmericher Str. hielt man fest bis zur bitteren Neige.
Die Wohnbevölkerung nördlich der Duisburger Str. blieb trotz des über die Jahrzehnte entstandenen Konfliktgürtels zwischen Wohnen und Gewerbe in diesen lange vorher gewachsenen älteren Teilen Speldorfs mit großen Gärten und funktionierenden Nachbarschaften. Mit dem Zusammenbruch des AKW-Ausbaus europaweit lösten sich auch die großen KWU-Pläne für Deutschlands größte Fabrik zum AKW-Bau im Mülheimer Hafen in Luft auf und zusätzlich z.T. dauerhafter Leerstand bis heute hatten den prognostizierten bzw. erhofften Bedarf für Gewerbegebiet bis zur Duisburger Str. hin bereits ab Anfang der 80er Jahre endgültig erledigt. Dennoch blieben Eltener, Hofacker-, Hansa- und Lutherstr. im FNP planungsrechtlich reines Gewerbegebiet, was erst 1998 im Gebietsentwicklungsplan des Landes und 2005 im neuen Mülheimer FNP korrigiert wurde.
Die unschlüssige Planung der Emmericher (s.o.) wurde dann als Umgehungsstr. für die Duisburger Str. im Stadtteilzentrum Speldorf verkauft und den Bewohnern der Hofackerstr. wollte man sie schmackhaft machen als Lärmschutz gegen das Fallwerk Jost, eine recht absurde Rechtfertigung.
Speldorf Torsoland und die bornierte Weigerung, nach gescheiterten unrealistischen Plänen andere Konzepte zuzulassen
Um das immer schwindsüchtiger werdende Projekt Emmericher Str. doch noch durchzusetzen, wählte man Salamitaktik, um Fakten und Sachzwänge zu schaffen. Der 1. Bauabschnitt zwischen Allkauf/Real und Fallwerk sollte über B-Plan als vermeintlich eigenständiges Straßenstück im Vorgriff umgesetzt werden, denn dazu waren weder fremde Grundstücke vonnöten, noch ging das Straßenstück mitten durch Wohngebiete. Der Ende der 70er eingeleitete B-Plan musste Jahre später allerdings wegen grober Mängel bei der Bürgerbeteiligung neu aufgelegt werden. Als er dann rechtskräftig wurde, begann man kurz später in 1987 mit dem Bau. Die beim OVG eingereichte Normenkontrollklage von Anwohnern der Hofackerstr. wurde zugelassen, wobei das OVG darauf hinwies, dass die Stadt auf eigenes Risiko bereits baue. Das Planfeststellungsverfahren unter RP-Regie für den heiklen 2. BA von Fallwerk bis Ruhrorter Str. wurde 1988 eingeleitet. Im späteren Anhörungsverfahren konnte die Bürgerinitiative alle Argumente und Gutachten der Stadt regelrecht in der Luft zerpflücken (Zitat des damaligen Planungsamtsleiters: „Herr Reinhard, bitte keine Zahlen mehr“, als es z.B. um die grob fehlerhaften städt. Verkehrszahlen und -prognosen ging).
Im Frühjahr 1990 kam es dann knüppeldick für die Stadt: Erst erklärte das OVG den B-Plan 1. BA des gebauten Straßenstücks für ungültig und nur 1 Monat später beendete das Land das Planfeststellungsverfahren für den Weiterbau mit dem vernichtenden Vermerk „Nicht planfeststellungsfähig“. Dieses zweite, viel endgültigere Todesurteil für die Emmericher Str. wurde übrigens von den Politikern aller Parteien nie öffentlich angesprochen und auch von den Mölmschen Medien standhaft und über Jahre verschwiegen!
Verwaltung und Politik der Stadt Mülheim waren nach diesem Doppeldebakel sprachlos und über Jahre handlungsunfähig. So ein Waterloo hatte man noch nicht erlebt, wollte es aber auch nicht zugeben und noch weniger umdenken und die gescheiterten uralten Ziele aus der Vorkriegszeit (s.o.) endlich und endgültig begraben. Die Straßenplanung war von erst 6-spurig in Hochlage, dann 4-spurig in Tieflage, dann 2-spurig schließlich in sich zusammengebrochen und die hochtrabenden Pläne für das Gewerbegebiet bis zur Duisburger Str. fernab jeglicher Umsetzung. Das Land zeigte sich sehr hilfsbereit zur Korrektur der Uralt-Fehler. Die 12 Mio. DM Fördergelder für den gebauten überdimensionierten 1. BA der Emmericher mussten nicht zurückbezahlt werden, wenn dem Straßentorso ein gewisser Verkehrswert gegeben werde. Die eingestellten Gelder für den Weiterbau konnten umgelenkt werden für den Ausbau der Weseler Straße und zusätzlich zahlte das Land das Planungsbüro Planlokal, das bei vorbildlicher Einbeziehung aller Beteiligten die „Rahmenplanung Speldorf“ erstellte, die weit über Verkehrsplanung hinausging. Das Land bot ferner an, den durch Fehlplanung entstandenen Problemgürtel von Fallwerk/Hofackerstr. bis Baakendorfer Str. als IBA-Projekt zum Strukturwandel mit aufzunehmen, doch die Stadt Mülheim lehnte hochnäsig ab.
Die vorbildliche „Rahmenplanung Speldorf“ als städtebauliche Chance und wie sie ignoriert und torpediert wurde
Die Rahmenplanung Speldorf beinhaltete als Oberziel, die Duisburger Straße mehr in die Mitte zu rücken, u.a. durch Erweiterung und Stärkung der Wohngebiete im nördlichen Problemgürtel (s.o.), aber auch durch Wohnbebauung auf dem untergenutzten großen Gelände des Bhf. Speldorf. Der gesamte Durchgangsverkehr sollte über die Weseler Str. geleitet werden, die Duisburger Str. ab Akazienallee beruhigt werden durch Verlegung der Straßenbahnschienen in die Mitte uswusf..
- Mehr zur Rahmenplanung Speldorf hier
SPD und Verwaltung aber blockierten und sabotierten die Rahmenplanung, wo immer möglich. Die schwache grüne Dezernentin Sander ab 1996 tat nichts oder nur sehr halbherzig, um die Umsetzung der Rahmenplanung voran zu bringen, im Gegenteil, sie ließ fast alles zu, was der Rahmenplanung widersprach oder sie gar konterkarierte.
So dauerte es bis 1998, dass der 1990 vom OVG gekippte B-Plan (s.o.) korrigiert und geheilt wurde. Ebenfalls 98 wurde endlich die Umgestaltung der gesamten Duisburger Str. in Speldorf beschlossen. 1999 pünktlich kurz vor der Wahl wurde mit dem mbau der Weseler Str. begonnen, wobei allerdings die beschlossene Rampe von der Allkaufbrücke zum Gewerbegebiet Eltener/Xantener Str. eigenmächtig von der Verwaltung gestrichen worden war. Ähnlich erging es der beschlossenen und dem Land zugesagten Fahrt über das Brückenbauwerk, womit später fast die Rückzahlung der Zuschüsse 1. BA Emmericher Str. bewirkt wurde. Erst nach massiver Drohung des Landes wurde die eigenmächtig abgekappte Brücke nach Jahren wieder in den Verkehr integriert! Die Beantragung der Fördergelder für die 98 beschlossene Erneuerung und Verlegung der Schienen der 901 in die Straßenmitte war bis 2005 „vergessen“ worden. Da war es bereits zu spät, die überfälligen neuen Schienen musste Mülheim nun von Monning bis Bhf. Speldorf alleine zahlen, was abschnittsweise geschah. Die damit verbundene Umgestaltung der Duisburger war somit verschlampt worden.
- vgl. auch Presseerklärung der BI Ende 98 „Hurra für Speldorf!“ zum 1. Spatenstich für den Ausbau der Weseler Straße hier
- Feb. 2010: Schildabania bei Real an der Brücke des Straßenstumpfs der Emmericher Str. hier
Die B-Pläne für die Bereiche zwischen Weseler und Duisburger, sprich Hofacker-, Hansa- und Lutherstr. zur Aufwertung der Wohnfunktion wurden lieblos eingeleitet und dann nicht weiterbearbeitet. Begründung: Die Probleme Fallwerk Jost und Hammann. Der beschlossene Fahrrad-Fußweg über die ehemals geplante Trasse der Emmericher und ab Ruhrorter bis Raffelberg wurde zur Zickzack-Lachnummer, weil die Getränkefirma Mellis den von der Stadt gepachteten Streifen nicht räumen wollte. Also verkaufte die Stadt ihm das Land und der mit viel Landesgeldern gebaute Radweg wurde recht sinn- und nutzlos sowie wenig benutzt. Dieser Fahrrad-Fußweg war ohnehin eine typische Alibinummer der Grünen, den die BI nicht gefordert hatte, auch weil er einer Verlagerung des Fallwerk Jost eher abträglich war.
- Mehr zum Torso Fahrrad-Fußweg hier
Mit SEK-Einsatz und Abriegelung des gesamten Stadtteils wurde Aldi an der Hansastr. ermöglicht, später wurden noch LIDL und Plus an der Weseler Str. zugelassen, so dass von Teppichdomäne bis heute Netto ein ganzer Streifen Einzelhandelsfläche fernab des Stadtteilzentrums entstand, wo eigentlich nach den Zielen der Stadtplanung überhaupt kein weiterer Endverkauf mehr ermöglicht werden sollte. Bei etlichen kleineren „Sünden“ war das ähnlich, so dass in dem eigentlich reichsten Mülheimer Stadtteil Speldorf insgesamt städtebaulich ein Fiasko entstand, das nur noch an wenigen Stellen korrigierbar ist.
Gänzlich aus dem Blickpunkt geraten war in den 16 Jahren grüner Dezernentin Sander (Planung und Umwelt) die 1992 einstimmig vom Rat beschlossene Verlagerung des unverträglichen „Fallwerk Jost“. Dabei hätte es Ansatzpunkte genug gegeben. Beim Ausbau der Weseler Straße zu einer Hauptausfallstr. der Stadt wurde nur für dieses Werk ein Stück Hafenbahn auf der Südseite gelassen und erneuert, die dann auch noch an der zentralen Kreuzung bei Real diese Hauptverkehrsstr. kreutzt. Da das Werk keinen Hafenanschluss hat, blockieren zudem häufig wartende LKWs mit Schrott aus aller Herren Länder die Hauptverbindung vom Autobahnkreuz Kaiserberg.
Als der Fallwerkbetreiber Jost ca. 2004/5 ein Grundstück am Mülheimer Nordhafen, viel weiter weg von Wohnbevölkerung und mit Hafenbahn- sowie Wasseranschluss erwerben wollte, kaufte die Stadt ihm das für Millionen per Vorkaufsrecht vor der Nase weg. Angeblich für die im Rahmen von Ruhrbania angedachte „Maritime Meile“, aus der erwartungsgemäß außer Gutachten und Hochglanzbroschüren nichts wurde. 2010/11 verkaufte die Stadt das Gelände an eine Duisburger schrottverarbeitende Firma, ohne die Fa. Jost auch nur zu fragen. Als diese Interesse bekundete, war es zu spät.
Neue Chancen für Speldorf und die Verlagerung des „Fallwerks“ durch die Hochschule, und wieder vertan, oder noch nicht?
Ernsthafter in die Diskussion gelangte die Verlagerung des massiv unverträglichen Fallwerks ab 2010 zum einen durch die Standortwahl für die im Bau befindliche neue Hochschule Ruhr-West auf dem Restareal an der Duisburger Str. in Broich (neben die überdimensionierte neue Feuerwehr, die bald nach Fertigstellung weiterverkauft wurde). Das Gelände ist für zukünftige Erweiterungen zu klein und es wird vom 500m-Radius des Fallwerks tangiert. Die MBI setzten sich auf allen Ebenen dafür ein, die Erweiterungsflächen in den untergenutzen ehemaligen Bhf Speldorf zu planen. Dafür hätte aber die stark störende Unterführung der Duisburger Str. zwischen Speldorf und Broich beseitigt werden müssen. Das war nicht so einfach, weil über diee Gleise darüber noch Züge der Hafenbahn verkehren, nicht zuletzt die vom Fallwerk. Doch diese gesamte Maßnahme war der Stadt zuviel Arbeit und nichts geschah, die für Speldorf enorm wichtige und riesige Möglichkeit anzugehen (auch die dahinter liegende Tengelmann-Zentrale hätte davon großen Nutzen haben können).
Zum zweiten kam Bewegung in die unendliche Fallwerk-Saga, als 2010/11 im Gefolge der aufgeflogenen illegalen Aufstellung einer deutlich größeren, sehr lärmintensiven Schrottschere ohne die erforderliche Genehmigung auch ans Tageslicht kam, dass die Luftmessungen seit bereits 2003 rund um das Fallwerk fast immer mit die höchsten Giftstaubanteile im Bezirk des RP Düsseldorf aufwies, insbesondere Nickel, Chrom und z.T. Blei. Diese Problematik ist bis heute im Blickpunkt und anscheinend als solche nicht mehr einfach und für den Betreiber billig zu lösen. (vgl. Teil 1 der Fallwerk-Saga oben)
Da das Werk an zentraler Nahstelle zwischen Mülheims größtem Industrie- und Gewerbegebiet sowie dem Stadtteil Speldorf mit seinen 33.000 qm bessere verkehrliche und andere Stadtentwicklungsmöglichkeiten blockiert, nicht zuletzt auch für die zukünftige Hochschule (Invest. Volumen ca. 170 Mio. Euro!), haben die MBI den Antrag gestellt, den Verlagerungsbeschluss aus 1992 zu bekräftigen und die Verlagerung auch aus städtebaulicher Notwendigkeit endlich zur obersten Priorität zu erheben und mit allen Mitteln anzugehen, auch im Sinne des Fallwerkbertreibers selbst. Doch wie so vieles in Mülheim wurde der Antrag erst einmal verschoben. Nun wartet man auf den RP zur Giftstaubproblematik, was selbiger aber bereits mehrfach verschoben hat.
Fazit: Das an diesem Standort unverträgliche und die Stadtentwicklung blockierende „Fallwerk“ muss endlich verlagert werden, besser gestern als morgen. Gerade in Speldorf darf nicht auch noch diese Chance vertan werden, nach all den Fehlplanungen seit mehr als 8 Jahrzehnten!
- Juni 13: MBI-Antrag für die Sitzung des Rates der Stadt Mülheim am 11.7.13 zur Verlagerung der Firma Jost, Fallwerksgelände Weseler Straße, der aber vertagt wurde, nachzulesen hier
Die Stadtväter und –mütter sowie die diversen städtischen und Landesbehörden, die sich über Jahrzehnte immer und immer wieder mit diesem für die Nachbarschaft und die Umwelt unverträglichen sog „Fallwerk“ beschäftigen mussten, waren schließlich nicht nur blind oder ignorant o.ä., sie hatten auch städtebauliche Ziele für Speldorf im Kopf, in die das Werk vor Jahrzehnten am Reißbrett hätte passen können. Nur waren diese Ziele z.T. unschlüssig, unrealistisch oder einfach nicht umsetzbar. Die Korrektur hätte in den 90er Jahren dringend stattfinden müssen, wurde aber vornehmlich in den 16 Jahren der schwachen und deutlich orientierungslosen grünen Dezernentin Sander schlichtweg negiert oder verschlampt, z.T. sogar sabotiert. Folge ist insgesamt ein städtebauliches Fiasko im eigentlich reichsten Mülheimer Stadtteil Speldorf mit einem viel größeren Potenzial.
Dem Fallwerkbetreiber sei zugestanden, dass er immer wieder und mit wirklich allen Mitteln versucht, sein Werk vor Auflagen o.ä. zu verschonen und möglichst hohe Gewinne zu erzielen. Er hat anscheinend auch nie wirklich klare Signale von Stadt oder Land erhalten, dass seine Aktivitäten in hohem Maße unverträglich mit der angrenzenden Bevölkerung, der neuzeitlichen Umweltstandars und einer gedeihlicheren Stadtentwicklung sind. So hat auch er die sinnvolle und notwendige Verlagerung bisher anscheinend nie ernsthaft ins Auge gefasst.
L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher, davor lange Jahre Sprecher der BI „Emmericher Str. und Fallwerk“