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Bescheide eingespart, dafür hohe Mahngebühren zusätzlich: Pleite- und Abzockerstadt Mülheim?

In einer wie oft in den Mülheimer Medien unberücksichtigten MBI-Presseerklärung vom 17.12.13 mit der Überschrift: „Willkür-Behörden in NRW und immer bürgerfeindlicher?“ , nachzulesen hier, forderten die MBI hauptsächlich, das Widerspruchsrecht endlich in NRW wieder einführen! Anlass für die MBI-PE war eine massive Beschwerde von foodwatch, die u.a. kritisierten: „In Nordrhein-Westfalen geht es zu wie im Wilden Westen“ und „Dem Ermessen, der Laune und der Willkür von Beamten überlassen” (Zitate aus der WAZ vom 12.12.13)
Diese Vorwürfe treffen auch in Mülheim nicht selten zu, nicht zuletzt bei mitunter recht willkürlichen Abwasser- oder Hinterliegergebühren u.ä.. Die MBI verwiesen im Dez. auch auf ein bereits erkennbar neues Problem für 2014 mit folgenden Worten:
„Am 12. Dez. war auch ein kurzer Artikel in der Mülheimer WAZ zu städtischen Steuerbescheiden. Was man unter der Überschrift „Stadt: Steuerbescheide bleiben gültig“ nicht direkt vermutet, es geht darum, dass die Stadt ab nun Bescheide für Grundsteuer, Hunde- und Zweitwohnungssteuer nicht mehr zu Jahresbeginn verschickt, außer bei „steuerrelevanten“ Änderungen. Damit muss der Bürger selbst darauf achten, die Steuerzahlung nicht zu vergessen. Wenn nicht, gibt es Mahnbescheide mit mind. 10 € Mahngebühr. Am liebsten wären der Stadt Einzugsermächtigungen, um alles eigenständig kassieren zu können.

Bürgerfreundlich? Im Gegenteil, Bürger sind anscheinend nur zum Abkassieren da

und dabei sollen sie gefälligst selbst darauf achten, das ja termingerecht zu tun und ohne städtische Aufforderung. Mal abgesehen davon, dass mancher den Steuerbescheid auch für die Steuererklärung oder Nebenkostenabrechnungen für Mieter oder … gut brauchen konnte …..“

  • Die ganze MBI-PE vom 17.12.13: „Willkür-Behörden in NRW und immer bürgerfeindlicher? NRW, Land von Behördenwillkür, Intransparenz und Bürgerferne? Das Widerspruchsrecht endlich wieder einführen!“ nachzulesen hier

Da die Medien die MBI-Stellungnahme nicht für erwähnenswert hielten und auch sonst kein weiterer Hinweis auf die ausbleibende Verschickung von Steuerbescheiden etwa zu Mitte Jan. des neuen Jahres mehr nirgends und von niemand gegeben wurde, geschah das, was zu befürchten war und am 15.3.14 in WAZ und Mülheimer Woche von der Stadtverwaltung verkündet wurde, vgl. Ausschnitte aus dem WAZ-Artikel unten. Die Stadt sparte 30.000 € für die Verschickung der Bescheide und sie kassiert zusätzlich knapp 60.000 € an Mahngebühren, weil gleichzeitig die vorher kostenfreie Zahlungserinnerung abgeschafft wurde und jeweils 12.50 Euro Mahngebühr erhoben werden.

Das nennt man im Umgangsdeutsch eine Falle stellen, in die tausende erwartungsgemäß hinein getappt sind. Die Stadt verhält sich leider ähnlich wie bestimmte Halsabschneiderfirmen im Telefon- oder Stromgeschäft. Ein kleingedruckter Hinweis im Bescheid des Vorjahres muss doch ausreichen, oder? „Wir haben alles getan“ verkündet der Stadtsprecher, s.u.. Vor Gericht vielleicht, aber nicht in der Realität! So sollte eine Kommune nicht handeln dürfen!

Wenn man zudem bedenkt, wieviele Millionen die Stadt Mülheim leichtfertig mit Zinswetten verzockt hat, wieviele weitere Millionen für nutzlose Gutachten verballert werden, wenn man die gigantischen Vorleistungen der Stadt von weit über 100 Mio. für das schwindsüchtige Prestigeprojekt Ruhrbania bedenkt oder die bestimmt 40 Mio. zum Verkehrsumbau, wodurch alles noch unübersichtlicher wurde, sich an verlorenen Millionen für Vergärungsanlage, Feuerwehr, überteuerte Sanierung des Restrathauses, überteuerte PPP-Projekte und Umwegfinanzierungen mit riesigen Folgekosten in Serie uswusf..erinnert, von dem krampfhaften Festhalten und der Fehlspekulation mit den abgestürzten RWE-Aktien im Verlustbereich von an die 500(!) Mio. € ganz zu schweigen………… Ach ja, nur weil Frau OB sich nicht 1 Jahr früher wie andere OBs auch zur Wahl stellen will, damit OB- und Kommunalwahl gleichzeitig stattfinden können, muss die Stadt alleine nur für den Wahlakt mind. 300.000 € zusätzlich berappen. Das kann die Stadt dann 5 oder mehr Jahre lang über Mahngebühren für Grundsteuerbescheide wieder reinholen, oder?

Wenn man das alles bedenkt, dann beschleicht einen die kalte Wut, wie Mülheimer Bürger von „ihrer“ Stadt behandelt und im kleinen richtig abgezockt werden, während ansonsten sehr fahrlässig mit vielen Millionen öffentlicher Gelder umgegangen wurde und wird! Ganz unabhängig davon, dass die nicht selten sehr unseriös aufgetürmten Schulden von inzwischen fast 1,5 Milliarden € durch noch so brutales Abkassieren der einfachen Bürger nicht mehr getilgt werden können …………

„Natürlich“ kann man den Bürgern raten, der Stadt Einzugsermächtigungen zu erteilen, wie die WAZ das tut. Unabhängig davon, dass es legitime und verständliche Gründe gibt, warum Bürger das nicht tun, muss man sich auch fragen, welche Pflichten eine Kommune gegenüber ihren Steuer- und Gebührenzahlern haben muss, außer denen des Abkassierens und der Erhebung von Mahngebühren! Das Widerspruchsrecht gibt es nicht mehr und wenn die Stadt dann auch noch eine Einzugsermächtigung besitzt und keinen Bescheid mehr verschickt ……

Zur Erinnerung: In 2007, dem letzten Jahr vor der fatalen Abschaffung des Widerspruchsrechts, führten 3700 von 5000 Widersprüche in Mülheim zu Änderungen der Bescheide! Heute kann der Bürger nur teuer und langwierig klagen, mit hohem Prozessrisiko insbesondere beim Verwaltungsgericht Düsseldorf. Es klagen aber selbst bei offensichtlichem Unrecht immer nur ganz wenige, aus gutem Grund. Beschwert sich jemand beim Amt über einen Bescheid, wird er/sie i.d. Regel heute nur noch auf den Klageweg verwiesen. Die Ohnmacht des Bürgers gegenüber Behörden ist im Übrigen sicher nicht demokratiefördernd!

Die MBI fordern deshalb erneut von der Landesregierung, das Wider-spruchsrecht endlich wieder einführen! Unabhängig davon muss im Stadtrat noch einmal neu beraten werden, das Nichtverschicken der Steuerbescheide rückgängig zu machen!

Vor der Privatisierung von Müll-, Straßenreinigung und Abwasser erhielt übrigens jeder Haushalt nur einen einzigen Bescheid, auf dem alle Steuern und Gebühren (außer Hundesteuer) aufgeführt waren. Heute verschickt die Stadt über die MEG, das RWW und die medl/SEM verschiedene Bescheide, doch das Geld dafür müssen ja die Gebührenzahler alle schön mitbezahlen. Das Sinnvollste wäre, in Zukunft wieder einen einzigen Bescheid, der Grundsteuer und zumindest Müll-, Straßenreinigungs-, Winterdienst- und Abwassergebühren beinhaltet, zu verschicken. Auch das wäre machbar, wenn gewollt! Doch anscheinend …………

WAZ 15.3.14: „Stadt mahnt 4600 Grundsteuerschuldner in Mülheim“, der ganze Artikel hier

Der Steuerzahler – ein armer Hund? Nachdem die Stadt erstmals keine Grundsteuerbescheide verschickt hat, haben mehr als doppelt so viele Bürger die Zahlungsfrist versäumt. 

Mülheim.   Im ersten Jahr ohne Versand eines Bescheides haben viele die Zahlung vergessen – früher waren es um die 2000. Weil zugleich die kostenfreie Zahlungserinnerung abgeschafft wurde, müssen die Bürger jeweils 12.50 Euro zusätzlich zahlen. ……..  Den ersten Termin vergessen haben 4600 Steuerzahler. Im ersten Quartal letzten Jahres waren es nur 2000. Weil die Stadt zugleich die kostenfreien Zahlungserinnerungen gestrichen hat, müsse Betroffene 12,50 Euro Mahngebühr zahlen. …… Immerhin 12.000 Hauseigentümer allerdings gewähren der Stadt keinen Zugriff auf ihre Konten. Thomas Bösel zum Beispiel: „Ich lasse die Steuern nicht abbuchen, weil ich die Kontrolle behalten will“, sagt er der WAZ. ………… Die Einsparung an Porto und Druckkosten beziffert Stadtsprecher Volker Wiebels auf bis zu 30.000 Euro im Jahr. Dass in diesem Jahr erstmals keine Grundsteuerrechnungen verschickt würden, darauf habe die Stadt im letzten Bescheid und mehrfach über die Lokalpresse hingewiesen. Wiebels: „Wer es wissen wollte, der konnte es auch wissen. Aus unserer Sicht haben wir alles dafür getan.“ Dass der Zuwachs an Mahnungen hoch ist, räumt er ein. Allerdings sei das auch eine Frage der Gewöhnung.

 

Zur Abschaffung des Widerspruchsrechts für die Bürger auch:

  • WAZ 12.12.13: „Behörden in NRW verschleppen Bürger-Anfragen“ hier
  • April 2012: MBI-Wahlprüfsteine zur erneuten Landtagswahl 2012, unter “II Bürgerrechte und Veraltungsgerichtsbarkeit” auch die Forderung zur sofortigen Wiedereinführung des Wiederspruchsrechts hier
  • Dez. 2010: MBI: Widerspruchsrecht für die Bürger in NRW wieder einführen! hier
  • Sept. 10: Antworten von Frau Kraft zu den MBI-Forderungen vom 17.7.10 hier
  • Mai 2010: MBI-Forderungen an die neue rot-grüne Landesregierung hier
  • 23.11. 2007: “Bürokratieabbaugesetz II” bzw. Wegfall der Widerspruchsverfahren in NRW: 3700 von 5000 Widersprüche führten 2007 in Mülheim zu Änderungen! Die Mülheimer Erfahrungen zeigen: Schwerer Fehler der Landesregierung, den sie unverzüglich rückgängig machen sollte. Die ganze MBI-Stellungnahme hier
  • Telepolis 30.11.07: “Ein Stück Rechtsstaat wird abgeschafft – und kaum jemand merkt es! NRW-IM Wolf führt eine Abschreckungsgebühr ein, damit sich Bürger weniger häufig gegen bürokratische Fehlentscheidungen wehren – Mülheimer Bürger Initiativen widerlegen den IM“, als pdf-Datei (21 KB)