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Zinswettendebakel als selbst verschuldeter Teufelskreis!?

Ach hätte man nur auf die MBI gehört ……..

30.4.16: WAZ/NRZ Mülheim: „Hinter verschlossenen TürenEuros ist eine Einigung mit der West LB-Abwicklerin ausgehandelt. Sie belässt bei der Stadt Mülheim eine hohe Zahlungsverpflichtung. Die Stadt will nicht länger mit der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA) der West LB um Schadenersatz für das millionenschwere Debakel mit verlustreichen Zins- und Währungswetten ringen. Sie hat mit der alten Landesbank einen Vergleich ausgehandelt, der nicht nur Millionen Euro in den Wind schießt, sondern weitere erhebliche Risiken bis ins Jahr 2026 zementiert. Nun muss die Politik entscheiden, ob sie das Angebot annimmt…..“

  • Der ganze WAZ-Artikel „Wettverluste: Stadt will sich mit EAA vergleichen“ hier

Hat die Stadt Mülheim anders als viele andere Städte keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen der verzockten vielen swap-Millionen? Aufgrund der bisherigen BGH-Rechtsprechung wirkt das auf den ersten Blick etwas überraschend. Ist es aber nicht, weil eine große Mitschuld vorliegt!
Ist also die Stadt Mülheim gut beraten, den Vergleich anzunehmen, um überhaupt noch etwas Schadensersatz zu bekommen, auch wenn damit weitere Millionenverluste, sogar zweistellig, fast unausweislich würden?

Denn: Weiter aus der WAZ vom 30.4.16:
„…..  Dabei belässt der ausgehandelte Vergleich den Großteil des Schadens, der erst im Jahr 2026 zu bilanzieren sein wird, bei der Stadt. Lediglich gut 5 Millionen Euro des bereits entstandenen Schadens (mindestens knapp 15 Millionen Euro) ist die EAA bereit zurückzuerstatten ….. künftig drohende Millionenverluste ….. Sämtliche Wettgeschäfte, für die es noch vertragliche Bindungen gibt, sollen bestehen bleiben. Dabei will sich die Stadt sofort nach einem Vergleichsabschluss aus fünf Swap-Verträgen zum „dann aktuellen Auflösungspreis“ freikaufen. Welche Summe fällig sein würde, erfährt die Politik nicht. Bliebe als erstes noch ein sogenannter Zahlerswap, der bis Dezember 2023 weiterlaufen würde. Aktuell macht die Stadt allein innerhalb eines Quartals einen Verlust von gut 300.000 Euro mit dieser Wette. Bliebe es beim historischen Zinstief, wären nach sieben Jahren allein mit dieser Wette zusätzliche 9,8 Millionen Euro in den Sand gesetzt. …… Darüber hinaus hält die EAA noch eine Swaption im Bestand, heißt: eine Wette, die allein die Bank Ende Juni dieses Jahres für eine Laufzeit von zehn Jahren in Gang setzen kann. Da die Konditionen für die EAA derzeit vielversprechend sind, geht auch die Stadt davon aus, dass die EAA die Option zieht. Nach Berechnungen dieser Zeitung auf Basis des aktuellen Zinsniveaus drohen bis 2026 bis zu 10,5 Millionen Euro Verlust mit dieser Wette. So bliebe die Stadt am Ende ihrer unheilvollen Wetthistorie möglicherweise auf einem Verlust von mehr als 30 Millionen sitzen …….“
Zinswettverluste

Mit anderen Worten – eine verlustreiche Sackgasse, ein wahrer Teufelskreis,
mit hoher Eigenverschuldung?!

Zur Erinnerung einige Stationen des unsäglichen swap-Dramas:
2003/4: Der später zur MEG entsorgte Kämmerer Bultmann schließt Zinswetten in großem Umfang mit städtischen Schulden ab, nachdem er vom Finanzausschuss, damals ohne MBI, nichtöffentlich von SPD, CDU, FDP und Grünen dafür einstimmige Zustimmung, bei nur 1 Enthaltung einer CDU-Frau , erhalten hatte!
Juni 08: Erst die mehrfach blockierte MBI-Anfrage brachte es ans Licht: Verlustreiche Zinsgeschäfte mit Swaps und Derivaten. Stadt verliert nach damaligem Stand mind. 6 Mio. Euro! Mehr hier
Nach dem ersten BGH-Urteil von März 2011, dass die Deutsche Bank Schadensersatz wegen swap-Geschäften leisten müsse, beantragten die MBI 1.) ein Verbot jeglicher weiterer spekulativer finanzieller Betätigung der Stadt Mülheim und 2.) Einreichung einer Klage auf Schadensersatz wegen der Zinswettenverluste gegen Verantwortliche im Sinne des BGH-Urteils zu beschließen. Zu 2.) lautete der MBI-Antrag so:
„Die Stadt Mülheim reicht analog der Stadt Remscheid eine Klage auf Schadensersatz wegen der swap-Verluste ein entweder gegen die WestLB und/oder die Commerzbank wegen Fehlberatung oder/und gegen den ex-Kämmerer wegen zumindest mangelnder Sorgfaltspflicht oder/und gegen die Finanzaufsicht des RP bei der Bezirksregierung Düsseldorf, die die swap-Geschäfte der damaligen Nothaushaltskommune Mülheim hätte untersagen müssen.“ Mehr in

  • 27.3.11: MBI-Antrag für kommunales Spekulationsverbot und Schadensersatzklagen! hier

Die MBI-Anträge wurden erst verschoben und dann von SPD, CDU, FDP und Grünen abgelehnt. Anstelle dessen wurden teure Gutachter beauftragt und es dauerte bis Ende 2013, bis auch von Mülheim in allerletzter Sekunde Schadensersatzklagen eingereicht wurden, aber nur gegen die beteiligten Banken WestLB sowie Commerzbank, nicht jedoch gegen Verantwortliche vor Ort wie Kämmerer und/oder OB und/oder den RP in Düsseldorf.
Die Landgerichte in Essen und in Düsseldorf haben 2015 dann beide Schadensersatzklagen der Stadt Mülheim wegen Falschberatung bei den verlustreichen Geschäften mit Zinswetten (swaps), einmal gegen die Commerzbank und dann gegen die WestLB bzw. deren Nachfolgebank EAA, abgewiesen. Das LG Düsseldorf sah selbst die verlangten ersten 590.000 Euro wegen Falschberatung als nicht gerechtfertigt, da keine vorsätzliche Falschberatung vorliege.
Ganz unrecht hat das LG leider nicht, denn die Stadt Mülheim hat jahrelang versucht, alles zu vertuschen. Der WestLB-Anwalt warf der Stadt sogar vor, ihre ausdrücklichen Warnungen ignoriert zu haben!

StA Duisburg stellte das Verfahren gegen ex-Kämmerer vor Jahren ein! Unfassbar, s.u.

Hätte man zudem nicht über Jahre die MBI-Anträge weg oder nieder gestimmt, sähen die Chancen bei Gericht besser aus! Auch den MBI-Antrag für ein grundsätzliches Spekulationsverbot wollte der Mülheimer Rat nicht beschließen!

Im einzelnen zu den beiden dann doch erfolgten Klagen und der untätigen Staatsanwaltschaft in Duisburg

  1. Die Klage der Stadt Mülheim gegen die Commerzbank vor dem Landgericht Essen wegen Schadensersatz aus Swapgeschäften wurde im Juli 2015 ziemlich deutlich abgeschmettert. Mehr dazu auch im WAZ-Artikel hier
  2. Das Landgericht Düsseldorf hat im Nov. 2015 der Mülheimer Schadenersatzklage wegen der verzockten swap-Millionen gegen die EAA wenig Erfolgsaussicht attestiert: Die Geschäfte mit hoch spekulativen Wetten auf Zinsen, die Ex-Kämmerer Gerd Bultmann vor mehr als zehn Jahren mit politischem Segen, außer von den MBI, eingefädelt hatte, drohen weitere Millionenverluste zu bringen. Der Schaden könnte auf fast 36 Millionen Euro explodieren, wie die „Bad Bank“ bzw. „Erste Abwicklungsanstalt“ (EAA) der vormaligen West LB enthüllte. Eine Katastrophe! Und es kam, wie auch die MBI es vorhersagten! Mehr in
    • WAZ Mülheim, 12.11.15: Mülheim drohen bei Zinswetten fast 36 Millionen Euro Verlust hier
    • WAZ Mülheim, 13.11.15: “Ex-Kämmerer Bultmann ignorierte Warnung vor Wettrisiko!” hier und WAZ-Kommentar: “Zwischen Wahnwitz, Panik und Vertuschung” im folgenden
  3. „Zwischen Wahnwitz, Panik und Vertuschung
    Mehr als zehn Jahre pendelt die Stadt in der unrühmlichen Wettgeschichte zwischen Wahnwitz, Panik und Vertuschung. Sowohl das Rechtsamt im Jahr 2008 als auch jetzt die Bank haben festgestellt, dass der Ex-Kämmerer trotz Warnung vor „erheblichen Risiken“ gehandelt hat. Jetzt gibt es auch erste Stimmen, die auch die Wettgeschäfte anführen als Grund, warum die Stadtspitze unter OB Mühlenfeld Bultmann 2005 unbedingt als obersten Finanzhüter loswerden wollte. Gar von millionenschweren Fehlentscheidungen ist die Rede. Wenn dem tatsächlich so ist, hätte Bultmann gar nicht mehr bei der MEG landen und später auf Kosten der Stadt spazieren gehen dürfen. Dann hätte sich die Stadt sofort trennen müssen, gegebenenfalls mit Bezug auf beamtenrechtliche Pflichtverstöße. Sie hat es nicht getan. Hätte womöglich nicht gut ausgesehen, einen auf SPD-Ticket fahrenden Wahlbeamten derart vom Hof zu jagen. . .“ (Mirco Stodollick)
  4. Anfang 2012 stellte ein Saarner Mitbürger wegen der Mio.-Verluste durch swaps (damals ging man noch von „nur“ 6 Mio. € aus) Strafanzeige gegen den vormaligen Kämmerer Bultmann wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder. Nach 1 Jahr stellte dann die Staatsanwaltschaft Duisburg das Verfahren Ende Feb. 13 ein, weil “…sich keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten des Beschuldigten Bultmann oder anderer Personen ergeben hätten” … Frage: Was hatte die Staatsanwaltschaft wirklich untersucht, die Warnungen der WestLB sicher nicht!  Auch zu OB Mühlenfeld hätte die StA Untersuchungen einleiten müssen, denn sie als Chefin musste alles genehmigt haben! Mehr zur StA Duisburg und Bultmann sowie Mühlenfeld in
    • April 11: Die BI “Mülheim bleibt unser” gegen weitere Privatisierung der Daseinsvorsorge, insbesondere gegen den PPP-Irrweg, fragt in einem offenen Brief nach den Verantwortlichkeiten bei den Millionenverlusten der Stadt mit Zinswetten (swaps), insbesondere der Mitschuld von OB Mühlenfeld hier
    • März 13: Swaps as tops of the flops hier
    • 18.4.13: WAZ Mülheim: “Ermittlungen gegen Bultmann eingestellt” hier

Der Versuch, die verzockten swap-Millionen zu größeren Teilen zurück zu erhalten, wäre unzweifelhaft einfacher und erfolgversprechender gewesen, wäre man den MBI-Anträgen nach dem BVG-Urteil von März 2011 gefolgt! Mehr u.a. in:

Bei den insgesamt irrwitzig hohen Spekulationsverlusten der Stadt Mülheim geht es leider nicht nur um die swap-Abenteuer unter Kämmerer Bultmann. Nachfolger Bonan tätigte Fremdwährungskredite in Schweizer Franken mit ebenfalls Millionen-Verlusten! Auch dazu wollte der Rat dem MBI-Antrag mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und Grünen nicht folgen, ihm das zu untersagen! Als die Schweiz Anfang 2015 den Mindest-Wechselkurs zum Euro beendete, bedeutete auch das Riesenverluste für die Stadt. Der folgende MBI-Antrag, auch dieses Abenteuer zu beenden, wurde von einer großen Ratsmehrheit abgelehnt. Erneut unverantwortlich, anders als in Essen oder Bochum. So tickt auch diese Zeitbombe weiter. Mehr u.a. in

  • März 15: Ausstieg aus den verlustreichen Währungswetten so bald als möglich! hier

Das mit weitem Abstand größte und verheerendste Spekulationsgeschäft der Stadt Mülheim mit desaströsen Folgen für den städtischen Haushalt aber ist das krampfhafte Festhalten an den 10 Mio. RWE-Aktien auch nachdem der Niedergang des Energieriesen offensichtlich war. Mehr dazu u.a. in

  • Sept. 15: Raus aus dem abstürzenden RWE? MBI beantragten erneut vergeblich den schnellstmöglichen Verkauf der RWE-Aktien hier