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WestLB

Zinswettendebakel als selbst verschuldeter Teufelskreis!?

Montag, 02. Mai 2016

Mit Zins- und Währungswetten haben die Kämmerer Bultmann und Bonan der Stadt zweistellige Millionenschäden zugefügt, mit Zustimmung der Ratsgremien. MBI-Anträge auf Schadensersatzklagen wurden trotz wohlwollendem BGH-Urteil abgelehnt aus Angst, mit zur Rechenschaft gezogen zu werden. Als zum letztmöglichen Termin doch geklagt wurde, aber nur gegen Banken, wurde das Eigenverschulden offensichtlich, was die Klageaussichten verringert. Nun will die Stadt mit einem Vergleich heraus kommen, allerdings mit dem Risiko weiterer hoher Mio.-Verluste. Hätte man nur auf die MBI gehört …..

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Schluss mit swaps u.a. speku- lativen Geschäften der Stadt Mülheim, dafür Schadensersatz- klagen und endlich Transparenz

Mittwoch, 02. Mai 2012

Seit Jahren beschäftigt die Thematik der verzockten Millionen mit Zinswetten immer wieder die Gremien und/oder die Medien mit immer neuen Erkenntnissen oder Enthüllungen. Es ist mehr als überfällig, die Problematik durch politische Beschlüsse endlich in den Griff zu bekommen und nicht weiter zu vertagen. Genau das geschah erneut im Finanzausschuss am 30.4.12, in dem aber die peinliche Berufung zum Urteil wegen Einsicht der WAZ nicht mehr behandelt wurde. Beide MBI-Eilanträge daraufhin für den Stadtrat am 3.5.12 wurden ebenso vertagt. Vertuschung oder Ratlosigkeit? Oder beides, doch egal, denn in jedem Fall verantwortungslos!

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Keine weitere Vertuschung zum swap-Debakel

Sonntag, 18. März 2012

Die Stadt Mülheim muss der WAZ nach einem Gerichtsurteil Einsicht in das Gutachten ihres Rechtsamtes gewähren, das nach der Millionen-Pleite mit Zinswetten mögliche Haftungsansprüche gegenüber der West LB als Wettpartnerin sowie Ex-Kämmerer Gerd Bultmann und leitenden Beamten zum Gegenstand hat. Per Berufung will „die Stadt“ weiter Zeit gewinnen. Zur Vertuschung?! Klagt lieber endlich Schadensersatz ein!

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MBI-Antrag für kommunales Spekulationsverbot und Schadensersatzklagen!

Sonntag, 27. März 2011

Trotz der BGH-Grundsatzentscheidung von März 2011 will Mülheim bei Millionenverlusten mit swaps keinen Schadensersatz einklagen. Die MBI stellten den Antrag auf generelles Spekulationsverbot auch in Fremdwährungen und zu Klagen gegen Banken und Aufsichtsbehörde des RP, die das Zocken selbst im Nothaushalt erlaubte oder gar förderte! Der MBI-Antrag wurde im April von der Tagesordnung gestimmt! Nach Akteneinsicht wiederholten die MBI den Antrag für Juni, doch im Finanzausschuss peinlich abgebügelt! Im Nov. nun: Bonan muss weitere Wettverluste zugeben!

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