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PPP und Transparenz sowie demokratische Kontrolle wie Feuer und Wasser?

Stadt Mülheim und die Strabag liegen bei ÖPP-Kosten seit Jahren im Clinch, völlig im Geheimen! Zufall? Nein, weil elementarer Bestandteil von PPP-Projekten!

karl-ziegler-gymDa blockte die Stadt selbst scheinbar harmlose Anfragen zu Feuchtigkeitsschäden in Schulgebäuden aus. Fragen der WAZ zu Baumängeln am erst vor wenigen Jahren grundsanierten Karl-Ziegler-Gymnasium (KZG), im PPP-(eingedeutscht ÖPP)Projekt mit der Baufirma Strabag-Züblin, ließ Immobiliendezernent Bonan lange unbeantwortet, obwohl er im Finanzausschuss am 1.12.16 auf Drängen und wegen der offiziellen Anfrage der MBI ohnehin Stellung beziehen musste. Vgl. WAZ: „Baumängel am Karl-Ziegler-Gymnasium – Stadt mauert“. Mehr auch weiter unten

Deshalb nun im Februar 17 die erweiterte MBI-Antrag zu PPP-Projekten:

MBI-Vorschlag für die Sitzung des Finanzausschusses am 13.2.2017
TO: öffentlich

Betr.: Erfahrungen und Probleme mit
laufenden ÖPP-Projekten

Nur durch einen Zufall stellte sich heraus, dass es beim ÖPP-Projekt Karl-Ziegler-Gymnasium schon seit längerer Zeit Unstimmigkeiten zwischen der Stadt
Mülheim  und dem Betreiber Strabag gibt, die inzwischen sogar vor Gericht ausgetragen werden. Es geht dabei um den nicht unerheblichen Betrag von 400 000 €. Nun gibt es aber in Mülheim eine ganze Anzahl von ÖPP-Projekten, die seit einer Reihe von Jahren laufen: neben dem Karl-Ziegler-Gymnasium die Luisenschule, die Willy-Brandt-Schule, das Medienhaus, das Historische Rathaus, die beiden Feuerwehren usw.  ÖPP-Verträge sind sehr komplex und können dennoch nicht für alle möglichen Fälle in der Zukunft präzise Vereinbarungen enthalten, es bleiben Ermessens- und Deutungsspielräume, Konflikte können daher nicht ausbleiben, wie ja auch das Beispiel am Karl-Ziegler-Gymnasium zeigt.

Bisher wurde noch nie im Finanzausschuss darüber berichtet, auch im o.g. Fall erst auf unsere Anfrage hin nach einem Pressebericht.  Wir bitten daher die
Verwaltung, dem Ausschuss über die bisherigen Erfahrungen und evtl. Probleme mit diversen Mülheimer ÖPP-Projekten zu berichten. Insbesondere sollen dabei die folgenden Fragen beantwortet werden:

  1. Gibt es außer dem bekanntgewordenen Problem am Karl-Ziegler-Gymnasium weitere bisher ungelöste Konfliktfälle, und falls ja:
    -um welche Probleme geht es dabei?
    -gibt es hier auch Streitigkeiten um größere Geldbeträge, und falls ja, wie hoch sind diese?
    -wie sollen diese Probleme gelöst werden?
  2. Wie sind allgemein die Erfahrungen jetzt nach mehreren Jahren Laufzeit?
  3. Wie ist die Kostenentwicklung bei den nicht-investiven Zahlungen?
  4. Wie hoch sind z.Zt. die jährlichen Zahlungen für  alle ÖPP- und ÖPP-ähnlichen Projekte insgesamt?

H. Godbersen, MBI-Vertreterin im Finanzausschuss

kz-mumieDie eigentlich eher unverfängliche MBI-Anfrage (s.u.) aus Nov. 16 wegen der Feuchtigkeit im Keller des KZG, was wegen der Mumiengeschichte rein zufällig in einer Zeitung mal erwähnt worden war, entpuppte sich als Volltreffer ins Schwarze, entlarvte allerdings ein typisches Merkmal aller PPP-Projekte,

die per Vertrag ausgeschlossene Transparenz inkl. jeglicher demokratischer Kontrolle!

Ergebnis der Auskünfte zur MBI-Anfrage ist folgendes:
Stadt und der PPP-„Partner“ Strabag liegen seit Jahren im Clinch deswegen, inzwischen sogar vor Gericht. Nur: Ohne das tagelange Rätselraten auch vieler ehemaliger KZG-Schüler über die Herkunft der Mumie bei der Ausstellung in Münster, die früher wohl als Geschenk des ex-Schülers Hugo Stinnes viele Jahre im KZG aufbewahrt wurde, hätten Gremien und Öffentlichkeit nie etwas mitbekommen. Die städtische Schule ist halt auf 25 Jahre (im eigenen Gebäude) nur „angemietet“ vom Betreiber Strabag. Es geht in dem Streit immerhin um 400.000 €, doch das ganze unterliegt längst keiner demokratischen Kontrolle mehr! Mehr zu PPP in Mülheim u.a. in

  • Jan. 15: PPP-Irrweg mit Muster- und Vorreiterstadt Mülheim? hier
  • Mai 14: Das Husarenstück mit der Mölmschen Feuerwache als PPP-Umwegfinanzierung, genau wie beim swap-Debakel folgenlos? hier
  • April 10: Irrweg PPP-Schulsanierung hier

Hier nun die offiziellen Antworten auf die MBI-Anfrage:
Das Vorwort zu den MBI-Fragen lautete:
In der WAZ vom 18.11. war einem Bericht über die Mumie des Karl-Ziegler-Gymnasiums zu entnehmen, dass das Schularchiv z. Zt. wegen Feuchtigkeitsschäden im Keller in Kartons zwischengelagert ist. Die Schule wird im Rahmen eines ÖPP-Vertrages von der Strabag betrieben. Zu den Problemen mit ÖPP-Verträgen zählt u. a. die Schwierigkeit, dass nicht alle möglichen Schadensfälle bei Vertragsabschluss berücksichtigt werden können, weshalb dann oft die Stadt auf den Kosten sitzenbleibt. Wir bitten daher die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
Betr.: Feuchteschäden in den Kellerräumen des Karl-Ziegler-Gymnasiums

Anfrage der MBI-Fraktion für den Finanzausschuss am 01.12.2016, MBI-Frage jeweils in fett:
Stellungnahme der Verwaltung jeweils unterhalb der Frage

1.) Wie ist es zu den Schäden gekommen und was ist zur Sanierung erforderlich?
Bereits während der Sanierungsphase wurden vom ÖPP-Partner (Auftragnehmer: Strabag/Züblin) Feuchteschäden in den Räumen V-1.01 (Aufenthalt Lehrer) und Nebenraum (Schularchiv) festgestellt. Als erforderliche Maßnahme zur Beseitigung dieser Schäden wurde seitens des Auftragnehmers das Verpressen der Wände mit Injektionsharz vorgeschlagen. Dieser Maßnahme wurde seitens der Stadt zugestimmt. Obwohl im Außenwandbereich Sanierungsarbeiten durchgeführt wurden, zeigten sich im Fußleistenbereich weiterhin Feuchtigkeitsschäden, die bis zur Abnahme der anfänglichen Bauleistungen vom Auftragnehmer nicht beseitigt wurden. Dies wurde als noch zu beseitigender Mangel im Abnahmeprotokoll vermerkt. Der Schaden wurde jedoch auch in der Folge nicht ordnungsgemäß beseitigt. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Stadt in diesem Zusammenhang Mietzahlungen an die Strabag zurückbehalten hat. Da sich der Feuchtigkeitsschaden im laufenden Schulbetrieb vergrößerte, konnten die Räume aufgrund unangenehmer Gerüche und erhöhter Luftfeuchte nicht mehr genutzt werden. Laut Gutachten des von Auftragnehmer und Auftraggeber eingeschalteten Sachverständigenbüros, Wissbau Beratende Ing.-GmbH, gibt es mehrere Ursachen für die auftretenden Feuchtigkeitsschäden u.a. wasserführende Risse, nicht vollständig intakte Abdichtung der Außenwände und fehlende Abdichtung der Anschlussfugen. Um die Räume wieder in Betrieb nehmen zu können und die für den Schulbetrieb unzumutbare Situation zu beseitigen, wurde zwischen der Strabag und der Stadt Mülheim die Beseitigung des Feuchtigkeitsschadens vereinbart und verabredet, nin Form einer Mustersanierung von zunächst 2 Räumen zu beginnen. Durch diese Probesanierung soll die möglichst zielführende Sanierungsart festgestellt und die Gesamtkosten abgeschätzt werden können. Es wird von einer kurzfristigen Fertigstellung ausgegangen, sodass im Anschluss das Sanierungskonzept für die anderen Räume festgelegt werden kann. Durch diese im Kellergeschoss im Osttrakt derzeit stattfindenden Sanierungsarbeiten sind die Räume zur Zeit für die Schule nicht zu benutzen. Unter anderem ist auch das Schularchiv betroffen.

2.) Wie sieht die vertragliche Regelung für die Haftung bei Feuchtigkeitsschäden im Fall des Karl-Ziegler-Gymnasiums aus, insbesondere auch für Nebenräume wie den Keller mit dem Schularchiv?

Die vertragliche Regelung im Umgang mit Feuchtigkeitsschäden ist zwischen den Vertragspartnern strittig. Damit sich diese strittige Situation nicht negativ auf den Schulbetrieb auswirkt, haben die Vertragsparteien zunächst die einstweilige Kostenteilung für die Sanierung bis zur endgültigen Klärung der Kostenübernahmepflicht eines Vertragspartners vereinbart. Begonnen werden soll mit der Mustersanierung von 2 Räumen . Diese Kostenpflicht wurde seitens der Stadt Mülheim an der Ruhr von Anfang an beim Auftragnehmer, der Strabag, gesehen.

3.) Hat die Strabag bereits zugesagt, dass sie alle im Zusammenhang mit dem Feuchtigkeitsschaden anfallenden Kosten übernehmen wird?
Aufgrund der strittigen Auslegung des Vertrages weigert sich die Strabag bisher alle im Zusammenhang mit dem Feuchtigkeitsschaden anfallenden Kosten zu übernehmen. Parallel zur Zusage der einstweiligen hälftigen Kostenübernahme will die Bietergemeinschaft Strabag/Züblin durch Einreichung einer Feststellungsklage beim Landgericht Duisburg nunmehr eine juristische Klärung des Sachverhalts erwirken.

4.) Falls nein, mit welchen Argumenten versucht die Strabag ggf. eine Kostenübernahme zu umgehen? Wie hoch wären ggfs. die vom ImmobilienService zu tragenden Kosten?
Die Strabag versucht eine Kostenübernahme mit dem Argument zu umgehen, dass die festgestellten Feuchtigkeitsschäden und die respektive entstehenden Sanierungskosten gemäß ÖPP-Projektvertrag im Verantwortungs- und Risikobereich des Auftraggebers, der Stadt Mülheim an der Ruhr, liegen. Der beschriebene Sachverhalt soll durch Einreichung der Feststellungsklage juristisch geklärt werden. Der vorläufige Streitwert der Feststellungsklage beläuft sich auf 400.000,00 EUR. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Stadt in diesem Zusammenhang Mietzahlungen an die Strabag zurückbehalten hat.
I.V. Uwe Bonan

Übrigens:
“Eltern-, Schüler- und Lehrervertreter des Karl-Ziegler-Gymnasiums stimmen in der Schulkonferenz mit denkbar knapper Mehrheit für ein Jugendzentrum innerhalb der Schule……” war der WAZ Anfang Okt. zu entnehmen. Ein Jugendzentrum innerhalb einer Schule, die als PPP-Schule zudem von der Baufirma Strabag betrieben und an die Stadt „vermietet“ ist? Das ist sicherlich nicht unproblematisch, zudem mit dem CVJM ein Jugendheim in der Nähe der Karl-Ziegler-Schule bereits vorhanden ist. Die MBI wollten im Bildungsausschuss Genaueres erfahren, was abgeblockt wurde: Die Stadt sei nicht zuständig, ein Beschluss in keinem Gremium erforderlich und mit der Strabag sei alles abgestimmt! Wie bitte? Wer haftet denn z.B. bei Schäden durch das Jugendzentrum? Auch diese Angelegenheit ist sicherlich alles andere als geklärt! Mehr hier

  • WAZ Mülheim, 2.12.16: „Rechtsstreit um feuchte Keller im Karl-Ziegler-Gymnasium: Stadt Mülheim und Strabag liegen bei ÖPP-Kosten im Clinch“hier:

Und in dem WAZ-Kommentar zu dem Artikel, nachzulesen hier:

Transparenz schaffen!

Für die Neubauten von MedPPP-Zukunftsschuleienhaus und Hauptfeuerwache, auch für die drei Schulen ist die Stadt eine öffentlich-private Partnerschaft eingegangen. Klar ist:
Die Last der mal mehr, mal weniger dringenden Investitionen hat die Stadt, weil nicht flüssig, gestreckt und so die Handlungsspielräume für lange Jahre eingeengt. Überhaupt nicht zu kontrollieren ist für die Öffentlichkeit, ob diese ÖPP-Modelle überhaupt wirtschaftlich verantwortbar sind – mindestens bei der Hauptfeuerwache ist das nicht der Fall. Die Stadt hat sich für die drei Schulen auf 25 Jahre finanziell gebunden. Millionensummen sind abzudrücken. Doch den Bürgern bleiben Vertragsdetails vorenthalten.
Im aktuellen Fall der Ziegler-Schule wird deutlich, dass hier durchaus Risiken bestehen. Doch die Stadt pocht auf ein „Erstinformationsrecht der Politik“. CDU-Fraktionschef Wolfgang Michels ließ sich im Ausschuss gar zu der Stellungnahme hinreißen, die Medien seien doch „nur die vierte Gewalt“ im Staat und da komme die Politik doch wohl um einiges davor. So, lieber Herr Michels, leisten Sie denen Vorschub, die eine Arroganz der Macht beklagen. Sorgen Sie und Ihre Ratskollegen lieber dafür, dass Transparenz geschaffen wird!

Für die Neubauten von Medienhaus und Hauptfeuerwache, auch für die drei Schulen ist die Stadt eine öffentlich-private Partnerschaft eingegangen. Klar ist: Die Last der mal mehr, mal weniger dringenden Investitionen hat die Stadt, weil nicht flüssig, gestreckt und so die Handlungsspielräume für lange Jahre eingeengt. Überhaupt nicht zu kontrollieren ist für die Öffentlichkeit, ob diese ÖPP-Modelle überhaupt wirtschaftlich verantwortbar sind – mindestens bei der Hauptfeuerwache ist das nicht der Fall. Die Stadt hat sich für die drei Schulen auf 25 Jahre finanziell gebunden. Millionensummen sind abzudrücken. Doch den Bürgern bleiben Vertragsdetails vorenthalten. Im aktuellen Fall der Ziegler-Schule wird deutlich, dass hier durchaus Risiken bestehen. Doch die Stadt pocht auf ein „Erstinformationsrecht der Politik“. CDU-Fraktionschef Wolfgang Michels ließ sich im Ausschuss gar zu der Stellungnahme hinreißen, die Medien seien doch „nur die vierte Gewalt“ im Staat und da komme die Politik doch wohl um einiges davor. So, lieber Herr Michels, leisten Sie denen Vorschub, die eine Arroganz der Macht beklagen. Sorgen Sie und Ihre Ratskollegen lieber dafür, dass Transparenz geschaffen wird!