Wählergemeinschaft Fraktion Programm Geschichte Kontakt
Gremientermine aktuelle Termine Sprechstunden
Bundesweit Initiativen und Verbände MH-Parteien Medien Treffpunkte
Pressemeldungen Bildmaterial
 

MBI-Wahlprüfsteine zu direkter Demokratie und Bürgerrechten

MBI-Fragen, Teil I: Bürger- und Wahlrechte, Wiedereinführung des Widerspruchsrechts und dringende Reformierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zum besseren Schutz der Bürger vor Behörden- und Gebührenwillkür

1) Bürgerrechte und Verwaltungsgerichtsbarkeit

a) Bürger- und Volksentscheide

  • Wie steht Ihre Partei zur direkten, plebiszitären Demokratie auf kommunaler, Landes- und Bundesebene? Wenn Sie diese ausbauen und für die Bürger verbessern wollen: Welche Maßnahmen und Schritte werden Sie dafür ergreifen wollen, auch um Volksentscheide auf Bundesebene überhaupt zu ermöglichen?

b) Kommunale Sperrklauseln und
Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger

  • Wie steht Ihre Partei zu der vom Landtag beschlossenen Einführung einer 2,5%-Klausel bei Kommunalwahlen?
  • Wie steht Ihre Partei zu einer Einführung des Wahlrechts bei Kommunalwahlen und bei Bürgerentscheiden auch für Nicht-EU-Bürger?

c) Zur Abschaffung des Widerspruchsrechtes
für die Bürger:

BuerokratenstempelDie schwarz-gelbe Landesregierung hat 2007 das Widerspruchsrecht der Bürger weitgehendst abgeschafft unter dem irreführenden Begriff „Bürokratieabbau“. Das bedeutet in der Realität aber eine deutliche Verkürzung der Bürgerrechte und eine weitere Stärkung der Bürokratie! In Mülheim z.B. führten in 2007, dem letzten Jahr des Widerspruchsrechts, 3500 von ca. 5000 Widersprüchen zu Korrekturen der Bescheide! Im Alltag verweisen heute die Ämter bei Beschwerden nur noch und sofort auf den Rechtsweg, dessen Kosten und Risiken. Das Vertrauen zwischen Bürger und Kommune wurde durch die Abschaffung des Widerspruchsrechts nachhaltig beschädigt.

Die rot-grüne Kraft-Regierung hatte zwar vor den Wahlen 2012 eine Wiedereinführung zumindest teilweise versprochen, dies aber bereits im Koalitionsvertrag nicht festgeschrieben. So passierte 5 Jahre lang auch fast nichts dazu.

  • Werden Sie diesen gravierenden Fehler als eine der ersten Maßnahmen einer neuen Regierung korrigieren bzw. dies als Opposition schnellstmöglich beantragen?

d) Verwaltungsgerichtsbarkeit und
Ermöglichung von Sammelklagen

JustitiaGehen Bürger dann vor das Verwaltungsgericht, müssen sie selbst ohne Anwalt immer in Vorkasse treten, mitunter sogar mehr als die angefochtenen Beträge. Klagen Bürger zur gleichen Sache, etwa bei Anliegerbeiträgen oder überhöhten Gebühren, muss jede/r einzeln klagen und wegen angeblichem Datenschutz erfährt er/sie nicht einmal, wer noch Kläger/in ist. Zehn- oder hundertmal usw. werden dann in parallelen Verfahren die gleichen Papiere verschickt,
verschiedene öffentliche Gerichtstermine abgehalten zur gleichen Sache, ohne dass ein Kläger notwendigerweise vom anderen weiß. Die gesamte z.T. kafkaesk anmutende Verfahrensweise dient wohl zur Abschreckung der Bürger von Klagen. Bekommt ein Bürger dennoch recht, weil die Kommune z.B. überhöhte oder nicht gerechtfertigte Gebühren verlangte, erhalten nur die Kläger ihr Geld zurück, bei allen anderen ist alles durch Nichteinreichung einer Klage „legalisiert“. Das fördert nicht gerade das Vertrauen in den Rechtsstaat, im Gegenteil.

Mit der Asyl- und Zuwanderungsproblematik kommt noch hinzu, dass viele Verwaltungsgerichte mit Klagen zum Asylverfahren oder möglichen Abschiebungen bereits überhäuft und überlastet sind. „Normale“ Klagen dauern auch dadurch noch länger und häufig sind auch die Verwaltungsgerichte eher bemüht, Klagen „abzuwimmeln“.

  • Werden Sie im Sinne der Bürger die gesamte Verwaltungsgerichts-barkeit reformieren wollen? Wenn ja, welche Maßnahmen wird Ihre Partei in Angriff nehmen?
  • Werden Sie insbesondere Sammelklagen in Zukunft auch in NRW ermöglichen bzw. im Bundesrat entsprechende Initiativen einbringen, um auch in Deutschland ähnlich den USA die Verbraucherrechte mit der Möglichkeit von Sammelklagen endlich auf andere Füße zu stellen?
  • Welche Maßnahmen sieht ihre Partei vor, um die Verstopfung und Überlastung der Verwaltungsgerichte mit Verfahren zu Asyl- und Ausländerrecht zu verbessern oder gar zu beenden? Sollen diese
    z.B. in Spezialgerichte ausgelagert werden?

2.) Zur Gebührenwillkür von Kommunen gegenüber ihren Bürgern

Spätestens mit der hohen Verschuldung vieler Kommunen hat vielerorts die Praxis der Erhebung kommunaler Abgaben und Gebühren Züge von Abzockerei angenommen. Häufig nutzen die Behörden Gesetzeslücken oder –unschärfen, um ihre Bürger zur Kasse bitten zu können. Die Stadt Mülheim z.B. fahndet seit Jahren nach Hinterliegerbuchgrundstücken, um dann gleich für Jahre im Nachhinein Straßenreinigungsgebühren zu erheben, oft für Grundstücke, die für die erbrachte Leistung zu 100% irrelevant sind. Oder sie verlangt für die Luxussanierung mit tiefen Frostschutzschichten in fast unbefahrenen Nebensträßchen irrwitzig hohe Anliegerbeiträge, ähnliches bei Kanalerneuerung. Nicht vermittelbar sind auch Erschließungskosten nach 30 oder mehr Jahren. Der gesetzlich vorgegebene Grundsatz, dass die Beiträge etwa zu Straßen- oder Kanalerneuerung dem Anlieger „wirtschaftliche Vorteile“ verschaffen sollen, ist selbst vor Gericht häufig zur hohlen Phrase verkommen, weil jede Maßnahme als solche als Vorteil definiert wird unabhängig von jedem real nachweisbaren Vor- oder Nachteil.
Auch die Berechnung von Straßen- oder Kanalerschließungsgebühren nach Gesamtfläche führt des öfteren zu massiven Ungerechtigkeiten, etwa wenn ein Grundstück an 2 oder 3 Straßen grenzt, die Beiträge damit 2 oder 3mal für das Gesamtgrundstück ermittelt werden, was u.a. bei Eigentümergemeinschaften häufiger vorkommt.
Ähnlich verhält es sich mit dem gesetzlich vorgegebenen Prinzip der Kostendeckung bei der Ermittlung der kommunalen Zwangsgebühren für Müllabfuhr, Straßenreinigung und Abwasserbeseitigung. Wenn die Stadt Mülheim z.B. Überschüsse aus den Abwassergebühren in den städtischen Haushalt überführte, so ist das real ein massiver Verstoß gegen kostendeckende Gebühren, doch lässt das unscharfe Kommunale Abgabengesetz (KAG) eine Interpretation etwa durch die Verwaltungsgerichte zu, die diesen eklatanten Widerspruch auch noch rechtfertigt.

  • Werden Sie insbesondere eine Überarbeitung und Präzisierung des KAG in Angriff nehmen, u.a. in Bezug auf die o.g. Beispiele?

Um genauere Antworten zu jeder der verschiedenen angesprochenen Gebührenarten wären wir dankbar!