Seit 20.3.20 gilt das Förderproramm des Landes NRW, worüber die Kommunen nun die Hälfte des Straßenbaubeitrags mit dem Land abrechnen können. Die beitragspflichtigen Anlieger werden dadurch hälftig entlastet. Diese Entlastung greift für Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden. Die letztjährige Behandlung der überaus erfolgreichen Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge in NRW endete in diesem Kompromiss. Die MBI hatten sich stark engagiert für die Volksinitiative und sie fordern nun, dass die Stadt Mülheim unverzüglich erhobene oder beabsichtigte Bescheide über Straßenbaubeiträge überprüft und Fördergelder beantragt. Das müsste u.a. auch für die Eltener, die Velauer, die Paul-Kosmalla-Str. sowie für den Lönsweg zutreffen.
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