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Wollen die Parteien direkte Demokratie erschweren?

WAZ 30.9.21: „Neues Gesetz: Bürgerbündnisse sollen Geldquellen offenlegen“

Auszüge: „Die Landesregierung will strengere Regeln zur Offenlegung von Geldquellen der „unabhängigen“ Wählergruppen in den Stadträten. …. CDU und FDP haben dem Landtag am Donnerstag den Entwurf für ein neues „Transparenzgesetz“ zugeleitet, das die Geldquellen von kleineren Wählerinitiativen und parteilosen Bürgermeister-Kandidaten stärker offenlegen soll. „Während demokratische Parteien besondere Rechenschaftspflichten erfüllen und von der kritischen Öffentlichkeit kontrolliert werden, können Wählergruppen ihre Finanzen weitgehend im Dunkeln belassen“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Henning Höne ……“

Das klingt auf den 1. Blick vernünftig, oder? Aufhorchen sollte man aber bereits, dass dieser Gesetzentwurf ganze 3 Tage nach der Bundestagswahl vorgelegt wurde. Kommunale Wählergruppen werden bisher nach Vereinsrecht behandelt, weil sie kein Geld aus der Parteienfinanzierung erhalten. Sie finanzieren sich nur aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Kontrolle üben Finanzamt und die Mitglieder aus. Reicht das nicht? Warum sollen sie demnächst alles beim Landtag einreichen?

Wir haben uns den Gesetzentwurf genauer und vollständig angeschaut, siehe Entwurf „Gesetz über die Transparenz kommunaler Wählergruppen“ als PDF-Datei (182 KB)

Wirkt deutlich wie „Kontrolle durch mehr Bürokratie“ und soll anscheinend vor allem lästige Konkurrenz beschränken und noch mehr die direkte Demokratie reduzieren!

Nachdem die Düsseldorfer Parteien mit der 2,5%-Hürde gescheitert sind, sollen anscheinend die Wählergemeinschaften nun bürokratisch reduziert und behindert werden können. Vor allem sollen Spender abgeschreckt werden können u.v.m.

Die Parteien befürchten nämlich zu recht, noch mehr Boden zu verlieren. Kommunale Wählerbündnisse werden anders als die Parteien aber nicht vom Staat finanziert. Dennoch soll in Zukunft der Landtagspräsident jede kommunale Wählervereinigung und jeden Bürgerentscheid genehmigen müssen. Das wird die Politikverdrossenheit nicht gerade reduzieren, denn die alleinige repräsentative Demokratie ist sehr viel stärker an Lobbyeinflüssen gebunden, als lokale Gruppen dies jemals könnten.

Besonders bedenklich ist es, dass die gleichen neuen Regularien auch noch auf Bürgerentscheide ausgedehnt werden sollen!

So sollen alle potenziellen Initiatoren von der direkten Demokratie abgeschreckt werden, wenn sie für alles haftbar gemacht werden können. Und private Spender für die Werbung für einen Bürgerentscheid müssen mit Nachteilen rechnen, wenn sie öffentlich bloßgestellt werden können und sollen. Das alles benachteiligt Bürgerbegehren gegenüber Verwaltung und Parteien einer Kommune noch mehr als ohnehin schon!

Galt noch ab den 90er Jahren, dass die kriselnde (repräsentative) Parteiendemokratie durch basisdemokratische Elemente belebt werden müsse, so geht es zumindest im NRW des Wahlverlierers Laschet in die entgegengesetzte Richtung. Das wird die Erosion der sog. Volksparteien beschleunigen und der inzwischen schwer angeschlagenen deutschen Demokratie einen weiteren Tiefschlag versetzen.