Kurz nach der Bundestagswahl wurde im NRW-Landtag der Gesetzentwurf zur stärkeren Kontrolle von Wählergemeinschaften und Bürgerbegehren eingebracht. Angeblich seien Parteien benachteiligt, wenn sie Finanzen offenlegen müssen. Nun sollen auch Wählergruppen und Bürgerentscheide alles beim Landtagspräsidenten genehmigen lassen.
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