Die Gerichte in Essen und nun auch Düsseldorf haben die Schadensersatzklagen der Stadt Mülheim gegen die Commerzbank bzw. die WestLB abgewiesen. Das LG sah die verlangten 590.000 Euro wegen Falschberatung bei den Swapgeschäften als nicht gerechtfertigt, da keine vorsätzliche Falschberatung vorliege. Ganz unrecht hat das LG leider nicht, denn die Stadt Mülheim hat jahrelang versucht, alles zu vertuschen. Der WestLB-Anwalt warf der Stadt sogar vor, ihre ausdrücklichen Warnungen ignoriert zu haben! Und die StA Duisburg stellte das Verfahren gegen ex-Kämmerer ein! Unfassbar. Hätte man nicht über Jahre die MBI-Anträge weg oder nieder gestimmt, sähen die Chancen bei Gericht besser aus! Auch ein grundsätzliches Spekulationsverbot wollte der Rat nicht beschließen!
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