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Bauen im Außenbereich von Holt- hausen gegen Sinn und Verstand!

6.1.14: Trauer Tilsiter Str.-Baubeginnum die nächste schöne Stelle Mülheims, die verbaut wird. Heute früh rückten die Bagger an der Tilsiter Str. in Holthausen an, um das erste Grundstück des hochgradig heiklen B-Plans „Tilsiter Str./Oppspring“ auszuschachten, welcher bereits im Aug. 2013 rechtsgültig wurde.  Anscheinend hatte Bauer Schulten-Baumer Probleme, seine Grundstücke zu dem sehr hohen Preis verkaufen zu können. Die Bürgerinitiative hatte leider vertrödelt, den nicht gerade aussichtslosen Klageweg zu bestreiten. Neben der Zerstörung des Stadtbildes ist die Bebauung dieses Ackers sowohl für die Durchlüftung der Innenstadt, als auch für das darunter liegende Überschwemmungsgebiet Rumbachtal sehr bedenklich.

Im Planungsausschuss am 18.6.13 wurde der B-Plan Tilsiter Str./Oppspring wie befürchtet durchgewunken, gleiches im Rat am 11.7. Man will nicht, dass diese heikle Geschichte bei den Kommunalwahlen noch Thema ist. Der MBI-Sprecher hatte als Bürger einen ausführlichen Einspruch eingelegt, s.u.. Die Antworten der Verwaltung in der dicken Vorlage sind oberflächlich, teilweise auch lächerlich, aber insgesamt an intellektuelle Beleidigung grenzend. Die Hauptargumente der Eingabe des MBI-Sprechers waren an die Empfehlungen des Deutschen Städtetages angelehnt. Das „absurd“ zu nennen, wie SPD-Schindler das tat, ist kindisch. Doch egal: Man wird sehen, ob dieser B-Plan die Prüfung durch das OVG in Münster bestehen kann.

  • WAZ 20.6.13: „Vorletzte Hürde für Tilsiter Straße“ hier

Lothar Reinhard

Eingabe vom 18.3.13 zu Anregungen und Bedenken zum
Bebauungsplanverfahren „Tilsiter Straße/Haustadtsfeld G 14“

Ich lege hiermit als Bürger der Stadt Mülheim Einspruch im Rahmen der Offenlage des G 14  ein, da ich als Ratsherr und Mitglied des Planungs-ausschusses im bisherigen Verfahren die Belange des Allgemeinwohls in wesentlichen Punkten als nicht ausreichend und angemessen berücksichtigt erachte. Als im Planungsausschuss am 21. 11.12 der Offenlegungsbeschluss gefasst wurde, habe ich bzw. andere Vertreter unserer Fraktion grundlegende Fragen zu der Beschlussvorlage V 12/0715-01 aufgeworfen, die aber nicht oder nur oberflächlich oder sogar nur polemisch beantwortet wurden. Auch in der Bürgerversammlung am 14. März 2013 wurde keine Auskunft darüber gegeben. Es ist bekanntlich in Mülheim nicht zugelassen bzw. ausdrücklich unerwünscht, dass Ratsherrn und –damen und Mitglieder des Planungsausschusses sich in solchen Bürgerversammlungen zu Wort zu melden.
Es ist auch nicht zu erwarten, dass bis zum geplanten Satzungsbeschluss in den politischen Gremien weitere Klärung erfolgt. Ebenso kann ich nicht davon ausgehen, dass Planungsausschuss und Rat noch gänzlich frei in ihrer Entscheidung sind, so dass das Einbringen von Bedenken oder Fragen zu ungelösten Problempunkten etwa in der Ratssitzung ohnehin kaum Einfluss auf die Abstimmung haben wird. Der Investor ist mit der Bezahlung sämtlicher Gutachten – obwohl kein vorhabenbezogener B-Plan – bereits so sehr in Vorleistung getreten, dass der Rat wohl mehrheitlich kaum noch gegen sein Bauvorhaben stimmen wird. Das ändert aber nichts an den gravierenden Problemen, die mit einer Umsetzung des G 14 verbunden sind. Jedes Ratsmitglied hat den Eid geleistet, Schaden von der Allgemeinheit abzuwenden. Ich gehe davon aus, dass meine folgenden Anregungen und Bedenken im Rahmen des Auslegungsverfahrens sicherlich gründlicher bearbeitet werden, als dies zuletzt im Planungsausschuss geschah. (Letzteres kann man übrigens auch sehen am Sitzungsprotokoll des Planungsausschusses vom 21.11.12, in dem zu unseren ausgiebigen Fragen und Redebeiträgen nur wenige bruchstückhafte Einzelzitate auftauchen.) Eine Abwägung zwischen Allgemeinwohl und Einzelinteressen beim Satzungs-beschluss könnte somit vom Rat der Stadt auf fundierterer Grundlage geschehen als zuletzt. Mehr zum Planungsausschuss am 21.11.12 in

  • Ein erschreckend bauwütiger, rücksichtsloser Bauausschuss hier und
  • Flugblatt März 13: Aufruf zur Bürgerinformationsveranstaltung am 14. März zum B-Plan Tilsiter Str./Oppspring als pdf-Datei (37 KB)

1. Bebauung im Außenbereich

Der B-Plan „Tilsiter Straße/Haustadtsfeld“ befindet sich eindeutig im Außenbereich, der nach BauGB sowie Landes- und Bundesgesetzen besonders geschützt werden soll, um weitere Zersiedelung von Landschaft zu minimieren. Diese Tatsache ist im bisherigen Verfahren des G 14 damit weggewischt worden, es handele sich doch „nur“ um die Bebauung auf der anderen Straßenseite. Damit wird der Sinn der Bestimmungen zum Schutz des Außenbereichs aber heruntergespielt und unverantwortlich fast negiert. Insbesondere die Aspekte Landschaftsbild, Naherholung und Vermeidung schwerwiegender Eingriffe in die Habitatverbünde von Fauna und Flora werden mit der Festlegung des Außenbereichs geschützt. Dazu auch

  • MBI-Flugblatt Nov. 12: “Keine weitere Zerstörung der freien Landschaft in Holthausen! Nicht an Tilsiter Str./Oppspring und auch nicht am Schlippenweg!“ als pdf-Datei (1,6 MB)

2. Parallel eingeleiteter Nachbar-Bebauungsplan „Schlippenweg/Zeppelinstraße G 15“

Gleichzeitig mit dem Offenlegungsbeschluss des G 14 wurde der B-Plan G 15 „Schlippenweg“ unweit des G 14 und ebenfalls im Außenbereich von Holthausen eingeleitet. Damit hat sich die Ausgangslage auch für die zu untersuchenden schädlichen Auswirkungen des G 14 deutlich geändert. Das aber ist an keiner Stelle und in keinem Gutachten zum G 14 berücksichtigt. Sowohl die bekannte Problematik der Beeinträchtigung der Innenstadtbelüftung, als auch die Entwässerungsproblematik, als auch die o.g. schützenswerten Aspekte des Außenbereichs stellen sich im Zusammenhang mit G 14 und zusätzlich G 15 neu und gravierender. Mehr in

  • WAZ 21.11.12: „Bauland – Stadt will neues Wohngebiet am Grüngürtel schaffen“ hier
  • Okt. 12: Mölmsche Bauwut soll neue zerstörerische Blüten treiben! hier

3. Die Entwässerungsproblematik

Die lange überfällige Rumbach-Sanierung (mit und ohne Kanal) zwischen Walkmühlenstr. und Forum liegt bekanntlich vor Gericht, weil der RP den Förderantrag ablehnte, wogegen die Stadt Klage eingereicht hat, vgl. WAZ-Artikel von Ende Sept. 2012 hier und im Anhang. Eine MBI-Vertreterin im Umweltausschuss hatte im Ausschuss Ende Sept. nach dem Stand der Dinge gefragt und völlig überraschend verkündete damals der Amtsleiter, dass alles ruhe wegen der Klage, die bereits im Juni eingereicht worden sei. Diese Geheimniskrämerei verwunderte bereits damals sehr, handelt es sich doch um eine vor Jahren bereits beschlossene Maßnahme mit hohem Dringlichkeitscharakter. Als das Kanalstück Dickswall zwischen Kämpchenstr. und von-Bockstr. im Frühjahr 2012 sehr aufwendig erneuert wurde, sah alles so aus, als sei dies das 1. Teilstück, dem in Kürze weitere folgen würden. Dies ist nun nicht der Fall. Ob, wann und wie die Maßnahme der Rumbachsanierung durchgeführt werden kann und wird, ist ungewiss. Warum nämlich der RP die Förderzusage zurückgezogen hat, konnte bis heute nicht nachvollziehbar geklärt werden. Die dringliche Gesamtmaßnahme wird jedenfalls auf unbestimmte Zeit verzögert. Dies bedeutet aber auch, dass alles vermieden werden muss, was den insbesondere bei Starkregen bereits völlig überlasteten Bach und Kanal zusätzlich belastet. Dazu gehören zweifelsohne auch zusätzliche Einleitungen durch die geplante Bebauung und Versiegelung der Äcker Tilsiter Str./Oppspring und Schlippenweg am Hang ins Rumbachtal. Bei den im Zuge der Klimaveränderung vermehrt auftretenden Starkregen gibt es seit längerem bekanntermaßen auch ohne diese zusätzliche Bebauung bereits Probleme genug, etwa beim Feierabendhaus des städtischen SWB am Rande des G 14 an der Tilsiter Str., im Rumbachtal selbst und entlang der Essener Str./Dickswall.

Die in der Beschlussvorlage dargestellten Maßnahmen und Methoden zur Lösung der auch dort zugegebenen Entwässerungsprobleme können nicht überzeugen. Ich hatte dies am 21. Nov. im Ausschuss angesprochen. Eine verständliche und nachvollziehbare Aufklärung gab es aber nicht. Für den Bereich des Oppspring wird eine Verlängerung des Mischwasserkanals im Oppspring für Schmutzwasser empfohlen, wobei allerdings aus den geplanten tiefer liegenden Neubauten dort das Abwasser hochgepumpt werden müsste. Für die beiden geplanten Baugebiete an der Tilsiter Straße wird behauptet, dass der jetzige Kanal ausreiche, der ins Rumbachtal führt, was man durchaus anzweifeln kann.
Ernsthaft problematisch aber ist die vorgesehene Ableitung des Regenwassers wegen der „geringen Durchlässigkeit des anstehenden Bodens“. Deshalb, so die Begründung des B-Plans auf S. 29 der Anlage 07 der o.g. Vorlage V 12/0715-01, „kann das auf den Baugrundstücken anfallende Regenwasser gedrosselt (Anm. über den Straßenrandgraben) an den Rumbach und an den (Anm. noch zu verlegenden) Kanal  im Oppspring abgegeben werden.“ Ohne weiter auf die in der Vorlage folgenden überkomplizierten und m.E. recht unrealistischen Vorschläge für Zisternen, künstliche Sammler mit privat- und grundbuchrechtlichen Sicherungen usw. einzugehen, kann man eigentlich nur feststellen, dass dieser Acker am Hang zum Rumbachtal nicht versiegelt werden dürfte, weil auch aus Sicht der Entwässerungsproblematik ungeeignet. Gemäß des Landeswassergesetzes § 51a muss eigentlich seit 1996 wegen der Zunahme von Hochwassern und Überschwemmungen in den letzten Jahrzehnten Niederschlagswasser grundsätzlich versickert, verrieselt oder ortsnah in ein Gewässer geleitet werden. Das gilt insbesondere für Neubaugebiete wie die des G 14. Die Einleitung in den nicht ortsnahen Rumbach ist jedoch bedenklich, s.o.. Auch das Feierabendhaus würde durch die Bebauung mehr Probleme bekommen, so sehr die städtische Tochter SWB dies auch bisher nicht annimmt. Die Häufung von Starkregenfällen ist schließlich keine Erfindung des Städtetages, dessen Präsidiumsmitglied auch Frau OB Mühlenfeld ist, sondern Faktum. Mehr auch in

  • Sept. 12: Blockierte Rumbachsanierung und Bebauung Tilsiter Str./Oppspring nicht vereinbar! hier

4. Unklare Bedeutung der Neuabgrenzung
des Plangebietes des G 14

Gleichzeitig mit dem Auslegungsbeschluss aufgrund der Vorlage V 12/0715-01 wurde die Abgrenzung des Plangebietes gegenüber dem Einleitungsbeschluss wie folgt erweitert: „Aus beitragsrechtlichen Gründen werden die Straßenflächen der Tilsiter Straße mit den unselbständigen Nebenerschließungen Waldsaum, sowie Bereiche der Straße Oppspring in das Verfahrensgebiet einbezogen“. Ich habe im Ausschuss nachgefragt, warum diese nachträgliche Änderung nicht bereits im Einleitungsbeschluss berücksichtigt worden sei und was unter „beitragsrechtliche Gründe“ konkret zu verstehen sei. Auch auf diese Fragen erhielt ich nichtssagende Antworten, im Protokoll wird diese Frage nicht einmal erwähnt. Dabei ist diese Frage für die Anlieger der Straßen, die nachträglich in das Plangebiet mit hinein genommen wurden, allerdings alles andere als nebensächlich.

5. Bedarf an höherpreisigen Wohnungen

Das einzige, wirkliche Argument für die Bebauung der sensiblen Flächen des G 14 aus Sicht des Allgemeinwohls ist der angebliche Bedarf an höherwertigem Wohnen. Selbst wenn man dies als gegeben ansieht, was aus vielerlei Gründen durchaus angezweifelt werden kann, ist nicht nachzuvollziehen, warum solche Neubauwohnungen im Außenbereich Holthausens und auf derart ökologisch heiklen Flächen wie an der Tilsiter Str., dem Oppspring und dem Schlippenweg angeboten werden sollen. Unabhängig davon, dass die Stadt mit ihrem Projekt Ruhrbania noch viele hunderte hochpreisige Wohnungen in den nächsten Jahren im Markt platziert haben will, wurden zuletzt und sollen noch etliche andere exquisite Wohnlagen erschlossen wie u.a. die Jugendherberge, die bisherige Jugendmusikschule, die Troostsche Villa im Luisental, etliche Neu- und Umbauten im Uhlenhorst, am Adlerhorst, das Duisburger Haus Hartenfels an der Stadtgrenze u.v.m., von den unzähligen neuen B-Plänen auch in besseren Wohnlagen, wie etwa die Umwandlung des ehemaligen Schulsportplatzes Hochfelder Straße am Waldrand in Wohnbauland, ganz abgesehen.

Was aber am deutlichsten die Notwendigkeit des Angebots hochpreisiger Wohnungen auf den ökologisch und städtebaulich hochsensiblen Flächen der Bebauungsvorhaben des G 14 und des G 15 widerlegt, ist die Tatsache, dass mit der beabsichtigten Umwandlung der hochattraktiven ehemaligen bzw. nur noch teilgenutzten Gewerbeflächen Lindgens, Ibing und Rauen entlang des Kassenberg in absehbarer Zukunft noch ein Vielfaches an hochpreisigen Wohnungen angeboten werden soll und wird. Im Rahmen der Immobilienmesse ExpoReal in München wurden diese Flächen bereits teilweise als mögliche herausragende Wohnstandorte vorgestellt und stießen allen Berichten zufolge auf großes Interesse. Mehr zur Mölmschen Bauwut im Harakiri-Stil

  • Feb. 13: RSV-Platz ade, Wohnungen juchhe? Mölmsche Bauwut und kein Ende! hier
  • Mai 12: Keine weiteren Ruhrwahnia-Baufelder, es reicht! hier
  • Juli 11: “Unsere Stadt wird zugemauert” – Mölmsche Beton- und Filzpolitik hier
  • Juni 11: Heikler B-Plan Kuhlendahl hier und März 13: “Schwesterngärten” bleiben grün! Prima! Frischluftschneisen in Holthausen aber nicht? hier
  • Mai 11: Aus für zerstörerischen B-Plan Menden – endlich! hier
  • Feb. 11: MBI beantragen: Baupolitik umorientieren hier
  • Feb. 11: Mülheim, die Klimastadt mit heißer Luft? hier
  • Juni 10: Die zerstörerische Mölmsche Bauwut ist Harakiri! hier

Weitere Aspekte des G 14: Gefährdung von Innenstadt-belüftung, Landschaftsbild, Naherholung, Fauna und Flora

Neben der Entwässerungsproblematik bedeutet der heikle Bebauungsplan G 14 im Außenbereich eine zusätzliche Beeinträchtigung der Frischluftzufuhr vom Rumbachtal bis in die City, weil die Kaltluftentstehung vermindert werden würde. Mit der zugelassenen Riegelbebauung an der Essener Straße auf dem ehemaligen Rugenbergergelände wurde in den letzten Jahren die Durchlüftung der Innenstadt bereits deutlich erschwert. Wenn dann die Kaltluftentstehung zusätzlich durch die geplante Bebauung von G 14 und G 15 auch noch vermindert würde, ist die Folge offensichtlich. Nicht zufällig ist z.B. das Gebiet des G 14 im gültigen Klimaschutzbericht der Stadt Mülheim als unbedingt freizuhalten klassifiziert.

Auch für viele Spaziergänger zur Naherholung wäre die Bebauung dieser Fläche nicht gerade von Vorteil, auch wegen der deutlichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes an einer der schönsten landschaftlichen Ausblicke Mülheims. Das Landschaftsbild als solches stellt bekanntermaßen ein schützenswertes Gut dar, das bei der Abwägung zwischen Allgemeinwohl und Individualinteressen jedes bauwilligen Investors unbedingt berücksichtigt werden muss. Im vorliegenden Fall des G 14 ist dies in der Abwägung aber nahezu gänzlich unterblieben oder wie im „Umweltbericht“ des Gutachterbüros Ökoplan folgendermaßen unangemessen bewertet worden: „Nutzungsbedingte Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind in Verbindung mit dem Erscheinungsbild des Umfeldes nicht zu erwarten.“ Dem Gutachterbüro waren seltsamerweise bei seiner einmaligen „Geländebegehung im Juni 2010 zur Artenschutzprüfung“ außerdem weder Pflanzen noch Tiere aufgefallen, die von heutigen Anwohnern des Plangebietes in recht großer Zahl auch dokumentiert und sogar bebildert, aber von keiner zuständigen Stelle registriert wurden oder werden sollten. Ich möchte in dem Zusammenhang u.a. auf die Sammeleingabe auf S. 281 der Anlage 03 der Vorlage V 12/0715-01 verweisen, in der angetroffene Tiere und Pflanzen im Plangebiet in großer Zahl sogar mit lateinischen Fachbegriffen aufgezählt werden, die in mühevoller Kleinarbeit von den Bürgern zusammen getragen worden waren. Als Stellungnahme der Verwaltung bzw. als angebliche „Wertung“ ist dazu lediglich ein Auszug aus dem Umweltbericht des Gutachters kopiert.

Eine Bebauung auf den ökologisch und städtebaulich hochsensiblen Flächen der B-Pläne G 14 und G 15 widerspricht in diversen Punkten diametral den Empfehlungen des Städtetags zu dringlichen Vorbeugemaßnahmen gegen die Auswirkungen des Klimawandels.

Mit freundlichen Grüßen

Mülheim, 18.3.13: Lothar Reinhard

Mehr zu den weiteren Aspekten des B-Plans G 14 „Tilsiter Str./Oppspring“

  • Zur Bürgerinitiative „Frische Luft für Mülheim“ hier
  • Feb. 13: Mülheimer Woche:Erneut Aufregung um Neubaugebiet an der Tilsiter Straße – wegen Baumfällungen” hier
  • Okt. 12: Keine weitere Verschlechterung Stadtklima durch Bebauung des Ackers Tilsiter Str./Oppspring hier
  • Jan. 10: MBI-Fragen und die Antworten der Verwaltung zu dem eindeutig klimaschädlichen Bebauungsplan Tilsiter Straße/Oppspring – G 14, hier
  • Hände weg vom Rumbachtal als Frischluftschneise für die Innenstadt und von der Frischluftentstehung auf Schulten-Baumers Acker an Oppspring/Tilsiter Str.! Aktivitäten von 2005 bis 2009 hier

Anhang

Rumbach-Sanierung auf Eis

WAZ-Mülheim 29.09.2012, der ganze Artikel hier
Holthausen.  Stadt klagt gegen die Bezirksregierung, weil diese einen Förderantrag für das Millionenprojekt abgelehnt hat.