Der Hauptartikel in der WAZ vom 31.10.14 lautete „Wieder ein Konflikt um Gebühren“, nachzulesen hier
„Obwohl er regelmäßig Straßenreinigungsgebühr für sein Grundstück bezahlt hatte, sollte ein Mülheimer vom Werdener Weg zusätzlich auch noch für die unerschlossene Wiese hinter seinem Garten Gebühren zahlen, und das rückwirkend für fünf Jahre. Er ging gerichtlich dagegen vor – und verlor….“.
Seit 2008 „fahndet“ die Stadt bzw. die MEG in ihrem Auftrag, nach sog. „Hinterliegergrundstücken. Wenn wieder eines gefunden wurde, erhalten die Eigentümer einen Gebührenänderungsbescheid für Straßenreinigung und Winterdienst, und zwar nicht nur für das laufende Jahr, sondern gleich für 5 Jahre rückwirkend.
Was aber sind Hinterlieger?
Im Plan links werden die Grundstücke G2 und G5 als Hinterliegergrundstücke bezeichnet, weil sie nicht an einer Straße liegen, sondern von der Straße aus hinter einem oder mehreren Grundstücken. In vielen Fällen sind sie nicht bebaut, weil als Hinterland keine Erschließung erlaubt und gegeben ist.
In der Realität sind auch viele Hinterliegergrundstücke nicht so rechtwinkelig und eindeutig wie in dem Plan oben.
Problematisch sind z.B. auch Grundstücke hinter Eckgrund-stücken. Im Plan rechts sind die Grundstücke A und B u.a. Hinterlieger von mindestens 2 Vorderliegern an einer der 3 Straßen.
In vielen Fällen sind die Betroffenen von Bescheiden zu Hinterliegergebühren davon völlig konsterniert und erbost, weil sie sich von der Stadt abgezockt fühlen, und zwar aus 2 Gründen:
- Etliche dieser Hinterliegergrundstücke sind aus historischen Gründen als separate Flurstücke im Grundbuch eingetragen. Auch wenn eine reine Hinterlandwiese oder ein aus einer Erbteilung o.ä. übrig gebliebenes Fitzelgrundstück eine eigene Flurnummer hat, muss dann für die volle (Hinterlieger)Straßenbreite Straßenreinigung und Winterdienst bezahlt werden, selbst wenn diese real nicht einmal theoretisch dort möglich sind. Das verletzt jegliches Gerechtigkeitsempfinden, weil Gebühren nicht für Leistungen verlangt werden, sondern für zufällige Grundstückseintragung.
- Die Grundstückseigentümer, die von selbst nicht auf die Idee gekommen wären, dass für eine Wiese oder ein Gärtchen o.ä., die nicht an der Straße liegen, Reinigungs- und Winterdienst bezahlt werden soll, empfinden es immer als reine Abzocke, wenn sie dann auch noch für 5 Jahre rückwirkend zahlen sollen.
Widerspruch können die Gebührenzahler nicht mehr einlegen, weil 2007 das Widerspruchsrecht in NRW abgeschafft wurde. Unabhängig von dieser immer noch nicht korrigierten bürgerfeindlichen Fehlentscheidung, gehen einige wenige Hinterlieger-Geschädigte vor Gericht, wo sie aber bis auf Extremfälle chancenlos sind, weil ein OVG-Urteil die Hinterliegergebühren als grundsätzlich rechtens ausgeurteilt hat. Mehr zur MBI-Forderung, endlich das Widerspruchsrecht in NRW wieder einzuführen in
- Juni 14: „Gegen Behördenwillkür das Widerspruchsrecht wieder einführen!“ hier
Doch die Stadt könnte und müsste diese oft himmelschreiend absurde Gebührenpraxis durch Änderungen der Satzungen korrigieren. Die MBI hatten das vor 6 Jahren beantragt, hatte aber keine Mehrheiten erhalten. Seither versuchen die MBI zwar in Einzelfällen für Betroffene in Verhandlungen mit dem Umweltamt Abänderungen zu erreichen, was manchmal auch erfolgreich ist. Dennoch: Das sollte keine Dauerlösung sein, denn die Hinterliegergebühren verletzen in etlichen Fällen schwerwiegend das Gerechtigkeitsgefühl der Bürger, meist viel mehr als das zu zahlende Geld.
Diesen Zustand zu belassen, untergräbt aber auf Dauer das Vertrauen in Stadt und Demokratie. Die erzielten Mehreinnahmen dürfen bekanntlich nicht in die städtischen Haushaltslöcher fließen, sie nutzen also auch nichts zur überfälligen Haushaltssanierung. Einer Änderung der städtischen Satzungen, wie die MBI es seit Jahren fordern und sowohl im Wahlprogramm 2009 wie 2014 als wichtige Forderung aufgelistet hatten, steht nichts wirklich im Wege! Im zentralen MBI-Flyer zur Kommunalwahl 2014 steht unter „Die MBI setzen sich ein für“ neben vielem anderen auch der Spiegelstrich „Transparentere Gebührenbescheide, Änderung unfairer Hinterlieger-, Winterdienstgebühren“. Der ganze Flyer ist nachzulesen als pdf-Datei (47 KB)
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