Obwohl er regelmäßig Straßenreinigungsgebühr für sein Grundstück bezahlt hatte, sollte ein Mülheimer vom Werdener Weg zusätzlich auch noch für die unerschlossene Wiese hinter seinem Garten Gebühren zahlen, und das rückwirkend für 5 Jahre. Er ging gerichtlich dagegen vor und verlor. Leider kein Einzelfall, denn es handelt sich um die teilweise absurden sog. „Hinterliegergebühren“. Dazu müsste die Stadt endlich andere Satzungen auflegen, denn das Gerechtigkeitsgefühl der Bürger wird durch diese Gebührenwillkür überstrapaziert! Die MBI fordern das seit vielen Jahren …
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