Die überverschuldete Stadt Mülheim versucht Erschließungsgebühren nachträglich auch noch nach Jahrzehnten abzukassieren. Da dies fundamental gegen die grundgesetzlich garantierten Gebote von Rechtssicherheit und Vertrauensschutz verstößt, ist es fraglich, ob das durch nachträgliche Erschließungsbeschlüsse zu beheben ist.
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