Die MBI beantragten für den Rat am 14. Feb., den Beschluss vom 6. Dez. zur uverhältnismäßigen Erhöhung der Grundsteuer B in Mülheim abzuändern und ganz auf diese Erhöhung zu verzichten, nicht zuletzt weil im Laufe von 2019 eine bundesweite Änderung der Bestimmung der Einheitswerte als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer nach Verfassungsgerichtsurteil erfolgen muss.
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