Ende Feb. hat der Landtag die Änderung des Landeswassergesetzes NRW für Dichtheitsprüfungen privater Kanalanschlüsse beschlossen. Verpflichtend ist nur noch die Prüfung privater Kanalanschlüsse in Wasserschutzgebieten bis Ende 2015. Allerdings kann jede Gemeinde per eigener kommunaler Satzung Fristen für die Prüfung von Haus- und/oder Grundstücksanschlüssen festlegen, muss aber nicht.
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