Strafanzeigen in Serie in Mülheim, selbst ernannte „Stadt der Menschenrechte“!
Verfahren gegen A. Klövekorn musste eingestellt werden! Mehr dazu weiter unten
- 13. Mai 13: xtranews: “Die mutwillig bedrohte Meinungsfreiheit in Mülheim” hier
Im letzten Herbst erhielt ein Anwohner des Klöttschen einen Strafbefehl über 750€ + 60€ Verfahrensgebühr, weil er im letzten Mai auf der Bürgerversammlung zum weiteren Ausbau der ohnehin bereits völlig überlasteten kleinen Straße für Durchgangsverkehr die Mülheimer Verkehrsplaner als „totale Versager“ bezeichnet hatte. Frau OB hatte deshalb Anzeige erstattet und Staatsanwaltschaft wie Amtsgericht Mülheim hatten „brav“ ermittelt und im Sinne der Verwaltung bestraft. Mehr dazu in „Klöttschen: Wie der Obrigkeitsstaat seine Bürger mundtot bekommen will …“ hier
Der mit derartig obrigkeitsstaatlichen Methoden gemaßregelte Bürger verzichtete auf gerichtlichen Widerspruch, weil er sich und seinen Nerven ein widerliches Strafverfahren ersparen wollte, das dann womöglich auch noch durch verschiedene Instanzen gehen müsste, bis das Grundrecht auf Meinungsfreiheit auch gerichtlich bestätigt worden wäre, wie das z.B. bei der Strafverfolgung eines MBI-Aktiven durch die OB wegen einer lächerlichen und harmlosen Karikatur der Fall war. Mehr dazu
Doch nicht nur „einfache“ Bürger müssen in Mülheim jedes öffentlich geäußerte Wort auf die Goldwaage legen bzw. vorher besser anwaltlich abklopfen lassen, bevor sie Kritik an der Stadt oder ihren Vertretern äußern. Auch die gewählten Volksvertreter sollten besser nicht mehr frei weg sagen, was sie sich so denken!
Nun erhielt nämlich auch die MBI-Bezirksvertreterin Annette Klövekorn einen ebensolchen Strafbefehl von Staatsanwalt-schaft Duisburg und Amtsgericht Mülheim über ebenfalls 750€+60 €, A.Z.: 18 Cs 113 205/12 (6/13), mit folgendem Wortlaut
„Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg wird gegen Sie wegen Beleidigung – Vergehen nach §§ 185, 194 StGB – eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 50,00 Euro (=750 Euro) festgesetzt. Gemäß § 465 StPO werden Ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Sie, am 26.06.2012 in Mülheim einen anderen beleidigt zu haben.
Ihnen wird zur Last gelegt:
Sie äußerten – um Ihre Missachtung dem Geschädigten Beisiegel gegenüber kundzutun – am 26.06.2012 gegen 17.00 Uhr auf einer öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung 1 im Rathaus der Stadt Mülheim an der Ruhr gegenüber dem Geschädigten Beisiegel, der unmittelbar zuvor als städtischer Mitarbeiter eine Stellungnahme der Stadtverwaltung zum Thema von Baumfällungen abgegeben hatte, sinngemäß: „Man weiß ja, wie das geht. Dann liegt da ein Scheinchen im Antrag!“
Als Zeugen sind neben Herrn Beisiegel, langjähriger Referent der nicht wiedergewählten grünen Dezernentin Sander, seit Feb. 12 von deren Nachfolger übernommen, 3 weitere Verwaltungsangestellte benannt, darunter die Protokollantin der BV-Sitzung.
Die MBI-Bezirksvertreterin hatte Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und selbst Zeugen benannt. Am 13. Mai 2013 wurde beim Amtsgericht Mülheim verhandelt, ganz so als gäbe es in der ziemlich herunter gewirtschafteten Stadt Mülheim keine anderen Probleme.
Doch das Verfahren gegen die MBI-Bezirksvertreterin (s.o.) musste auf Staatskosten eingestellt werden, da der angeblich beleidigte und geschädigte Referent Beisiegel selbst in dem ursprünglichen Strafantrag von OB Mühlenfeld nicht als verunglimpft oder beschädigt angegeben worden war. Der von der Staatsanwaltschaft beantragte und vom Amtsgericht beschlossene Strafbefehl von 750+60 € hatte also überhaupt keine Grundlage. Es dauerte einige Zeit, bis Richterin und Staatsanwältin das nachvollziehen mussten. So kam es nicht zur Verhandlung über die Sache selbst und 4+5 Zeugen (4 städt. Angestellte und 5 Bezirksvertreter/innen) waren umsonst erschienen. Was für eine Verschwendung von Zeit, Energie und man- bzw. woman-power. Und wofür?
Für einen angeblichen Satz der MBI-Vertreterin zu mancher Baumfällungspraxis in Mülheim, den selbst der aus Sicht der StA – aber nicht aus Sicht der OB – „Geschädigte“ nur sinngemäß behauptet hatte (und den auch selbst von den 4 Zeugen der Stadt nur 1 so gehört haben will!). Da der angeblich „Geschädigte“ in der fraglichen Sitzung sich gegen den aus seiner Sicht vermuteten Korruptionsvorwurf im allgemeinen verwahrt hatte, hatte die MBI-Vertreterin in Sitzung bereits richtig gestellt, dass sie das nicht gesagt hatte, was er herausgehört haben wollte. Im Protokoll der Sitzung tauchte nichts des Ganzen auf. Dennoch stellte die OB Strafanzeige, anstatt ein klärendes Gespräch ansetzen zu lassen, wenn überhaupt, denn eigentlich hätte mit der Richtigstellung in der Sitzung alles erledigt sein müssen.
Die MBI begrüßen zwar, dass dieses Strafverfahren, das die Notwendigkeit eines Kropfs noch unterbietet, beendet wurde, allerdings wäre es noch besser gewesen, das Gericht hätte auch in der Sache selbst verhandelt und alleine schon aus Gründen der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit die MBI-Bezirksvertreterin freigesprochen, da sie nachweislich keine Person konkret beschuldigt, beleidigt und auch nicht gemeint hatte, als sie die mitunter schwer nachvollziehbaren Baumfällungen in Mülheim kritisierte (die Beispiele Kasernengelände, Schulhof Zunftmeisterstr. und vor allem die Innenstadt“verwüstung“ für Ruhrbania sind nicht die einzigen).
Dennoch und trotz der begrüßenswerten Beendigung dieses peinlichen Vorgangs finden die MBI es hochgradig bedenklich, wenn die Stadtspitze auf jede noch so allgemeine Kritik mit Strafanzeigen reagiert, anstatt mit Volksvertretern und Bürger den Dialog zu suchen, wenn Meinungsverschiedenheiten oder gar Irritationen auftreten! Mehr auch in
- 14.5.13: WAZ Mülheim: “MBI-Ratsfrau Annette Klövekorn stand wegen Beleidigung vor Gericht. Das Verfahren wurde aber eingestellt” hier
Fazit: Prima Klima, was die demokratische Kultur angeht, in der selbsternannten „Klimastadt“ Mülheim, dieser ebenso selbsternannten „Stadt der Menschenrechte“, der Heimatstadt von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft?
Im folgenden mehr zum Anlass der peinlichen bis unerhörten „Staatsaffäre“
Im Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der BV 1 der Stadt Mülheim vom 26.6.12 steht auf S.8 zu TOP 5 „Schutz von unter Baumschutzsatzung fallendem Baumbestand – Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom 15.06.2012“, folgendes:
Frau Klövekorn (MBI) sprach frühere Baumfällungen an, die nachträglich zu Problemen geführt hätten (z.B. an der Schule Zunftmeisterstraße) und meinte, der Baumschutz müsse immer im Vordergrund stehen. Der Verlust der Bäume wurde vom Investor in Kauf genommen mit dem Hintergedanken, dass sich das in der Politik und Verwaltung dann wieder irgendwie gerade rücken lässt.
Aus dem Protokoll ist also absolut keine Beleidigung des „Geschädigten Beisiegel“ selbst im Entferntesten erkennbar, ebensowenig eine irgendwie geartete Missachtungsbekundung.
Durch den letzten sinngemäßen Satz der Niederschrift zu Frau Klövekorns Beitrag fühlte sich allerdings Herr Beisiegel in der Sitzung selbst seltsamerweise auf den Schlips getreten und er rief in den Raum, dass ihre Äußerungen der Verwaltung Korruption vorwerfe. Frau Klövekorn reagierte unmittelbar und sagte, das habe sie doch überhaupt nicht gesagt.
Dieser gesamte Zwischenwortwechsel jedenfalls erschien der Protokollantin offensichtlich nicht einmal erwähnenswert.
Umso mehr verwundert es, dass Herr B. Strafanzeige stellte bzw. stellen ließ. Noch verwunderlicher aber ist es, dass Staatsanwaltschaft und Amtsgericht gar ein Verfahren einleiteten und Strafbefehl verhängten, weil Frau Klövekorn Herrn B. angeblich beleidigt und sogar geschädigt habe.
Man staunt nicht schlecht: Was genau die MBI-Vertreterin gesagt haben soll, weiß auch die Staatsanwaltschaft nicht. Ihr reichte eine „sinngemäße“ Aussage zur Beantragung eines Strafverfahrens und dem Amtsgericht reichte das zur Verurteilung für etwas, was Herr Beisiegel geglaubt hat, was Frau Klövekorn gedacht bzw. gemeint haben könnte oder eigentlich hätte sagen wollen oder können. Unglaublich.
Unabhängig davon hat die MBI-Bezirksvertreterin definitiv nichts zu oder über Herrn Beisiegel als Person gesagt. Da der Herr nachweislich nicht für die Genehmigung von Baumfällungen zuständig ist, ist es schon befremdlich, dass er sich einen fremden Schuh anzog und auch noch Strafanzeige erstattete, obwohl Frau Klövekorn in der Sitzung sofort bereits erwidert hatte, dass sie das überhaupt nicht gesagt habe, was Herr Beisiegel herausgehört haben wollte. Richtig bedenklich aber ist, dass Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Herrn Beisiegel als Beleidigten und sogar Geschädigten betrachteten, obwohl er als Person weder angesprochen, noch gemeint war und obwohl in der Sitzung selbst das von Herrn B. Herausgehörte bzw. Hineininterpretierte bereits richtig gestellt worden war.
Worum ging es überhaupt bei der Frage der Baumfällungen in dem fraglichen TOP der BV 1?
Als der B-Plan U 20 „Gracht“ aufgestellt und beschlossen wurde, sah es in den Plänen so aus, als lägen 2 alte, ehrwürdige Buchen innerhalb des B-Plans und als würden sie erhalten. Auch auf der Bürgerversammlung zu dem U 20 wurde danach gefragt und der Erhalt wurde definitiv zugesagt. Mit Beginn der Bauarbeiten wurden aber als erstes diese beiden Bäume gefällt. Empörte Reaktionen von Bürgern und Bezirksvertretern waren dann den Zeitungen zu entnehmen, übrigens keine davon durch Frau Klövekorn.
Die Verwaltung erklärte dann auch öffentlich, die Bäume seien außerhalb des B-Plan-Gebietes, was man nur nicht exakt auf den beschlossenen Plänen hätte sehen können. Daraufhin wollten SPD und Grüne in einem gemeinsamen Antrag dafür sorgen, dass so etwas in Zukunft nicht wieder geschehen könne. Das konnte nicht gelingen, weil eine Behörde nicht nur in Mülheim, bisher fast immer Wege gefunden hat und finden wird, einen Baum zu fällen, wenn sie das will oder soll, notfalls über irgendein Gutachten für ein paar Scheinchen. Ungefähr so hat die MBI-Vertreterin diese Binsenweisheit dargestellt. (Auch in Mülheim gilt schließlich „Baurecht geht vor Baumrecht“).
Welche genaue Formulierung sie gewählt hatte, weiß Monate später weder sie, noch irgendeine/r der verschiedenen befragten Bezirksvertreter/innen verschiedener Fraktionen. Keine/r konnte sich genau an den 100%igen Wortlaut erinnern, hat auch niemand so wichtig genommen, auch weil Frau Klövekorn doch dem Referenten direkt gesagt hatte, dass sie nicht gesagt hätte, was er verstanden haben wollte.
Für jeden „normalen“ Menschen ist die Sache damit auch gegessen, nicht aber für den persönlichen Referenten des Dezernenten bzw. für die Mülheimer Stadtspitze inkl. des eigens dafür bemühten Apparats der Stadtverwaltung.
(Ganz nebenbei: Frau Klövekorn ist sich jedenfalls ganz sicher, dass sie die „sinngemäß“(!) ihr in dem Strafbefehl vorgeworfene Aussage nicht getätigt haben kann, weil das nicht einmal ihrem persönlichen Sprachduktus entspricht)
Der bekanntermaßen überaus redselige Referent Beisiegel hat in der BV zu der peinlichen bis bedenklichen Angelegenheit der 2 Buchen des B-Plans U 20 in einem ellenlangen Vortrag die Erklärungsversuche der Verwaltung dargelegt. Dafür hagelte es wieder Kritik u.a. von SPD und Grünen und Frau Klövekorn verwies darauf, dass dies eben nicht der erste Fall dieser Art sei. Sie erinnerte an die schlimme Geschichte, als den Grundschulkindern Zunftmeisterstraße ein Teil des Schulhofs und beide Baumreihen am Schulhofrand für fehlende Parkplätze am angemieteten „neuen“ Bürgeramt ersatzlos weggenommen wurden, obwohl die damalige Chefin von Herrn Beisiegel der BV vorher gesagt hatte, eine Baumreihe bliebe stehen. Als diese dann auch gefällt waren, kam die Dezernentin mit gänzlich anderen Erklärungen, warum das so sein musste (angeblich die vorher unbekannte „Verzwieselung“ der Bäume).
Welche „Straftat“ hat die MBI-Bezirksvertreterin eigentlich begangen, als sie daran erinnerte?
Anscheinend hätte sie an diese Fakten nicht erinnern dürfen, weil Herrn Beisiegels Befindlichkeit dadurch gestört wurde, warum auch immer, er selbst wird es wissen. * mehr dazu s.u.
Wenn in Mülheim in einem demokratischen Gremium das nicht mehr ungestraft gesagt werden darf, dann gute Nacht Demokratie!
Im Übrigen gab und gibt es noch etliche weitere Strafanzeigen, die die Mülheimer Verwaltung in den letzten Jahren losgelassen hat wegen „Geheimnisverrats“, „Majestätsbeleidigung“ usw., meist gegen MBI-ler, aufmüpfige Bürger oder gegen Unbekannt. Doch egal:
Für ein solches Pille-Palle dauernd Strafanzeigen zu stellen, ob gegen aufgebrachte Bürger oder gegen kritisierende gewählte Volksvertreter in Gremien, das stört die ohnehin sehr fragil gewordene demokratische Kultur in Mark und Bein, nicht nur wegen der intellektuellen Beleidigung, die solche Ablenkungsmanöver von der enorm aufgetürmten Problemlage der Stadt Mülheim politisch darstellen. Mehr auch in „Frau Mühlenfeld in Kriegslaune und kläglich gescheitert!“ hier
Man muss sich schon fragen, wo wir hier eigentlich leben. Da sitzt die Stadtverwaltung in ihrem wohl behüteten, gut bezahlten, jobsicheren Elfenbeinturm eines für fast 50 Mio. € teuer sanierten Restrathauses inmitten einer selbst produzierten Trümmerlandschaft, hat Innenstadt wie Finanzen ruiniert und führt sich auf wie die Bürokratie in einer demokratiefernen Bananen-republik, in der jede wirkliche oder vermeintliche Kritik verfemt und bestraft wird, selbst wenn diese ganz nüchtern Fakten beschreibt.
Frau Klövekorn hat gegen die ungerechtfertigte Bestrafung Einspruch eingelegt. Es ist unwahrscheinlich, dass dieser von der Sache her zwar lächerliche, aber politisch höchst bedenkliche Strafbefehl höhere gerichtliche Ebenen überstehen kann, solange Meinungsfreiheit in unserer Verfassung verankert ist.
Viele angesprochene Mülheimer Mitbürger/innen sagen zutreffend, die Herrschenden in Mülheim stünden wohl ganz schön mit dem Rücken zur Wand, dass sie derart mit Kanonen auf Spatzen schießen. Dennoch und selbst wenn man ihnen das zugestehen möchte, haben diese kindischen Strafaktionen eine einschüchternde Wirkung auf die Mehrzahl der vom Einzelfall nicht Betroffenen. So jedenfalls bekommt man das immer wieder beschworene Wir-Gefühl und erforderliche größere ehrenamtliche Engagement nicht wieder in den Griff.
Im exakten Gegenteil: Man erzeugt so Duckmäusertum und das ohne wirkliche Not!
In einer zudem bedrohlich auseinanderdriftenden Stadtgesellschaft wie in Mülheim beschleunigen solche preußisch anmutenden Obrigkeitsstrafaktionen ohne signifikante Grundlage die Risse deutlich. Oder anders ausgedrückt:
Zu Einbruchsserien in Saarn, Zerstörungen in den Ruhrauen, Mietnomaden, Betrügereien, Selbstbedienungsläden und Misswirtschaft der öffentlichen Hände in Serie,ja selbst bei gewalttätigen Übergriffen auf Läden oder Einzelpersonen erleben viele Menschen Politik und Behörden inkl. Polizei, Staatsanwälten und Gerichten – also Demokratie und Rechtstaat – oft als achselzuckend oder vermeintlich zahn- und hilflos. Wenn dann andererseits jemand die bekanntermaßen miserable Mülheimer Verkehrsführung oder die offensichtlich arg strapazierte Baumschutzsatzung anspricht, dann reagieren alle Strafverfolgungsbehörden schnell, oberstreng und voll im Sinne der Obrigkeit (im Gegensatz z.B. auch zu den vielen Beispielen von Veruntreuung von Steuergeldern auch in der finanziell an die Wand gefahrenen Stadt Mülheim).
Die vermeintliche Ruhe, die man/frau aus dem Rathaus sich so durch Einschüchterung verschafft, ist eine sehr trügerische Friedhofsruhe.
L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher
* Ich selbst hatte als Ratsvertreter zu der bösen Geschichte mit der Schulhofbeschneidung Zunftmeisterstr. für das angemietete ex-Möbelhaus Nohlen von Hoffmeister, Pogge, Mangen laut gedacht und eine gewisse Begünstigung vermutet und in den Raum gestellt. Dafür wurden mir während der großen Eröffnungsfeierlichkeit dieses Bürgeramtes auf dem vollbesetzten Parkplatz die Scheiben meines Autos (und auch nur meines Autos) zerschlagen, ohne etwas zu stehlen. Wenigstens wurde ich nicht auch noch wegen zu lautem Denkens mit Strafbefehl belegt!
P.S. 1
Nachdem die MBI-Bezirksvertreterin die erste Vorladung zu einer staatsanwaltlichen Vernehmung erhalten hatte, kontaktierte ich als Fraktionsvorsitzender den Dezernenten, dessen Referent Herr Beisiegel ist. Ich drückte mein Unverständnis über die unangemessene Strafanzeige aus, welche ich zudem als wenig souverän, stillos und einer lebendigen Demokratie abträglich ansehe. Ich fragte, wieso kein klärendes Gespräch angesetzt worden sei, wenn schon sein Referent sich beleidigt fühle, ob zu Recht oder nicht. Der Dezernent wusste bis dahin von nichts und er lud Herrn Beisiegel und Frau Klövekorn zu einem Gespräch bei sich. Fazit des Gesprächs war wohl, dass man sich einig war, dass das wenig sinnige Verfahren ohnehin eingestellt werde. Doch weit gefehlt. Da Frau OB die von ihr unterschriebene Strafanzeige nicht zurückzog, erhielt die MBI-Vertreterin dann zu ihrer Überraschung und ihrem Entsetzen den o.g. Strafbefehl, gegen den sie Widerspruch einlegte, was nun sogar zu einer Gerichtsverhandlung führt. Es gibt in Mülheim sonst anscheinend keine Probleme……
P.S. 2
Selbst wenn die MBI-Vertreterin den „sinngemäßen“ Satz „Man weiß ja, wie das geht. Dann liegt da ein Scheinchen im Antrag!“ wörtlich so gesagt hätte, sagt das nichts aus dazu, ob die Verwaltung das fiktive Scheinchen auch angenommen hat/hätte. Wieso Herr B., auf dessen Tisch definitiv Anträge auf Baumfällgenehmigung nicht landen, beleidigt oder sogar geschädigt worden sein kann, ist unergründlich!
P.S. 3
Eine Bezirksvertretung ist eigentlich kein Kindergarten, doch der vorliegende Fall erinnert daran. Nehmen wir an im Kindergarten wäre irgendein Kind A, das sofort weint und sich bei der Kindergärtnerin beschwert, wenn ein anderes Kind etwas sagt, was Kind A irgendwie unangenehm ist (z.B. „ich finde gelb doof“ o.ä.), auch wenn es nicht einmal auf Kind A persönlich bezogen war. Wenn dann die Kindergärtnerin erst einmal das zweite Kind bestraft, obwohl dieses dem „Beleidigten“ direkt gesagt hatte, das es das falsch verstanden habe, so würde diese pädagogisch verheerend falsche Verhalten real bedeuten: Die Betreuerin verbietet de facto den anderen Kindern, dem überempfindsamen Kind A gegenüber offen und ehrlich zu sein. Unabhängig von den Elternbeschwerden hätte diese Un-Pädagogin in Wirklichkeit und auf Dauer weder dem priviliegierten Kind geholfen, noch den zu Unrecht Bestraften!
Genau diese Wirkung haben die obige und andere Strafanzeigen und -befehle auf Bürger und gewählte, ehrenamtliche Mandatsträger.
Der Versuch, Kritiker etwa aus den Reihen der MBI mit solch lächerlichen Verfahren mundtot machen zu wollen, das stellt in einer Demokratie dagegen eine wirkliche Beleidigung dar und fügt nicht nur den so kriminalisierten Personen und Ehrenamtlern wirklichen Schaden zu, sondern noch mehr der Demokratie als solcher durch Missachtung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung via Amts- und Rechtsmissbrauchs durch mimosenhafte oder gar rachsüchtige Bürokraten, die das Allgemeinwohl aus den Augen verloren zu haben scheinen.
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