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Zinswetten-Verluste werden auch in Mülheim endlich eingeklagt, wie jahrelang von den MBI vergeblich beantragt!

Schadensersatzklagen gegen swap-Verluste: Woanders erfolgreich, in Mülheim jahrelanges Zögern! Warum?

Aus der Dauerserie: Ach hätte Mülheim doch früher auf die MBI gehört ………. Beispiel

4.11.13: Der Meinungswandel des städtischem Rechtsamts und der beauftragten Gutachter in der Frage, ob die Stadt für ihre gegen Banken verwetteten Millionen nun doch vollen Schadenersatz einklagt, fand heute im Finanzausschuss volle Unterstützung. Vorbehaltlich der absehbaren Zustimmung des Rates wird die Millionen-Klage gegen Commerzbank und West-LB -Abwicklungsanstalt nun vorbereitet. WAZ: „Mülheims Politik will umfassende Klage gegen Commerzbank und alte West LB“ hier. Was für eine Chaostruppe in der Mölmschen Politik, oder?

1.10.13: Ratssitzung: Der MBI-Antrag zu beschließen, die Berufung der Stadt gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf von März 2012 zur Einsicht der WAZ in die Stellungnahme des Rechtsamts aus 2008 zurückzuziehen (s.u.) wurde mit großer Mehrheit gegen die Stimmen nur von MBI und Grünen abgelehnt
Der weitere MBI-Antrag, zu swaps und andere spekulative Geschäfte der Stadt Schadensersatzklagen jetzt und unverzüglich zu stellen, wurde mit 35 gegen 21 von der Tagesordnung gestimmt, von SPD und CDU vornehmlich. Peinlich!

Geld verbrennen mit Zinswetten, aber keine Verantwortung dafür übernehmen ……?!?

Mülheim hat bereits zehn Jahre Erfahrung mit Zinswetten, erst swaps, dann Währungswetten… Mehr dazu unterhalb des MBI-Antrags weiter unten

Das Gehampel um die Zinswetten geht in Mülheim nun bereits seit 5 Jahren, peinlich und das Gegenteil von Ruhmesblatt. Die MBI haben nach dem erneuten Beschluss des Finanzausschusses zum Abwarten unverzüglich den Antrag gestellt, jetzt Schadensersatzklage einzureichen. Der Rat kann den dusseligen Finanzausschussbeschluss außer Kraft setzen und er sollte es dringend tun, um unsere Stadt nicht der Lächerlichkeit preiszugeben. Der Finanzausschuss ist seit Jahren in der Angelegenheit befangen, seitdem 2008 aufgeflogen war, dass der Ausschuss 2003 zugestimmt hatte bei nur 1 Enthaltung von 1 CDU-Frau, ohne zu überblicken, um was es ging. Und seither will man die Riesendummheit nicht richtig zugeben. Doch nach den verschiedenen Gerichtsurteilen zuletzt darf keine der jahrelangen Ausreden mehr gelten! Mehr auch in

  • WAZ  Mülheim 9.9.13: Vorerst keine weiteren Klagen wegen Zinswetten in Mülheim hier
  • WAZ Wirtschaft 7.9.13: Kommunen gewinnen im Streit um riskante Zinswetten gegen die WestLB hier
  • WAZ-Mülheim 5.9.13: Weitere Klagen zu Zinswetten möglich hier

Zum Komplex Zinswetten haben die MBI im Sept. 13 zwei Anträge gestellt:

1.) Antrag für die Sitzung des Rates der Stadt Mülheim am 01.10.13 zu beschließen, die Berufung der Stadt gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf von März 2012 zur Einsicht der WAZ in die Stellungnahme des Rechtsamts aus 2008 zurückzuziehen, vgl. ähnlichen Antrag aus April 12 hier

2.) MBI-Antrag für die Sitzung des Rates der Stadt Mülheim am 01.10.13   TO: Öffentlich

Swaps und andere spekulative Geschäfte der Stadt: Schadensersatzklagen jetzt!

Bekanntlich hat die Stadt Mülheim bereits über 10 Mio. € Verluste durch swaps und Währungswetten gemacht. Zu dem gesamten Komplex gibt es inzwischen diverse Gerichtsurteile, die den Kommunen weitgehend Schadensersatz wegen aller Zinswettenverluste zugestehen. Bereits vor zweieinhalb Jahren nach dem 1. BGH-Urteil zu dem gesamten Komplex beantragten die MBI Schadensersatzklagen wegen der Millionenverluste durch die Zinswetten der Stadt Mülheim, doch der MBI-Antrag wurde erst verschoben und dann niedergestimmt. Dann wieder vor weit über 1 Jahr der erneute MBI-Antrag: „Schluss mit swaps u.a. spekulativen Geschäften der Stadt Mülheim, dafür Schadensersatzklagen und endlich Transparenz“. Auch dieser Antrag wurde erst einmal mal vertagt, ein teurer Gutachter wurde eingeschaltet und schließlich kam ein Halbkompromiss heraus: Klagen zu swaps nein und zu Währungswetten vielleicht, wenn die WestLB bzw. Rechtsnachfolger Portigon nicht freiwillig Schadensersatz leiste. Weil Portigon sich auf nichts eingelassen hatte, legte die Stadt Ende Juni wenigstens diese Klage endlich ein.

Nachdem nun weitere Kommunen vor den Landgerichten Köln, Dortmund und zuletzt Düsseldorf Schadensersatz zugestanden bekamen, ist nur noch schwer vermittelbar, warum die Stadt Mülheim weiterhin abwarten will. Deshalb wiederholen die MBI Teile ihres Antrag aus April 2012 und sie beantragen erneut sowohl ein Verbot jeglicher weiterer spekulativer finanzieller Betätigung der Stadt Mülheim, als auch unverzügliche Klagen gegen alle Arten von Zinswetten.

Beschlussvorschläge im einzelnen: Der Rat der Stadt möge beschließen:

  1. Die Stadt Mülheim beteiligt sich in Zukunft an keiner weiteren Finanzspekulation, ob mit Derivaten, Währungsspekulation oder anderen spekulativen Finanzprodukten, mag sie kurzfristig auch noch so erfolgversprechend wirken oder sein.
  2. Die Stadt Mülheim macht auch wegen der swap-Verluste – unabhängig von den Währungswetten – Schadenersatzansprüche gegenüber der West LB und der Commerzbank gerichtlich geltend, und zwar schnellstmöglich noch in diesem Jahr.

Begründung
§ 75 der Gemeindeordnung NRW beinhaltet ein Spekulationsverbot für Kommunen. Das ist nicht nur sinnvoll, sondern auch grundsätzlich geboten, weil öffentliches Geld verwaltet wird, das anders als bei Privatpersonen, nicht verspielt werden darf, egal welche Gewinnchancen momentan winken. Eine Kommune, die bekanntlich nicht in Konkurs gehen kann, ist nicht seriös und nachhaltig zu führen, wenn sie sich an risikobehafteten Spekulationsgeschäften beteiligt.

Gegen dieses fundamentale Selbstverständnis und Gebot haben etliche Kämmerer in klammen Kommunen im letzten Jahrzehnt verstoßen. Zum einen wurden sie von Bankberatern mit Versprechungen gelockt, zum anderen ließen die Aufsichtsbehörden des Landes dies zu, ohne einzugreifen. Wenn dann wie in Mülheim auch die Politik mehrheitlich für das eigentlich unerlaubte Vorhaben des jeweiligen Kämmerers votierte, so werden dadurch weder Berater, noch RP aus ihrer Verantwortung entlassen, so sehr auch die nahezu gesamte Politik z.B. in 2003, damals ohne MBI, versagt haben mag. Der damalige Zeitgeist erklärt zwar vieles, entschuldigt aber nichts.

Für den entstandenen Millionenschaden durch nicht zulässige Spekulationsgeschäfte tragen die verschiedenen Banken durch ihre Art der Beratung sicherlich die Hauptschuld. Das Gutachten von Baum, Reiter & Co hielt bereits letztes Jahr die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die WestLB im Hinblick auf die Währungsspekulationen (u.a. CHF-Plus-Swaps) für erfolgversprechend. Die Kanzlei riet damals dagegen von Schadensersatzklagen wegen der 2004 bis 2006 getätigten Swap-Geschäfte ab, obwohl die Kanzlei für andere Kommunen selbst solche Klagen führt/e. Das Gutachten behandelte damals auch nicht alle speziellen Risiken der verschiedenen Produkte, warum auch immer. Wichtige Gesichtspunkte wie etwa die Aspekte Sittenwidrigkeit, Nichtigkeit wegen Überschreitung des Wirkungskreises u.ä. wurden entweder gar nicht erst behandelt oder allenfalls nur am Rande erwähnt. Die verschiedenen, neuerlichen Gerichtsurteile haben die Situation aber deutlich zu Gunsten einer Klage gegen jede Art von Zinswetten geklärt und verbessert.

Die Stadt darf keine Möglichkeit unterlassen, die bereits entstandenen Verluste wenigstens zum Teil von den beteiligten Banken einzuklagen. Die Chancen sind spätestens seit dem BGH-Urteil vom vorletzten Jahr bereits alles andere als schlecht, was inzwischen ein Landgericht nach dem anderen zusätzlich bestätigt. Die Stadt muss deshalb zusätzlich zur Klage wegen des CHF-Plus-Swap auch wegen der anderen swap-Geschäfte auf Schadensersatz klagen, und zwar unverzüglich.

Seit Jahren beschäftigt die gesamte Thematik immer wieder die Gremien und/oder die Medien. Es ist überfällig, die Problematik durch Beschlüsse, wie oben beantragt, endlich in den Griff zu bekommen und nicht weiter zu vertagen. Die vom Finanzausschuss erneut beschlossene Vertagung verlängert das ganze nur noch künstlich und ist nach den diversen neuerlichen Gerichtsurteilen nicht mehr wirklich erklärbar.

Angesichts der desolaten Haushaltslage der Stadt Mülheim muss ferner endlich jedes weitere Spekulationsgeschäft mit Finanzprodukten entsprechend des § 75 GO unterbunden werden und der Beschluss zur Ausschöpfung aller Klagemöglichkeiten auf Schadensersatz vom Rat auch gefasst werden, besser gestern als heute.

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

zum Thema Zinswetten auch

  • Okt. 13: Abgesang auf Demokratie und Haushaltssanierung in Mülheim hier
  • März 13: Swaps und Katastrophenhaushalt als Teufelskreis im griechisch-römischen Freistil? hier
  • WAZ Essen, 13.3.13: Stadt Essen will finanzielles Eigentor bei Millionenkrediten in Schweizer Franken verhindern hier
  • Mai 12: Schluss mit swaps u.a. spekulativen Geschäften der Stadt Mülheim, dafür Schadensersatzklagen und endlich Transparenz hier
  • NRhZ Nr. 350 vom 18.4.12: “Geheimniskrämerei pur, in Mülheim a.d. Ruhr als weitere Vertuschung zum swap-Debakel?” hier
  • April11: BI “Mülheim bleibt unser” fragt nach Verantwortung der OB bei swap-Verlusten hier
  • Ende März 11: MBI-Antrag für kommunales Spekulationsverbot und Schadensersatzklagen! hier
  • Feb. 11: Swaps als tops of the flops? hier
  • Aug. 10: Börsenprofis in den Rathäusern? hier
  • Juni 08: MBI-Anfrage brachte es ans Licht: Teure Zinsgeschäfte mit Swaps und Derivaten. Stadt verliert 6 Mio. Euro! hier

Zur Vorgeschichte
Im Frühjahr 2011 hatte der BGH als oberste gerichtliche Instanz zum ersten Mal Schadensersatzansprüche gegen Banken (damals die Deutsche Bank) wegen unzureichender (Anm. MBI: absichtlicher!) Beratung bei swap-Geschäften letztinstanzlich bestätigt Damit musste eigentlich jedem vernunftbegabten Menschen klar sein, dass auch für Kommunen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden könnten und müssten. Bereits vor zweieinhalb Jahren beantragten die MBI deshalb Schadensersatzklagen wegen der Millionenverluste durch die Zinswetten der Stadt, doch Verwaltung, SPD, CDU, FDP und Grüne machten und stimmten den MBI-Antrag nieder. Erbärmlich. Mehr hier

Dann wieder vor weit über 1 Jahr der erneute MBI-Antrag: „Schluss mit swaps u.a. spekulativen Geschäften der Stadt Mülheim, dafür Schadensersatzklagen und endlich Transparenz“. Auch der wurde erst einmal mal vertagt, ein teurer Gutachter wurde eingeschaltet und schließlich kam ein windelweicher Halbkompromiss heraus: Klagen zu swaps nein und zu Währungswetten vielleicht, wenn die WestLB bzw. Rechtsnachfolger Portigon nicht freiwillig Schadensersatz leiste. Wie falsch auch das war, zeigte bereits im März das Urteil zu Hückeswagen, vgl. WAZ-Artikel hier. Mehr zu dem MBI-Antrag aus 2012 hier. Die MBI haben nach dem Urteil zu Hückeswagen im April 13 zumindest für die im Gesamtpaket deutlich weniger Währungswetten ihren Antrag zur Klageerhebung wiederholt. Weil Portigon sich auf nichts einließ, legte die Stadt Ende Juni diese Klage ein, aber auch die recht widerwillig.

  • Zu Währungswetten in Schweizer Fränkli auch die inzwischen längst bestätigten MBI-Bedenken bereits aus Aug. 2010: „Börsenprofis in den Rathäusern?“ hier

Im vorletzten Jahr stellte übrigens ein Saarner Mitbürger wegen der Mio.-Verluste durch swaps Strafanzeige gegen den damaligen Kämmerer Bultmann wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder. Nach 1 Jahr stellte dann die Staatsanwaltschaft Duisburg das Verfahren Ende Feb. 13 ein. Begründung u.a.: „…Die abgeschlossenen Zinstauschgeschäfte verstießen nicht gegen das kommunalrechtliche Spekulationsverbot. …“ Das sah das Landgericht Dortmund im Juli 2013 völlig anders, denn es urteilte, dass „swap-Geschäfte als sittenwidrig und damit nichtig einzustufen sind, wenn das swap-Geschäft u.a. Glücksspielcharakter hat. Nun haben nacheinander die Landgerichte Köln und letzte Woche das LG Düsseldorf den Kommunen Schadensersatz zugestanden, vgl. WAZ-Artikel-Ausschnitt vom 7.9. unten.

All das konnte die Stadt Mülheim nicht veranlassen, endlich offensiver an die Geschichten heranzugehen, vgl. WAZ-Artikel unten „Weitere Klagen zu Zinswetten möglich“

Man glaubt es kaum. Wovor haben die in Mülheim so eine Angst? Etwa dass Frau OB, ihre diversen Kämmerer usw. belangt werden könnten? Das wäre eigentlich richtig, doch tut das in NRW doch keine/r, siehe Staatsanwaltschaft Duisburg!

Natürlich wussten die Verantwortlichen, was sie taten. Sie haben mit den Schulden der Stadt spekuliert. Wie in jedem Kasino hat das Glücksspielcharakter, auch wenn die Zocker vor Ort das nicht überblicken konnten. Wollten sie auch nicht, wie alle Zocker. Und das kommunale Spekulationsverbot?

Da hatten doch die sog. Aufsichtsbehörden in NRW wie Innenministerium und RP damals ausdrücklich den kommunalen Kämmerern Zinswetten aller Art erlaubt! Nach MBI-Überzeugung müssten zumindest vom RP deshalb auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Behörde wird u.a. dafür bezahlt, darauf zu achten, dass einzelne Städte sich an gesetzliche Vorgaben halten. Und dazu gehörte und gehört das Spekulationsverbot für Kommunen! Irgendwie interessiert das alles aber kaum jemand (außer dem LG Dortmund), denn es ist ja „nur“ das Geld der Steuerzahler …… Mehr auch in

  • MBI 14.3.13: Swaps und Katastrophenhaushalt als Teufelskreis hier
  • WAZ Wirtschaft 7.9.13: Kommunen gewinnen im Streit um riskante Zinswetten gegen die WestLB hier
  • WAZ-Mülheim 5.9.13: Weitere Klagen zu Zinswetten möglich hier