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Mendack von Münchhausen als Möchtegern-VHS-Zerstörer

Unter https://www.lokalkompass.de/muelheim/c-politik/was-wird-nun-mit-der-vhs-in-der-muega_a1219221

interviewte die Mülheimer Woche kurz vor dem Bürgerentscheid am 6. Okt. 2019 Kämmerer Mendack zum Bürgerentscheid. Einige der Antworten kann man nicht unkommentiert lassen, weil sie schlichtweg irreführend sind bzw. z.T. bedenkliche Halbwahrheiten beinhalten. Im folgenden ausgewählte MW-Fragen kursiv, Mendacks Antworten (FM) direkt darunter und dann in Fett der jeweilige MBI-Kommentar dazu

Die MülPlakat-BuergerentscheidVHSheimer Bürger werden am 6. Oktober entscheiden: „Sollen VHS-Grundstück und -Gebäude in der MüGa im Eigentum und Besitz der Stadt Mülheim bleiben und der VHS-Betrieb dort wieder aufgenommen werden?“ ……..

Die Redaktion der Mülheimer Woche (MW) sammelte eigene und in der Öffentlichkeit diskutierte Fragen und legte sie Frank Mendack (FM) vor. Der Kämmerer ist zuständig für die städtischen Immobilien.

MW: Wenn beim Bürgerentscheid die Mehrheit für den Standort Bergstraße abstimmt und die VHS dorthin zurückzieht, in welchem zeitlichen Rahmen wäre das möglich?
FM: Für MünchhausenPlanung und Bauleistung der Sanierung müssten jeweils europaweite, sehr zeitintensive Ausschreibungsverfahren erfolgen. Die Planungsphase wird ihre Zeit brauchen, da es hier um verschiedenste Innengewerke geht, die alle miteinander verzahnt sind. Dann erst beginnt die Bauzeit, mit Baugenehmigung und allen weiteren Schritten. Da kommen an die fünf Jahre zusammen.

Hätte man dem Architekten Teich trotz seines unzweifelhaft bestehenden Urheberrechts nicht den Zugang verboten, hätte die Stadt von ihm für das (selbst laut dem Gefälligkeitsgutachten!) intakte Gebäude kostenlos ein realistisches Gutachten erhalten können. Für das unnötige Assmann-Gefälligkeitsgutachten sollte im Übrigen ebenfalls eine EU-weite Ausschreibung laut Ratsbeschluss stattfinden, doch Mendack und der Immoservice machten daraus eigenmächtig eine freihändige Vergabe ohne Ausschreibung!
Was konkret mit Mendacks Andeutungen gemeint sein kann, erschließt sich weder dem Laien, noch dem Fachmann.

MW: Der Bürgerentscheid entscheidet ja nicht über eine sofortige Komplettsanierung. Reichen nicht erst einmal 2 Millionen Euro für den Brandschutz, um den Betrieb an der Bergstraße wieder aufzunehmen?
FM: Die Gutachter haben dies deutlich verneint. Eine reine Brandschutzsanierung ist nicht möglich, da gleichzeitig Sanierungsarbeiten und umfangreiche Schadstoffbeseitigungen durchgeführt werden müssten.

Mehrfach wurde in der GS Saarn genau diese Frage und die zur abschnittsweisen Sanierung an die Gutachter gestellt, die ein ums andere Mal ausweichend antworteten. Als am Schluss nochmals eindringlich nachgefragt wurde, sagte der Herr sinngemäß: Jawohl, eine reine Brandschutzsanierung wäre für 2 Millionen möglich und eine folgende abschnittsweise Sanierung auch, doch käme das teurer. Doch das zu untersuchen sei nicht ihr Auftrag gewesen.
Das ist mit Mendacks Aussagen nicht ganz kompatibel, um es gelinde zu sagen!

MW: Könnte man eine Sanierung nach und nach über mehrere Jahre durchführen, damit auch andere Projekte wie Schulsanierungen realisiert werden können?

FM: Die beiden europaweiten Ausschreibungen bleiben. Daher würden Teilsanierungen nur wenig Zeitgewinn ermöglichen. Die Gutachter raten von einer abschnittsweisen Sanierung dringend ab. Diese würde zu erheblichen Mehrkosten führen. Es müssten zusätzliche Fluchttreppenhäuser errichtet und wegen der Schadstoffbelastung sogenannte „Schwarz-Weiß-Bereiche“ eingerichtet werden. Die Baustelle würde sich insgesamt noch länger ziehen.

Selbst in dem Gefälligkeitsgutachten konnten keine größeren Schadstoffbelastungen nachgewiesen werden. Auch dabei erweist sich der Kämmerer als fantasie- und erfindungsreich, da es ihm nur darum zu gehen scheint, jegliche Restaurierung und Sanierung der VHS in der MüGa als sehr aufwendig, teuer und zeitraubend hinzustellen, auch wenn es dazu keine oder kaum Grundlagen gibt. Genau wie 2017, als dem ausgesprochen stabilen und intakten Gebäude Statikmängel angedichtet wurden, ohne jegliche Grundlage und gegen jeden Fachverstand. Das wurde dann ausführlich in der Begründung zum Ratsbeschluss breit gewalzt, um später einfach als irrelevant hingestellt zu werden.

MW: Kann die Brandschutzsanierung bei laufendem Betrieb durchgeführt werden? Wenn nein, warum nicht? Bei Schulen hat man das auch möglich gemacht.

FM: Nein. Die Sanierung ist zu umfangreich, eine Schadstoffbeseitigung ist notwendig. Jedes Gebäude ist anders zu betrachten, hat seine eigene Architektur. Aus Gründen des Brandschutzes und der fehlenden Rettungswege ist hier Sanierung im laufenden Betrieb ausgeschlossen.

Bei der Brandschutzsanierung geht es vornehmlich um die Schottung der Durchgänge, was bereits bei der Brandschau 2007 gefordert wurde und im Gutachten inkl. Maßnahmenplan 2012 dezidiert beschrieben war. Das muss nicht bei laufendem Betrieb geschehen und dauert auch nicht sehr lange.
Was Herr Mendack erzählt, hat mit dem real existierenden Gebäude und der notwendigen Brandschutzsanierung nur ansatzweise zu tun. Es gibt ferner kaum ein städtisches Gebäude, das u.a. wegen seiner Terrassierung mehr Rettungswege bietet mit 3 Ausgängen und diversen Möglichkeiten über Fenster.
Eine Sanierung und Modernisierung unabhängig vom Brandschutz kann, sofern im einzelnen überhaupt notwendig, natürlich nach und nach und abschnittsweise geschehen.

MW: In den vergangenen Jahren wurden wiederholt 2 Millionen Euro für die Sanierung der VHS in den Haushalt eingestellt, aber nicht abgerufen. Wohin floss das Geld in den Jahren, in denen es nicht für diesen Zweck verwendet wurde?
FM: Diese 2 Millionen waren nur einmal da. Aus diesem Topf wurden immer wieder Gelder entnommen, um mit kleinen Maßnahmen den Betrieb sicherzustellen. Im Rahmen eines neuen Brandschutzkonzeptes mussten aber die Unterdecken abgenommen werden. Der TÜV Rheinland hatte uns eine Frist zur Beseitigung von Mängeln der raumlufttechnischen Anlagen gesetzt. Erst da hat man das gesamte Ausmaß gesehen. Die 2 Millionen sind in 2020 nicht mehr etatisiert.

Die ca. 2 Millionen € standen seit 2008 jedes Jahr im Haushalt für VHS-Brandschutz, wurden aber Jahr für Jahr nicht abgerufen, um die seit 2007, spätestens aber 2012 bekannten Brandschutzmängel zu beseitigen. 2016/17 wurden kleinere Maßnahmen begonnen.  Im Etat 2017 standen noch ca. 1,7 Mio. € für erste wirkliche Sanierungsmaßnahmen. Nach der überfallartigen Schließung wurde im Dez. 2017 beschlossen, davon 900.000 € für das überflüssige Gutachten zur Standortuntersuchung zu missbrauchen. Nachdem 1 Jahr später herauskam, dass dieses Gutachten doch nicht über EU-weite Ausschreibung, sondern durch freihändige Vergabe vergeben worden war, wurde behauptet, es habe deshalb nur ca. 200.000 € gekostet. Wieso im Etatentwurf 2020 beim Immoservice auf S. 86 für 2019 unter „Sanierung Heinrich-Thöne-Volkshochschule“ 900.000 € aufgeführt sind mit der Erläuterung „Daneben wird ein kalkulierter Betrag von rd. 900.000€ für die vom Rat der Stadt gemäß Drucksache V 17/0874-01 beschlossene Sanierungs- und Standortuntersuchung verwendet“ hat nichts, aber auch garnichts mit der folgenden Erklärung des Kämmerers zu tun.
Keine Ahnung, was da stimmt

MW: Laut Stadtverwaltung hat das abgespeckte Gutachten nur 200.000 Euro statt ursprünglich veranschlagter 900.000 Euro gekostet. Warum taucht aber letztere Summe auch im aktuellen Haushaltsplan für 2020 noch unter Investitionen in 2019 auf? Wofür wurde die Differenz von 700.000 Euro verwendet?
FM: Die 900.000 Euro entstammen der Summe, die von den ursprünglich 2 Millionen noch im städtischen Haushalt verblieben waren. Wir waren froh, davon für das Gutachten deutlich weniger zahlen zu müssen, als ursprünglich veranschlagt. Nun müssen aber noch Rechnungen für Sofortmaßnahmen des Brandschutzes bezahlt werden, die vor der Schließung des Gebäudes beauftragt und durchgeführt wurden. Wir verhandeln das gerade.

MW: Es heißt, die Räumlichkeiten an der Aktienstraße seien ungeeignet. Die Anmeldezahlen der VHS-Kurse seien mit dem Umzug drastisch zurückgegangen, auch das Angebot sei reduziert. Stimmt das?
FM: Dass nach der Schließung die Zahlen der Kurse zurückgehen, war nur natürlich. Noch in diesem Jahr ziehen die Kurse aus der Bruchstraße ebenfalls an die Aktienstraße. Dann sollte man der Bildungseinrichtung die Chance geben, zu alter Stärke zurück zu finden.

Haha, bei halbierter Fläche und ungeeigneten Räumlichkeiten „zu alter Stärke zurückfinden“? Wovon träumt der Kämmerer eigentlich nachts?

MW: Die Saarner Schule hatte einen Brandschaden. Welche Summe erstattete die Versicherung? Mindert diese Summe nicht das nötige Investitionsvolumen?
FM: Die Versicherung hat für den Brandschaden 1,2 Millionen Euro bezahlt. Das ist der Ausgleich für den Wertverlust. Diese Summe ist in die Finanzierung mit eingeflossen.

Im Finanzausschuss war von 1,5 Mio. die Rede. Doch egal. Für die Sanierung der Saarner Schule sind zudem auch erhebliche Fördergelder zugesagt. Es ist nicht redlich, die lange überfällige Sanierung dort mit der VHS in der MüGa zu verknüpfen!

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